In die Schweiz auswandern: Das müssen Sie beachten

Sie haben sich bereits entschieden oder spielen noch mit dem Gedanken, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Ob Wissenswertes zu Umzug, Zoll oder dem richtigen Versicherungsschutz: Bei den Eidgenossen wird einiges anders gehandhabt als in Deutschland. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie optimal ins "Abenteuer Schweiz" starten.

Leben und arbeiten in der Schweiz: Wissenswertes für Auswanderer

Gute Verdienstmöglichkeiten, ein hoher Lebensstandard und tolle Landschaften: Die Schweiz lockt insbesondere aus dem "großen Kanton" – wie die Schweizer Deutschland etwas neckisch nennen - jedes Jahr tausende Auswanderer und Auswanderinnen. Warum? Einen großen Vorteil gegenüber anderen Destinationen sehen die Deutschen in der gemeinsamen Sprache und den vielen Ähnlichkeiten zu ihrer Heimat. Doch Auswanderer und Auswanderinnen, die dauerhaft ihre Zelte in Deutschland abbrechen möchten, sollten sich nicht täuschen. Denn trotz der geographischen Nähe gibt es bei unseren südlichen Nachbarn, die eben nicht zur Europäischen Union gehören, auch Besonderheiten zu beachten. Zum Beispiel beim Thema Steuern, Versicherungen, Verwaltung und Behördengängen. Wir klären über die wichtigsten Besonderheiten auf.

Die Schweiz - Topziel für Auswanderung bei Deutschen

Deshalb ist leben und arbeiten in der Schweiz für viele attraktiv

Die Schweiz zählt nicht nur zu den beliebtesten Reisedestinationen der Deutschen – neben Österreich und den USA gehört sie zu den Topzielen deutscher Auswanderer und Auswanderinnen.

  • Hoher Lebensstandard und gute Gehälter für Top-Jobs
  • Niedrige Steuern
  • Erstklassige medizinische Versorgung
  • Deutsch gehört zu den Amtssprachen und wird fast überall gesprochen
  • Entspannte Atmosphäre und tolle Landschaften

In die Schweiz auswandern – darauf sollten Sie bei der Übersiedlung achten

Ob Fondue, Alpenlandschaften oder die buchstäbliche Pünktlichkeit: Für viele Deutsche ist die Schweiz derart vertraut, dass manchmal die Unterschiede übersehen werden. Diese sind aber zweifellos vorhanden. Dazu gehören nicht nur ein manchmal schwer zu verstehender Dialekt oder die andere, ruhigere Mentalität der Eidgenossen und Eidgenossinnen. Auch rechtlich gibt es durchaus Besonderheiten.

So ist die Schweiz zwar kein Mitglied der Europäischen Union (EU), gehört jedoch dem Schengenraum an. Das bedeutet, dass Sie als EU-Bürger*in auch in der Schweiz die volle Personenfreizügigkeit genießen. Sie dürfen sich frei in der Schweiz bewegen und niederlassen. Bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen benötigen Sie dafür lediglich ein gültiges Reisedokument bei der Einreise. Werden die 90 Tage überschritten, ist eine Aufenthaltsbewilligung notwendig.

Einreisebestimmungen und Aufenthaltsbewilligung

Vor dem Umzug an Zoll- und Einreisebestimmungen denken

Wenn Sie in die Schweiz auswandern möchten, gelten Ihre mitgebrachten Objekte als Übersiedlungsgut. Daher können Sie diese zollfrei einführen. Erstellen Sie für den Zoll ein Verzeichnis aller eingeführten Gegenstände. Diese müssen seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Besitz sein. Zudem müssen Sie beim Zoll Ihre Wohnsitzverlegung beweisen können, zum Beispiel mit einem Mietvertrag.

Weitere Informationen

Wie erhalte ich eine Aufenthaltsbewilligung?

Wer sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, braucht eine Aufenthaltsbewilligung. Um diese zu erhalten, benötigen Sie einen Arbeitsvertrag in der Schweiz und eine Wohnung. Die Bewilligung wird Ihnen vom Migrationsamt Ihres Wohnkantons ausgestellt. Personen, die ohne Arbeitsstelle in die Schweiz einreisen, müssen einen Nachweis über genügend finanzielle Mittel sowie eine Krankenversicherung vorlegen.

Diese Aufenthaltsbewilligungen beantragen deutsche Einwanderer und Einwanderinnen am häufigsten:

  • Kurzaufenthaltsbewilligung Ausweis L ist für ein Jahr gültig
  • Aufenthaltsbewilligung B ist fünf Jahre gültig
  • Niederlassungsbewilligung C ist von unbefristeter Dauer. Diese können Sie frühestens nach fünf Jahren beantragen

Aufenthaltsbewilligung beantragen und verlängern

Steuern in der Schweiz

Diese Steuern müssen Sie bezahlen, wenn Sie in der Schweiz leben und arbeiten

Die Schweiz gilt gemeinhin als Steuerparadies – und tatsächlich sind die Steuersätze im Vergleich zum deutschen Fiskus moderat. Das beginnt schon bei der Mehrwert- beziehungsweise Umsatzsteuer: Für Nahrungsmittel, Zeitungen und Medikamente betrug sie im Jahr 2020 2,5 Prozent, für Übernachtungen im Gasthaus oder Hotel 3,7 Prozent. Fast alle weiteren Einkäufe und Leistungen werden mit 7,7 Prozent belastet. Kino-, Theater-, Konzert- und Museumsbesuche sowie Mieten sind mehrwertsteuerfrei.

