Nachbarschaftsstreit – was tun bei Stress am Gartenzaun

Ein Nachbarschaftsstreit stellt eine große Belastung dar. Schließlich bringen die Unstimmigkeiten Stress und Ärger in das Heim, das den wertvollsten Rückzugs- und Erholungsort des Menschen darstellt. Hier erfahren Sie, wie sich Streit mit den Nachbarn vermeiden lässt und wie Sie reagieren, wenn es doch zu Ärger kommt.

Die häufigsten Gründe für einen Nachbarschaftsstreit

Streiten lässt sich über nahezu jedes Thema. Doch beim Nachbarschaftsstreit geht es besonders oft um folgende Angelegenheiten:

  • Lärm (etwa durch Haushaltsgeräte, Musik, Fernseher, Kinder)
  • Falsch geparkte Autos oder im Weg stehende Mülltonnen
  • Hundegebell
  • Rauch und Gerüche vom Grillen im Garten oder auf dem Balkon
  • Über den Gartenzaun hängende Äste und Sträucher

Nachbarschaftsstreit: Das können Sie tun

Die Tochter nebenan übt jeden Tag hingebungsvoll und mit wenig Erfolg am Klavier. Oben dröhnt die Stereoanlage und im Nachbargarten kläfft der Terrier ausdauernd. Ohne Frage handelt es sich dabei um starke Belastungen. Aber nicht jede Störung ist ein Grund für einen Nachbarschaftsstreit. Leben verursacht Geräusche – und mancher Lärm ist wohntypisch und muss ausgehalten werden. Hier einige Beispiele, wie Sie auf die verschiedenen Situationen reagieren können beziehungsweise rechtlich dürfen.

Kinderlärm:

Kinder gehören zum normalen Wohnumfeld und dazu gehört auch, dass es manchmal laut wird. Rechtlich gilt bei Geräuschen aus der Nachbarschaft grundsätzlich der Maßstab, ob die Nutzung Ihres Grundstücks oder Ihrer Wohnung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird – unwesentliche Beeinträchtigungen sind in der Regel hinzunehmen.

Wichtig ist dabei die Abgrenzung: Lärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen (zum Beispiel Ballspielplätzen) durch Kinder ausgeht, ist im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Zudem dürfen bei dieser Beurteilung keine Immissionsgrenz- oder Richtwerte herangezogen werden.

Das bedeutet: Geräusche vom Spielplatz oder der Kita müssen Nachbarinnen und Nachbarn in aller Regel eher akzeptieren als vermeidbaren Freizeitlärm anderer Art.

Bei Kinderlärm in der Wohnung oder im Haus (zum Beispiel Toben, Rennen, lautes Spielen) kommt es hingegen stark auf die Umstände des Einzelfalls an: Tageszeit, Dauer, Häufigkeit, bauliche Gegebenheiten (Hellhörigkeit) und ob die Situation insgesamt noch als sozial üblich einzustufen ist. Pauschale Altersgrenzen (bis X Jahre erlaubt, ab Y Jahre nicht) gibt es als feste Regel nicht.

Laute Musik: Musikanlagen und Fernseher darf die Nachbarschaft rund um die Uhr nutzen. Jedoch ist stets Zimmerlautstärke einzuhalten. Laute Musik kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Statt aber direkt einen Nachbarschaftsstreit zu beginnen, ist es sinnvoll, individuelle Zeiten zu vereinbaren. Häufig kommen beide Seiten mit einem solchen Kompromiss gut zurecht.

Hundegebell: Dass Hunde ab und zu bellen, liegt in der Natur der Vierbeiner. Ganz unterbinden lässt sich das Verhalten nicht. Aber während der Ruhezeiten ist regelmäßiges oder anhaltendes Bellen nicht erlaubt. Gerichte urteilen unterschiedlich. So stellte das Oberlandesgericht Hamm fest, dass der Hausfrieden gestört wird, wenn ein Hund dauerhaft insgesamt länger als eine halbe Stunde pro Tag bellt (Urteil vom 11. April 1988, Aktenzeichen: 22 u 265/87). Sprechen Sie Ihre Nachbarin oder Ihren Nachbarn an. Üben Sie sich in Geduld. Denn das Alleinbleiben zu trainieren oder ein Abbruchkommando zu etablieren, erfordert einiges an Zeit.

Im Weg stehende Autos oder Müllbehälter: Wenn nicht hereingeholte Mülltonnen die Ausfahrt versperren, stellt das ein Ärgernis für Sie dar – mehr allerdings nicht. Denn diese können Sie selbst wegschieben. Anders sieht es aus, sofern geparkte Fahrzeuge den Weg unpassierbar machen. Für den Fall, dass Sie der Wagen komplett behindert und vorsätzlich so abgestellt wurde, dürfen Sie ihn abschleppen lassen. Dabei gehen Sie in Vorkasse. Im Anschluss holen Sie sich das Geld von der verursachenden Person zurück. Lässt sich das Problem durch Rangieren lösen, müssen Sie dagegen in den sauren Apfel beißen. Oft sind eng an Ausfahrten geparkte oder ohne Abstand in Parklücken gedrängte Wagen eine der Hauptursachen für Nachbarschaftsstreit. Dies ist insbesondere in Siedlungen mit Parkplatzmangel der Fall.

