BarmeniaGothaer Versicherung Schaden melden: Ein junger Mann telefoniert. Im Hintergrund ist ein kaputtes Auto

So helfen wir Ihnen weiter

Schaden melden

Ein Schadenfall ist schon belastend genug. Deshalb möchten wir Ihnen die Meldung so einfach wie möglich machen. Auf dieser Seite finden Sie alle Wege, um Ihren Schaden schnell und zuverlässig einzureichen.

Da die BarmeniaGothaer erst vor Kurzem aus zwei Unternehmen entstanden ist, richtet sich der richtige Meldeweg derzeit noch danach, bei welcher der beiden Gesellschaften Ihr Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde.

Diese Möglichkeiten haben Sie

Online-Service

Am schnellsten melden Sie Ihren Schaden über unsere praktischen Online‑Services.

Telefon

Sie erreichen uns auf Wunsch selbstverständlich auch telefonisch.

Kundenportal

Als Kund*in können Ihren Schaden auch bequem über das Kundenportal melden.

Online-Services zur Schadenmeldung

Barmenia

Für Barmenia‑Kund*innen stehen je nach Versicherungsart verschiedene Online‑Formulare zur Schadenmeldung zur Verfügung. Eine Übersicht finden Sie direkt hier:

Schaden melden

Gothaer

Für Kund*innen mit einem Gothaer‑Vertrag gibt es eine zentrale Anwendung zur Schadenmeldung. Dort können Sie alle Schäden bequem an einer Stelle einreichen.

Schaden melden

Schaden melden per Telefon

Für telefonische Anfragen erreichen Sie uns unter diesen Rufnummern:

Barmenia

Allgemeine Hotline:

0202 438-00

Schadenmeldung KFZ:

0202 438-3771

Gothaer

Zentrale Schadenhotline:

030 5508-81508

Die zentrale Schadenhotline der Gothaer ist täglich 24 Stunden für Sie erreichbar.

Schaden im Kundenportal melden

Haben Sie bereits Zugang zu Ihrem Kundenportal? Dann können Sie Ihren Schaden ganz einfach dort melden. Falls noch kein Zugang besteht, können Sie sich in wenigen Schritten registrieren.

Kundenportal Meine Barmenia

Für Barmenia-Kund*innen

Ihre Barmenia-Verträge finden Sie weiterhin bequem im Kundenportal. Alles bleibt für Sie wie gewohnt erreichbar.

Meine Barmenia

Kundenportal Meine Gothaer

Für Gothaer-Kund*innen

Ihre Gothaer-Verträge finden Sie weiterhin bequem im Kundenportal. Alles bleibt für Sie wie gewohnt erreichbar.

Meine Gothaer

Das wichtigste in Kürze

  • Erfassen Sie den Schaden möglichst umfassend mit aussagekräftigen Fotos oder Videos.
  • Melden Sie den Schaden umgehend, damit Ihre Ansprüche nicht gefährdet werden.
  • Halten Sie Ihre Versicherungsnummer griffbereit.
  • Beschreiben Sie den Hergang des Schadens so präzise wie möglich.
  • Machen Sie stets ehrliche und vollständige Angaben.
  • Geben Sie Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen an, damit die Bearbeitung reibungslos erfolgt.
Eine Frau sitzt mit Ihrem Laptop auf dem Bett und will einen Schaden melden.

Weitere Tipps zum richtigen Verhalten im Schadensfall

Wir informieren Sie darüber, wie Sie sich im Schadenfall am besten verhalten und welche Schritte Ihnen weiterhelfen. Ob KFZ‑, Sturm‑ oder Überschwemmungsschaden – wir zeigen Ihnen, was jetzt wichtig ist.

Feuer

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle bzw. die Beschädigungen.
  • Ergreifen Sie Notfallmaßnahmen (z. B. Notverglasung). Sollte die Polizei vor Ort gewesen sein, nehmen Sie bitte Veränderungen nur nach deren Freigabe vor.
  • Nehmen Sie, außer zum Zweck der Schadenminderung, bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine Nachricht von uns erhalten haben.
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie möglich eine detaillierte Schadenaufstellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen entwendet wurden sowie welche Gegenstände repariert werden können und welche nicht. Lassen Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen.

