Ja. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland oft nur teilweise oder gar nicht. Zudem rechnen Schiffsärztinnen und Schiffsärzte meist privat ab. Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie vor hohen Kosten und übernimmt je nach Tarif auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport.
Reiseversicherungen für Kreuzfahrten
Willkommen an Bord! Kreuzfahrten werden auch hierzulande immer beliebter. Das Angebot der Reedereien lässt keine Wünsche offen: Vom mehrwöchigen Karibiktrip über die Weltumrundung bis hin zum kostengünstigen Törn durchs Mittelmeer ist für jeden Geschmack etwas dabei.
Doch der Spaß ist schnell vorbei, wenn Sie auf hoher See plötzlich krank werden, oder wenn während eines Landgangs in Ihre Kabine eingebrochen wird. Damit Sie in diesen Fällen zumindest finanziell nicht auf dem Trockenen sitzen, dürfen die richtigen Reiseversicherungen auf der Kreuzfahrt nicht fehlen. Welche Reiseversicherungen empfehlenswert sind, stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
Must-Have für die Kreuzfahrt: Auslandsreisekrankenversicherung
Die wichtigste Reiseversicherung für eine Kreuzfahrt ist die Auslandskrankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland oft nicht oder nur teilweise. Innerhalb Europas werden Kosten zwar erstattet, jedoch nur bis zur Höhe einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland. Da Bordärzt*innen meist privat abrechnen, liegen die tatsächlichen Kosten häufig deutlich darüber. Außerhalb Europas besteht über die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel gar kein Versicherungsschutz.
Für Kreuzfahrtreisende ist eine Auslandsreisekrankenversicherung daher nahezu unverzichtbar. Besonders auf See ist nicht immer eindeutig, welches Versicherungsrecht gilt. Bei Behandlungen durch den Schiffsarzt oder die Schiffsärztin kommt es auf die Flagge an, unter der das Schiff registriert ist. Auch eine Mittelmeer-Kreuzfahrt mit einer europäischen Reederei bedeutet nicht automatisch, dass das Schiff unter europäischer Flagge fährt.
Besonders wichtig: Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch eine medizinische Notfallevakuierung oder den oft sehr teuren Rücktransport per Hubschrauber ans Festland. Gerade auf See können solche Maßnahmen schnell Kosten in erheblicher Höhe verursachen, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommt.
Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie daher auch auf Kreuzfahrten auf der sicheren Seite. Prüfen Sie vor Abschluss jedoch die Versicherungsbedingungen genau. Manche Versicherer schließen Kreuzfahrten oder bestimmte Leistungen auf Seereisen ausdrücklich vom Versicherungsschutz aus.
Sinnvoll: Reiserücktrittversicherung bei einer Kreuzfahrt
Wer seinen Urlaub an Bord eines Luxusliners verbringt, muss dafür meist tief in die Tasche greifen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie die Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen. In diesen Fällen greift die sogenannte und sehr sinnvolle Reiserücktrittversicherung. Werden Sie plötzlich schwer krank oder verlieren Sie überraschend Ihren Arbeitsplatz, übernimmt eine solche Reiseversicherung die Kreuzfahrt-Stornogebühren.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie das Kreuzfahrtschiff nicht rechtzeitig erreichen. Sollte Ihr Flug etwa infolge von schlechtem Wetter, Streik oder Ähnlichem ausfallen beziehungsweise nicht pünktlich starten und Sie verpassen dadurch das Schiff, greift die Reiserücktrittversicherung nicht für den ausgefallenen Trip. Denn Flugausfälle und -verspätungen werden nicht als Grund für einen Reiserücktritt anerkannt. Wird der Flug jedoch aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände annulliert, haben Sie laut nach §651h Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Recht, den Reisevertrag ohne Stornogebühren zu kündigen. Dies gilt beispielsweise bei einer Sperrung des Luftraums oder bei einem Vulkanausbruch.
In einigen Policen, unter anderem bei der BarmeniaGothaer ist zudem eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Diese Reiseversicherung ist für eine Kreuzfahrt vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie den Urlaub auf hoher See mit Ihrem Lebenspartner beziehungsweis Ihrer Lebenspartnerin oder der ganzen Familie planen. Sollte eine*r Ihrer Angehörigen während der Schiffsreise krank werden oder einen Unfall haben, können Sie den Trip beenden und ihn oder sie nach Hause oder in das nächstgelegene Krankenhaus begleiten. Sie erhalten von der Versicherung sowohl die nachweislich entstandenen Rücktrittskosten als auch anteilig den Wert für die Reiseleistungen erstattet, die Sie nicht mehr in Anspruch nehmen konnten. Dies betrifft beispielsweise bereits bezahlte Landausflüge.
In unserem Onlinerechner können Sie die Reiserücktrittversicherung gerne gemeinsam mit der Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.