Arbeitnehmer*innen wird in der Schweiz nicht, wie in Deutschland, die Einkommenssteuer direkt vom Lohn abgezogen. Die Schweizer*innen zahlen ihre Steuern stattdessen einmal im Jahr (mit Möglichkeit der Ratenzahlung), wenn sie ihre Steuererklärung gemacht haben. Ausländische Steuerpflichtige zahlen ihre Steuern jeden Monat als Anteil ihres Lohnes, bis sie die Aufenthaltsbewilligung C erhalten haben. Danach werden sie bei der Einkommenssteuer wie Schweizer behandelt.

Hinzu können – je nach Kanton, in dem Sie leben – unterschiedliche weitere Steuern anfallen. In der Gesamtsumme wird Ihre Steuerbelastung aber in den meisten Fällen unter der Abgabenlast liegen, die Sie in Deutschland zu tragen hätten. Hier finden Sie stets aktualisierte und offizielle Informationen der Schweizer Behörden zum Thema Steuern.

Was Sie sonst noch bei der Auswanderung in die Schweiz beachten sollten

Mit dem eigenen Auto in der Schweiz

Lassen Sie Ihren Führerschein spätestens zwölf Monate nach Einreisedatum umschreiben und melden Sie Ihr Auto um. Sie können dies beim jeweiligen kantonalen Straßenverkehrsamt erledigen.

Die Fristen zur Zulassung sind die folgenden:

  • Zwölf Monate bei der Einfuhr eines Gebrauchtwagens
  • Ein Monat bei der Einfuhr eines Neuwagens

Einfuhr von Haustieren

Das Mitbringen von Kleintieren stellt kein Problem dar. Größere Tiere, wie Hunde und Katzen, dürfen ebenfalls mit in die Schweiz, allerdings müssen sie einige Vorgaben erfüllen. Mindestvorgaben sind dabei:

  • Ein Chip oder eine Tätowierung zur Identifizierung
  • Eine nachweisbare Tollwutimpfung
  • Ein EU-Heimtierpass

Auch dürfen die Tiere nach der Einreise nicht in der Schweiz verkauft werden. Kupierte Tiere und bestimmte Listenhunderassen dürfen in bestimmten Kantonen gar nicht einreisen.

Wichtig: Die Listenhunde in der Schweiz sind nicht identisch mit denen in Deutschland. Hunde müssen zudem bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

So versichern Sie sich richtig in der Schweiz

Obligatorische Sozialabgaben

Von Ihrem Bruttolohn werden obligatorische (vorgeschriebene) Sozialabgaben abgezogen für:

  • Alters- und Hinterlassenen Versicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Berufsvorsorge (BVG)

Mehr Informationen zur Schweizerischen Altersvorsorge

Informieren Sie sich über alle Sozialversicherungen, Gehälter und Lohnnebenkosten bei einem Versicherungs- und Vorsorgeberater der Mobiliar Versicherung.

Autoversicherung

Falls Sie Ihr Auto in die Schweiz mitnehmen oder sich ein neues Fahrzeug anschaffen möchten, müssen Sie dieses auch in der Schweiz versichern. Zumindest die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Sie vor finanziellen Verpflichtungen, falls Sie jemandem mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden zufügen. Aber auch Ihnen bietet die Haftpflichtversicherung Schutz, denn Unfälle gehen rasch ins Geld.

Krankenversicherung

Große Unterschiede gibt es bei der Absicherung der eigenen Gesundheit, denn die Schweiz setzt auf ein völlig anderes System als die Bundesrepublik Deutschland. In der Schweiz ist jeder für die eigene Krankenversicherung selbst verantwortlich und bezahlt sie auch allein. Eine Grundversicherung ist dabei Pflicht. Sie wird von allen Krankenkassen angeboten und hat überall denselben Leistungsumfang:

  • Ambulante und stationäre medizinische Versorgung
  • Präventionsmaßnahmen
  • Medikamente
  • Leistungen bei Schwangerschaft
  • Ärztlich verordnete Behandlungen wie Massage oder Physiotherapie

Wer Leistungen abgesichert wissen möchte, die darüber hinaus gehen – zum Beispiel für Zahnarztbesuche –, kann eine Schweizer Zusatzversicherung abschließen. Im Gegensatz zur Grundversicherung gibt es eine Vielzahl von Leistungsangeboten und Tarifen. In der richtigen Kombination entsteht so eine der besten Gesundheitsversorgungen weltweit.

Eine weitere Besonderheit gibt es in Sachen Unfallversicherung: Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber beziehungsweise die gleiche Arbeitgeberin arbeiten, dann sind Sie über diesen versichert. Ansonsten müssen Sie Ihre Krankenversicherung mit einer Unfallversicherung ergänzen. Nach einem Umzug in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, sich einen Versicherer zu suchen. Sie haben freie Wahl zwischen allen zugelassenen Krankenkassen.

Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz zwar nicht vorgeschrieben, jedoch empfiehlt es sich dringend, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen aus gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Zudem sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen. Diese schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen durch Schäden an Ihren beweglichen Sachen. Dabei handelt es sich um Schäden, die zum Beispiel durch Einbruch, Feuer oder eine Überschwemmung entstehen.

Fazit

Wer dauerhaft zum Leben und Arbeiten in die Schweiz übersiedeln möchte, muss einige Unterschiede und länderspezifische Besonderheiten beachten. Doch mit der richtigen Umzugsvorbereitung, einigen Behördengängen und dem passenden Versicherungsschutz gelingt der Traumstart in der Alpenrepublik.

Weitere Informationen zur Übersiedlung in die Schweiz:

Schweizerischen Eidgenossenschaft

Staatssekretariats für Migration

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