Einbruch-Diebstahl

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle bzw. die Beschädigungen.
  • Erstatten Sie sofort Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle.
  • Ergreifen Sie nach Freigabe durch die Polizei Notfallmaßnahmen, soweit es zu Beschädigungen an Fenstern, Türen oder Schlössern kam.
  • Nehmen Sie, außer zum Zweck der Schadenminderung, bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine Nachricht von uns erhalten haben.
  • Bitte denken Sie daran, dass beschädigte Schlösser, Wertbehältnisse etc. bis zu einer Freigabe oder Besichtigung durch uns aufbewahrt werden müssen.
  • Reichen Sie bei der Polizei unverzüglich eine Stehlgutliste ein, die detaillierte Angaben zu den entwendeten Sachen enthält.
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie möglich eine detaillierte Schadenaufstellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen entwendet wurden sowie welche Gegenstände repariert werden können und welche nicht.

Überschwemmung/Rückstau

  • Markieren Sie den erreichten Wasserstand und fotografieren Sie die Schäden am Gebäude und an der Einrichtung.
  • Leiten Sie bitte Maßnahmen ein, um den Schaden möglichst gering zu halten:
    • Wasser abpumpen
    • Holztüren und Einrichtung vor aufziehendem Wasser schützen
    • Verunreinigungen beseitigen
    • Technische Trocknung einleiten (durch den Gebäudeeigentümer)
  • Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der geschädigten Räume.
  • Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie elektrische Geräte und Anlagen in Betrieb nehmen.
  • Lassen Sie die Elektroinstallationen des Gebäudes durch einen Fachbetrieb prüfen lassen (im Rahmen einer bei uns be­stehen­den Gebäudeversicherung werden die Kosten hierfür erstattet, wenn Versicherungsschutz besteht).
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie möglich eine detaillierte Schadenaufstellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen repariert werden können und welche nicht.
  • Wenn der Mauern und Böden durchfeuchtet sind; wir nennen Ihnen gern eine qualifizierte Trocknungsfirma.

Rohrbruch/Nässe

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle bzw. die Beschädigungen.
  • Leiten Sie bitte – je nach Schadenausmaß - Maßnahmen ein, um den Schaden möglichst gering zu halten:
    • Wasser abpumpen
    • Holztüren und Einrichtung vor aufziehendem Wasser schützen
    • Verunreinigungen beseitigen
    • Technische Trocknung einleiten (durch den Gebäudeeigentümer)
  • Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der geschädigten Räume.
  • Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie elektrische Geräte und Anlagen in Betrieb nehmen.
  • Lassen Sie die Elektroinstallationen des Gebäudes durch einen Fachbetrieb prüfen lassen (im Rahmen einer bei uns bestehenden Gebäudeversicherung werden die Kosten hierfür erstattet, wenn Versicherungsschutz besteht).
  • Nehmen Sie, außer zum Zweck der Schadenminderung, bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie möglich eine detaillierte Schadenaufstellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen repariert werden können und welche nicht.
  • Informieren Sie uns, wenn der Mauern und Böden durchfeuchtet sind; wir nennen Ihnen gern eine qualifizierte Trocknungsfirma.
  • Ist die Leckagestelle unklar, nennen wir Ihnen gern eine qualifizierte Firma zur Leckageortung.

Sturm/Hagel

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle bzw. die Beschädigungen.
  • Ergreifen Sie unverzüglich Notfall­maß­nahmen, wie z. B. eine Notabdeckung gegen Witterungseinflüsse. Selbstverständlich erstatten wir diese Kosten, wenn Versicherungsschutz besteht.
  • Nehmen Sie, außer zum Zweck der Schadenminderung, bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie mög­lich eine detaillierte Schadenaufstellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen repariert werden können und welche nicht.

Glas

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle. Dokumentieren Sie darüber bitte, welche Glasart vom Schaden betroffen war.
  • Sollte es sich nicht um „normales“ Float­glas handeln, bewahren Sie bitte ein Bruchstück bis zu einer Freigabe oder Besichtigung durch uns auf.
  • Ergreifen Sie – soweit erforderlich - unverzüglich Notfallmaßnahmen, wie z. B. Notabdeckungen oder –verglasungen. Selbstverständlich erstatten wir diese Kosten, wenn Versicherungsschutz besteht.