Reiserücktritt: Wenn der Urlaub ins Wasser fällt
Ob Ostsee, Spanien oder Italien – der Sommerurlaub ist für viele Deutsche eine Institution. Oftmals wird der Urlaub schon im Januar geplant, schließlich ist Vorfreude die schönste Freude! Aber was, wenn man die Reise unvorhergesehen nicht antreten kann? Eine Krankheit, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder private Gründe können die Urlaubspläne auch im letzten Moment noch durcheinanderbringen.
Um nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in vielen Fällen sinnvoll. Gerade wer früh bucht, mit Kindern reist oder eine besonders teure Reise ausgesucht hat, sollte den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung erwägen. Wann sich die Reiserücktrittsversicherung lohnt, wann sie greift und wann nicht, lesen Sie in unserem Magazin.
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung – und wann nicht?
Leistungen der Reiserücktritt – Stornogebühren ade
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Gebühren, die bei Stornierung einer Reisebuchung anfallen. Je kurzfristiger die Reise storniert wird, desto höher sind die Stornogebühren. Als Faustregel gilt: Wird der Urlaub einen Tag vor Reiseantritt storniert, betragen die Kosten in der Regel 100 Prozent. Einen Monat vor Reiseantritt sind es meistens 30 oder 50 Prozent. Die Staffelung der Stornogebühren variiert je nach Veranstalter. Überprüfen Sie daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei Einzelbuchungen können andere Regeln als bei Pauschalreisen gelten.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Wann die Reiserücktrittsversicherung greift, hängt von den Versicherungsbedingungen der einzelnen Police ab. In der Regel werden jedoch folgende Gründe von den meisten Versicherungen für eine Kostenübernahme anerkannt:
Reiserücktritt bei Krankheit, Todesfall, Unfallfolgen: Ein Todesfall in der Familie, eine schwere Krankheit oder die Folgen eines Unfalls können nicht nur den Urlaub, sondern das ganze Leben durcheinanderbringen. Die Reiserücktrittsversicherung deckt in diesem Fall nicht nur den oder die Versicherungsnehmer*in, sondern auch die nahen Angehörigen ab.
Reiserücktritt bei Verlust des Arbeitsplatzes: Wer seine oder ihre Arbeit verliert, muss sich erst einmal um eine Neuanstellung kümmern. Daher wird der Verlust des Arbeitsplatzes als Grund für die Stornierung akzeptiert. In einem anderen arbeitsbezogenen Fall greift die Reiserücktrittsversicherung ebenfalls: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin erhält ein neues Jobangebot nach der Reisebuchung und nimmt dieses an. Nun wechselt er oder sie die Stelle und hat im neuen Job erst einmal Urlaubssperre. Auch hier greift die Reiserücktrittsversicherung.
Reiserücktritt bei Schäden am Eigentum: Hat beispielsweise ein Sturm oder ein Einbruch Schäden an der eigenen Immobilie verursacht, greift die Reiserücktrittsversicherung. So kann der Urlaub kostenfrei storniert werden und Sie kümmern sich um den Werterhalt Ihres Eigentums. Zur Kostenübernahme muss natürlich erst einmal der Schaden von einem oder einer Sachverständigen festgestellt werden.
Reiserücktritt bei Komplikationen in der Schwangerschaft: Allein eine Schwangerschaft ist in der Regel noch kein Grund für einen Reiserücktritt und eine Kostenübernahme. Verläuft die Schwangerschaft jedoch überraschend mit Komplikationen, greift die Reiserücktrittsversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten nämlich meistens dann, wenn die Gründe für den Reiserücktritt unvorhergesehen auftreten.
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung nicht?
In manchen Fällen ist eine Kostenübernahme durch die Reiserücktrittsversicherung ausgeschlossen. Grundsätzlich deckt die Reiserücktrittsversicherung nur versicherte persönliche Gründe. Und zwar dann, wenn die persönlichen Umstände unvorhersehbar waren. Das heißt, wer plötzlich krank wird, kann mit einer Kostenübernahme rechnen. Ist der Zustand aber länger bekannt und besteht jederzeit ein Risiko, kann die Versicherung Einwände äußern. Um die Klärung zu vereinfachen, sollten Sie sofort nach dem Auftreten des Reiserücktrittsgrundes, ob Krankheit oder neuer Job, die entsprechenden Belege dem Versicherer zur Verfügung stellen. Im Fall einer Krankheit genügt in der Regel ein ärztliches Attest. Bei Beschädigung des Eigentums beispielsweise die Schadensmeldung. Ausgeschlossen sind in den meisten Policen höhere Gewalt wie Naturkatastrophen und auch Krieg. Bei politischen Unruhen und entsprechender Reisewarnung für das Reiseland greift die Reiserücktrittsversicherung eher selten. Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen haben Reisende allerdings einen gesetzlichen Anspruch auf eine Stornierung ohne Rücktrittsgebühren. Hier zeigen sich oftmals die Reiseveranstalter kulant und geben den Reisenden die Möglichkeit, auf ein anderes Urlaubsziel umzubuchen. Bei Einzelleistungen liegt allerdings kein rechtlicher Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung vor.
Vor dem Abschluss – auf diese Details kommt es an
Wer sich für eine Reiserücktrittsversicherung entscheidet, sollte vorher das Kleingedruckte genau lesen. Die Leistungsdetails sind bei der Police entscheidend. Folgende Fragen helfen Ihnen bei der Wahl:
- Ist ein Reiseabbruch ebenfalls durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?
- Welche Abschlussfristen gelten?
- Gibt es eine Selbstbeteiligung?
- Bestehen Einschränkungen hinsichtlich des Alters des Reisenden? Sind bestimmte Krankheiten von der Kostenübernahme ausgeschlossen?
- Werden die Nachreisekosten übernommen, falls ein verspäteter Reiseantritt möglich ist?
- Gilt die Police für alle Familienangehörigen? Was passiert, wenn beispielsweise ein Familienmitglied, das nicht mitgereist wäre, krank wird und gepflegt werden muss?
Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Wie viel eine Reiserücktrittsversicherung kostet, hängt davon ab, wie teuer die Reise ist. Und ob Sie einen einzelnen Urlaub versichern oder eine Jahrespolice abschließen. Dabei muss die Versicherung für das ganze Jahr nicht teurer sein. In jedem Fall lohnt sich ein gründlicher Tarifvergleich, um die beste und günstigste Option auszuwählen.
Auf Reisebuchungsportalen gibt es oft die Möglichkeit, den Schutz gegen Reiserücktritt online hinzu zu buchen. Davon raten Verbraucherschützer*innen ab. Denn hier fehlen zum einen die Vergleichsmöglichkeiten und zum anderen werden unter Umständen unnötige Paketbausteine angeboten. Diese können die Verbraucher*innen nicht überblicken. Der Reiseschutz sollte also lieber separat am besten direkt beim Versicherer abgeschlossen werden.
Fazit
Die Reiserücktrittsversicherung kostet verhältnismäßig wenig und ist ein sinnvoller Schutz bei teuren Reisen. Ein Abschluss lohnt sich auch für:
- Frühbucher*innen
- Familien mit kleinen Kindern
- Senioren und Seniorinnen
- Vielreisende
Der Blick ins Kleingedruckte ist wie immer wichtig: Der Reiseabbruch sollte unbedingt Teil der Police sein.
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