Schadenfreiheitsklasse übertragen: So geht’s
In bestimmten Situationen können Sie schadenfreie Jahre auf eine andere Person übertragen – zum Beispiel:
- von Eltern auf Kinder
- zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern
- bei der Übernahme eines Fahrzeugs
Damit die Übertragung möglich ist, müssen jedoch einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Person, die die SF‑Klasse abgibt, verzichtet dauerhaft auf ihren Schadenfreiheitsrabatt
- Die Übertragung ist in der Regel nur möglich, wenn eine enge persönliche Beziehung besteht (zum Beispiel Familie oder Partnerschaft)
- Sie können nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie Sie selbst realistisch hätten erfahren können (zum Beispiel anhand Ihrer Führerscheinzeit)
So läuft die Übertragung ab
1. Antrag auf Übertragung stellen
2. Zustimmung der bisherigen SF‑Inhaberin oder des bisherigen SF‑Inhabers einholen
3. Nachweis Ihrer bisherigen Fahrpraxis (zum Beispiel Führerscheinbesitz) erbringen
4. Neueinstufung durch den Versicherer erhalten
Wichtig: Eine Übertragung ist nicht immer notwendig oder möglich – durch Sondereinstufungen (zum Beispiel für Fahranfänger*innen oder Zweitwagen) gibt es oft alternative Wege zu einer besseren Schadenfreiheitsklasse.