Die Reisegepäckversicherung
Der Hinflug war zwar pünktlich, Ihr Koffer ist aber leider nicht mitgeflogen? In den meisten Fällen tauchen verschollene Gepäckstücke zwar innerhalb von zwei Tagen wieder auf. Bis dahin ist das Kreuzfahrtschiff jedoch meistens längst ausgelaufen. Eine Nachlieferung in den Hafen, den das Kreuzfahrtschiff als Nächstes ansteuert, funktioniert nur in den wenigsten Fällen. Eine Reisegepäckversicherung ist in einem solchen Fall Gold wert: Sie übernimmt die Kosten für eine Ersatzausstattung bis zu einem bestimmten Betrag.
Bricht jemand in Ihre Schiffskabine ein und stiehlt ihr Gepäck mitsamt Wertsachen, so sind diese Schäden in der Regel innerhalb von Entschädigungsgrenzen über die Hausratversicherung versichert. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihre Hausratversicherung eine Außenversicherung enthält. Wichtig ist zudem, dass in Ihrem Tarif Schiffsreisen von der Außendeckung nicht explizit ausgeschlossen sind. Vor Antritt der Reise sollten Sie daher einen Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung werfen. Kommt Ihre Hausratversicherung nicht für solche Schäden auf oder möchten Sie beispielsweise auch die Beschädigung Ihres Gepäcks absichern, so empfehlen wir Ihnen die Reisegepäckversicherung, denn die Reederei ersetzt nur Schäden, die infolge einer Havarie entstehen.
Diese Reiseversicherungen brauchen Sie auf Kreuzfahrten meist nicht
Reise-Haftpflicht:
Eine Reise-Haftpflicht ist auf einer Kreuzfahrt in aller Regel nicht notwendig, da für solche Schäden die Private Haftpflichtversicherung eintritt. Eine Reise-Haftpflicht macht also nur Sinn, wenn Sie die Private Haftpflichtversicherung nicht besitzen. In diesem Fall lautet unser dringender Rat jedoch: Schließen Sie eine Private Haftpflichtversicherung ab, denn ein kleines Versehen - in jeder Lebenslage - ist schnell passiert, doch die Folgen können weit größer sein.
Reise-Unfall:
Eine Reise-Unfallversicherung leistet unter anderem bei Invalidität, wobei das Risiko auf einer Kreuzfahrt in der Regel als eher gering einzuschätzen ist. Auch hier raten wir Ihnen eher dazu eine private Unfallversicherung abzuschließen. Eine private Unfallversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz in allen Lebenslagen - auch auf Kreuzfahrten.
Fazit
Ob Reiserücktritt, Krankheit oder Gepäckverlust – mit der richtigen Reiseversicherung für die Kreuzfahrt können Sie Ihre Schiffsreise in vollen Zügen genießen. Und das Beste: Die Reiseversicherung können Sie einfach online abschließen.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Kreuzfahrt eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung beim Schiffsarzt oder der Schiffsärztin?
Nein, in der Regel nicht vollständig. Behandlungen an Bord werden meist privat berechnet. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet, wenn überhaupt, häufig nur einen Teil der Kosten.
Ist ein Krankenrücktransport von einer Kreuzfahrt versichert?
Ein Krankenrücktransport ist meist Bestandteil einer guten Auslandsreisekrankenversicherung Dazu können auch Notfallevakuierungen oder ein Transport per Hubschrauber ans Festland gehören. Die genauen Leistungen unterscheiden sich jedoch je nach Tarif.
Ist eine Reiserücktrittversicherung für Kreuzfahrten sinnvoll?
Ja. Kreuzfahrten sind oft kostspielig. Wenn Sie die Reise wegen einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder eines anderen versicherten Ereignisses nicht antreten können, übernimmt die Reiserücktrittversicherung in der Regel die anfallenden Stornokosten.
Was leistet eine Reiseabbruchversicherung bei einer Kreuzfahrt?
Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie Ihre Kreuzfahrt vorzeitig beenden müssen, beispielsweise wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls. Zusätzlich können nicht genutzte Reiseleistungen anteilig erstattet werden.
Wann ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?
Eine Reisegepäckversicherung kann sich lohnen, wenn Ihr Gepäck verloren geht, verspätet ankommt, beschädigt oder gestohlen wird. Sie übernimmt je nach Vertrag die Kosten für notwendige Ersatzkäufe oder den entstandenen Schaden.
Welche Reiseversicherungen sind für eine Kreuzfahrt besonders empfehlenswert?
Als besonders sinnvoll gelten:
- eine Auslandsreisekrankenversicherung
- eine Reiserücktrittversicherung beziehungsweise Reiseabbruchversicherung
- eine Reisegepäckversicherung
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