Grillgeruch: Ist das Grillen auf dem Balkon oder im Mietergarten durch den Mietvertrag oder die Hausordnung verboten, gilt diese Regelung. Ohne Verbot bestehen je nach Ort und Wohngegend unterschiedliche Vorgaben, wie oft Grillen erlaubt ist. Sprechen Sie mit Ihrer Nachbarschaft und erkundigen Sie sich über die örtlichen Gepflogenheiten. Das Amtsgericht Bonn hat in einem Fall entschieden, dass Mieter*innen im Sommer ein Mal monatlich auf dem Balkon grillen dürfen. Sie sind verpflichtet, Nachbarinnen und Nachbarn spätestens 48 Stunden vorher darüber informieren (Urteil vom 29.04.1997, Aktenzeichen.: 6 C 545/96).

Über den Gartenzaun hängende Zweige: Wächst ein Baum oder Busch über Ihren Gartenzaun, dürfen Sie die Äste nicht einfach entfernen. Nur sofern eine Beeinträchtigung vorliegt, informieren Sie Ihre Nachbarin oder Ihren Nachbarn. Bitten Sie sie oder ihn, innerhalb einer angemessenen Frist tätig zu werden. Selbsthilfe ist erst erlaubt, wenn Ihr Gegenüber nicht reagiert. Dabei dürfen Sie die Pflanzen aber nicht so weit stutzen, dass diese absterben. Übrigens gehören auch die Früchte an überhängenden Zweigen der Baumbesitzerin oder dem Baumbesitzer. Zugreifen dürfen Sie nur auf das Fallobst.

Nachbarschaftsstreit vermeiden: Unsere Empfehlungen

Wo viele Menschen eng zusammenleben, kommt es schnell zu Konflikten. Das trifft einerseits für Miet- und Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern zu. Andererseits trifft es genauso auf Eigenheime mit aneinander grenzenden Gärten zu. Es bestehen zwar einige rechtliche Regelungen, die das Zusammenleben in geregelte Bahnen lenken. Doch das Zauberwort heißt eindeutig: Rücksichtnahme. Wir empfehlen folgende Verhaltensweisen, um einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden:

  • Halten Sie die gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vorgaben der Hausordnung ein. So stören Sie Ihre Nachbarinnen und Nachbarn nicht
  • Nehmen Sie Rücksicht aufeinander und sprechen Sie sich ab. Schwingen Sie besser nicht morgens um Punkt sieben Uhr den Staubsauger, nur weil Sie es dürfen. Stellen Sie sicher, dass es den oder die Nachbar*in nicht stört. Häufig genügen kleine Änderungen und Kom­promisse, um sich gegenseitig das Leben angenehmer zu gestalten
  • Fühlen Sie sich von einer Nachbarin oder einem Nachbarn gestört, bewahren Sie Ruhe. Sprechen Sie das Problem lieber etwas später sachlich und freundlich an. Versuchen Sie dabei, der Nachbarin oder dem Nachbarn keine böse Absicht zu unterstellen. Oftmals ist dem Gegenüber gar nicht bewusst, wie belastend sein Verhalten für Sie ist
  • Die vermietende Person oder die Polizei beziehungsweise das Ordnungsamt sollten Sie erst einschalten, wenn das persönliche Gespräch nicht zu dem erwünschten Ergebnis führt
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Rechtsschutzversicherung hilft bei Nachbarschaftsstreit

Hilft ein souveräner und vernünftiger Umgang mit dem Nachbarschaftsstreit nicht, weil die andere Partei sich weder verhandlungs- noch kompromissbereit zeigt, ist guter Rat teuer. Damit die Lebensqualität nicht dauerhaft leidet, ist es unerlässlich, das Problem aus der Welt zu schaffen. Häufig glättet es bereits die Wogen, wenn eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt die Nachbarin oder den Nachbarn anschreibt. Hilft das nicht, steht Ihnen der Klageweg vor Gericht offen. Das ist allerdings mit hohen Kosten verbunden. Expert*innen raten daher zu einer entsprechenden Versicherung. So ist bei einem Nachbarschaftsstreit die Rechtsschutzversicherung der BarmeniaGothaer ein starker Partner an Ihrer Seite. Hier erhalten Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung und eine kompetente Einschätzung Ihres Falles. Von den Expert*innen erfahren Sie außerdem, wie Sie am besten agieren. Sie können zum Beispiel einen Mediator einschalten, der zwischen den Parteien vermittelt. Die Streitschlichtung ohne Anwältin oder Anwalt und ohne Gericht ist bei BarmeniaGothaer mitversichert. Sie belastet das Nachbarschaftsverhältnis weniger.

Fazit

Ein Nachbarschaftsstreit ist sehr belastend. Er sollte entweder vermieden oder schnell aus der Welt geschafft werden. Ist eine gütliche Einigung unmöglich, schützt Sie eine Rechtsschutzversicherung vor möglichen Anwalts- und Gerichtskosten. Zusätzlich erlaubt sie Ihnen, ohne finanzielle Risiken Ihr gutes Recht durchzusetzen.

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