Eine Zahnkrone ersetzt die natürliche Zahnkrone (den über dem Zahnfleisch sichtbaren Teil des Zahns), wenn dieser weitgehend zerstört ist.
Zahnkrone: Kosten & Kostenübernahme
Nur einmal kräftig zugebissen und schon bricht ein Stück vom Zahn heraus? Oder Sie verlieren eine Füllung und der Zahnarzt oder die Zahnärztin stellt fest, dass die Zahnsubstanz für eine neue nicht mehr ausreicht? Die Notwendigkeit einer Zahnkrone kommt für die meisten Patient*innen überraschend. Noch größer ist oft der Schreck, wenn sie erfahren, wie hoch die Kosten für die Zahnkrone ausfallen. Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Belastungen Sie erwarten, was die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt und wie Sie eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung unterstützt.
Zahnkrone: Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Der Zahnarzt oder die Zahnärztin teilt Ihnen mit, dass Sie eine Zahnkrone benötigen. Die Kosten für den Zahnersatz werden im sogenannten Heil- und Kostenplan aufgeführt. Denn die Krankenkasse muss den erstellten Plan genehmigen und die Kostenübernahme bestätigen, bevor der Zahnmediziner oder die Zahnmedizinerin mit der Behandlung beginnt. Und auch Sie müssen genau wissen, welche Eigenanteile auf Sie zukommen. Zwar beinhaltet der Heil- und Kostenplan für die Zahnkrone die Kosten nur als Schätzung, aber diese muss so genau wie möglich erfolgen.
Im Heil- und Kostenplan für die Zahnkrone finden Sie folgende Informationen:
- Befund des Gebisses und geplante Therapie
- Befunde, die Festzuschüsse der Krankenkasse erhalten
- Kostenplanung
Die Kostenplanung beinhaltet dabei folgende Punkte:
- Zahnärztliches Honorar nach BEMA (einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen)
- Zahnärztliches Honorar nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)
- Material- und Laborkosten (Ausgaben für den Zahntechniker/die Zahntechnikerin)
- Auf Seite 2 des Plans finden Sie eine Aufstellung der Honorare, die über die sogenannte Regelversorgung hinausgehen
Wie hoch bei einer Zahnkrone die Kosten ausfallen, hängt stark von der Art der Versorgung ab. Üblicherweise bewegen sich die Eigenanteile zwischen 200 Euro und 1.000 Euro pro Zahn. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der geschätzten Kosten je nach Art der Zahnkrone:
- Vollkrone
Geschätzte Kosten: ab ca. 300 Euro
Einsatzbereiche/Eigenschaften: Bei starker Zerstörung der natürlichen Zahnkrone, bei Implantaten oder als Anker für Brücken und Prothesen - Teilkrone
Geschätzte Kosten: ab ca. 350 Euro
Einsatzbereiche/Eigenschaften: Bei einseitig stark geschädigten Zähnen, die noch keine Vollkrone benötigen - Stiftaufbau
Geschätzte Kosten: ab ca. 450 Euro
Einsatzbereiche/Eigenschaften: Bei komplett zerstörter natürlicher Zahnkrone, Ersatz wird auf einem im Zahnstumpf befestigten Stift verankert - Gusskrone
Geschätzte Kosten: ab ca. 300 Euro
Einsatzbereiche/Eigenschaften: Einfache Vollkrone aus Nicht-Edelmetall - Teilkeramikkrone (Gerüst Metall, Oberfläche Kermik)
Geschätzte Kosten: ab ca. 500 Euro
Einsatzbereiche/Eigenschaften: Im Sichtbereich oder wenn der Zahnersatz auch im hinteren Bereich möglichst unauffällig sein soll - Vollkeramikkrone
Geschätzte Kosten: ab ca. 800 Euro
Einsatzbereiche/Eigenschaften: Besonders natürliches Ergebnis, keine Gefahr von Allergien gegen die sonst genutzten Metalle
Zahnkrone: Versorgungsarten & Unterschiede
Welche Versorgungsarten gibt es?
Bei Zahnkronen beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit einem befundorientierten Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert. Mit lückenlos geführtem Bonusheft erhöht sich der Zuschuss von 60 Prozent auf 70 Prozent (nach 5 Jahren) beziehungsweise 75 Prozent (nach 10 Jahren). Die darüber hinausgehenden Mehrkosten tragen Versicherte selbst – je nachdem, ob eine gleichartige (Regelleistung + Extras) oder andersartige (abweichende Versorgung, zum Beispiel Implantat statt Brücke) Lösung gewählt wird.
