Eine Familie macht Urlaub am Meer

😊 Versicherungsschutz auf Auslandsreisen

Mitglieder-Schutzbrief

Spezielle Absicherung für Urlaubsreisen im Ausland – inklusive 24-Stunden-Soforthilfe. Der Schutz gilt nicht nur für Sie als Mitglied, sondern auch für Partner*in und Kinder bis zu sechs Wochen pro Reise.

Vorteile des Mitglieder-Schutzbriefs

Finanzielle Leistungen

Bis zu 25.000 € Invaliditätsleistung und Kostenübernahme für Rücktransporte.

24-h-Soforthilfe

Hilfe bei Sprachbarrieren, Anwaltssuche oder Kartensperrung.

Familienangehörige

Mitversichert sind Partner*in im gemeinsamen Haushalt sowie minderjährige Kinder.

Kostenfreies Geschenk

Kostenloser Schutz ohne Beitragspflicht und ohne Kündigung.

Die Leistungen des Mitglieder-Schutzbriefs

Finanzielle Leistungen

  • Bis zu 25.000 Euro bei unfallbedingter Invalidität
  • Bis 100 Prozent der Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport bei Unfall und Krankheit
  • Bis 2.500 Euro pro Fall und Jahr für einen Vermögensschaden verursacht durch Skimming-Betrug

24-h-Soforthilfe – schnell und unbürokratisch*

  • Telefonische Dolmetscherdienste
  • Nennung/Vermittlung von Dolmetschern/Dolmetscherinnen
  • Nennung/Vermittlung von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen
  • Nennung/Einschaltung von Botschaften und Konsulaten
  • Übermittlung dringender Nachrichten
  • Reisenotruf-/Reiserückruf-Service
  • Hilfe bei der Kartensperrung
*ohne Übernahme der Kosten
Einer Urlauberin wurden am Flughafen die Kreditkarten gestohlen

Mehr Details? Unsere Versicherungsbedingungen zum Download

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Mitglieder-Schutzbrief (GMSB)

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Häufige Fragen zum Mitglieder-Schutzbrief

Warum schenken Sie mir dieses Produkt?

Der Mitglieder-Schutzbrief ist ein Dankeschön für Ihr Vertrauen und damit Ausdruck unserer besonderen Kunden- und Serviceorientierung. Von diesem Extra an Leistungen und zusätzlichen Services profitieren unsere Mitglieder bereits seit 2002 - mit positiver Resonanz.

Gehe ich mit dem Mitglieder-Schutzbrief eine Verpflichtung ein?

Das Angebot ist garantiert kostenfrei und mit keinem zusätzlichen Beitrag verbunden. Sie müssen nicht befürchten, dass der Mitglieder-Schutzbrief mit Ablauf in eine beitragspflichtige Versicherung überführt wird. Der Versicherungsschutz aus dem Mitglieder-Schutzbrief läuft zum 1. Januar 2027 automatisch aus. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird. Sie können den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Wir können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf kündigen.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich bereits einen ähnlichen Versicherungsschutz besitze?

Bei Unfällen im Auslandsurlaub: Hier kommt die Unfall-Invaliditätssumme von bis zu 25.000 Euro zu den Invaliditätsleistungen aus anderen Unfallversicherungen hinzu. Oder: Die tatsächlichen Rettungskosten übersteigen die Höchstentschädigungsgrenzen eines Vertrages. Der Mitglieder-Schutzbrief kann hier für die zusätzlichen Kosten in Anspruch genommen werden. Außerdem ist unser Service-Telefon rund um die Uhr für Sie da - auch an Sonn- und Feiertagen.

Benötige ich noch meine Auslandsreisekrankenversicherung und meinen Fahrzeugschutzbrief?

Ja, auf jeden Fall. Der Mitglieder-Schutzbrief ergänzt andere Versicherungsprodukte, ersetzt diese aber keinesfalls. Beispiel Auslandskrankenversicherung: Der Mitglieder-Schutzbrief erstattet keine Behandlungskosten, bietet aber zusätzlichen Versicherungsschutz bei Unfall-Invalidität.

An wen wende ich mich im Versicherungsfall?

Bitte wenden Sie sich im Schadensfall an die Service-Hotline zum Mitglieder-Schutzbrief:

+49 221 3090-7020

Bei Notfällen im Ausland:

+49 30 5508 81000

Sie können den Schaden auch schriftlich melden:

Gothaer Versicherungsbank VVaG
50598 Köln

Haben auch allein reisende Familienangehörige Versicherungsschutz?

Ja. Mitversichert sind Ehegatten und Ehegattinnen, der/die mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner*in, minderjährige Kinder beziehungsweise minderjährige Kinder des/der mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners beziehungsweise Partnerin.

Weshalb gilt die Beschränkung auf Auslandsreisen?

Gerade während einer Auslandsreise ist der Bedarf an Versicherungsschutz und Serviceleistungen besonders hoch.

Ein Paar sitzt auf einer Couch und schaut auf ein Laptop.

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