Wichtig: Die konkreten Eurobeträge der Festzuschüsse werden jährlich angepasst (unter anderem über den ZE‑Punktwert). Bitte stützen Sie sich daher nicht auf fixe Beispielbeträge, sondern verweisen Sie auf die jeweils aktuelle Festzuschuss‑Tabelle der KZBV. Seit dem 01.01.2026 gelten erhöhte Werte; die KZBV veröffentlicht hierzu fortlaufend aktualisierte Übersichten.
Je nach Befund kann zusätzlich ein Zuschuss für eine vestibuläre Verblendung im sichtbaren Bereich vorgesehen sein (Oberkiefer bis einschließlich Zahn 5, Unterkiefer bis einschließlich Zahn 4). Auch hierbei gilt: Höhe und Anwendbarkeit richten sich nach der aktuellen Festzuschuss‑Systematik.
Praxis-Tipp: Vor Behandlungsbeginn sollte der Heil‑ und Kostenplan (HKP) zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht werden; so ist transparent, welcher Festzuschuss für den individuellen Befund greift.
Was versteht man unter Regelversorgung?
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Zahnärzten und Krankenkassen bestimmt, welche Art des Zahnersatzes für einen bestimmten Befund (zum Beispiel abgebrochener Zahn) "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist. Sie erhalten von der gesetzlichen Krankenversicherung also lediglich eine Grundversorgung, die nicht unbedingt Ihrem ästhetischen Empfinden entspricht.
So sieht die Regelversorgung zum Beispiel bei Zahnkronen die Kosten für eine Verblendung des Zahnersatzes in Zahnfarbe im Oberkiefer nur für die ersten fünf Zähne je Seite und im Unterkiefer für den Zahn 1 bis 4 vor. Bei einem breiten Lächeln fallen Kronen weiter hinten auf. Wünschen Sie die Krone für einen anderen Zahn in Zahnfarbe oder bevorzugen Sie ein höherwertiges Material, tragen Sie die Mehrkosten aus eigener Tasche.
Zahnkrone: Kosten & Versicherung
Zahlt die Krankenkasse eine Zahnkrone?
Da sich die gesetzliche Krankenversicherung immer nur mit einem festen Betrag an den Kosten für Ihren Zahnersatz beteiligt, haben Sie stets einen Eigenanteil zu leisten. Das gilt auch dann, wenn Sie sich für die einfachste Art der Versorgung entscheiden. Ausnahmen bestehen lediglich für sogenannte Härtefälle mit besonders niedrigem Einkommen. Dafür haben Sie aber die Möglichkeit, bei Zahnersatz wie einer Zahnkrone, die Kosten, die die Krankenkasse übernimmt, zu steigern. Denn die Kassen belohnen Versicherte, die regelmäßig zur Vorsorge den Zahnarzt oder die Zahnärztin besuchen und sich die Kontrolltermine im sogenannten Bonusheft bestätigen lassen. Seit Oktober 2020 gelten folgende Werte:
- Ohne Bonus: 60 Prozent des Festbetrags
- Mit Bonusheft und fünf Jahren regelmäßiger Kontrolle: 70 Prozent des Festbetrags
- Mit Bonusheft und zehn Jahren nachweislicher Vorsorge: 75 Prozent des Festbetrags
Zahnkrone – die Kosten mit Zusatzversicherung
Sie können bei Zahnersatz wie bei einer Voll- oder Teilkrone die Kosten drastisch senken, wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden. Bei einem leistungsstarken Tarif wie der Zahnzusatzversicherung der BarmeniaGothaer trägt dieser bei der Regelversorgung die Restkosten für die Zahnkrone nach Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Zusätzlich erhalten Sie die Freiheit, sich für Ihre bevorzugte Art der Versorgung zu entscheiden, weil gleich- oder andersartige Lösungen je nach Tarif ganz oder teilweise erstattet werden.
Fazit
Hochwertiger Zahnersatz muss keine finanzielle Belastung sein. Mit einer Zahnzusatzversicherung sind selbst bei einer teuren Keramikkrone die Kosten kein Hindernis, schöne Zähne zu erhalten.
Fragen und Antworten zur Zahnkrone
Was ist eine Zahnkrone?
Wie lange hält eine Zahnkrone?
Zahnkronen können bei guter Pflege zehn bis 15 Jahre und noch länger halten.
Was zahlt ein*e Kassenpatient*in für eine Zahnkrone dazu?
Die Krankenkassen leisten lediglich einen befundbezogenen Festzuschuss. Den Restbetrag für die Regelversorgung sowie jede Mehrleistung zahlen Sie ohne Zahnzusatzversicherung aus der eigenen Tasche.
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