Ehrenamt: Definition, Versicherung, Aufwandsentschädigung & mehr

Ein Ehrenamt ist in der Regel eine gute Sache. Doch auch bei einem Ehrenamt gibt es vieles zu beachten. Ehrenamtler*innen stecken oft viel Arbeit und Zeit in Ihre Tätigkeiten. Deswegen steht meistens die Frage einer Aufwandsentschädigung oder Anspruch auf Sonderurlaub im Raum. Ehrenamtler*innen sollten durch das Ehrenamt keine großen Nachteile erfahren. Zum Beispiel die kostbaren Urlaubstage für den Einsatz aufzubrauchen. In diesem Magazinartikel beantworten wir Fragen rund um die Aufwandsentschädigung im Ehrenamt, Sonderurlaube und wie man ein Ehrenamt steuerlich absetzen kann.

Außerdem finden Sie Tipps und Informationen zur Versicherung im Ehrenamt. Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit können Unfälle passieren und Schäden entstehen. Die richtige Absicherung ist das A und O.

Was ist ein Ehrenamt?

Im Jahr 2023 stellten in Deutschland mehr als 16 Millionen Personen ihre Zeit und Arbeitskraft für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Verfügung. Doch was bedeutet ehrenamtlich eigentlich? Als Ehrenamt bezeichnet man eine Tätigkeit, die freiwillig und unentgeltlich ausgeführt wird. Ehrenamtliche engagieren sich zum Wohle der

  • Allgemeinheit
  • Umwelt
  • Tiere
  • oder Natur

Laut Ehrenamt Definition gehören also Tätigkeiten, wie sie beispielsweise

  • Wahlhelfer*innen
  • Tierschützer*innen
  • Jugendtrainer*innen
  • oder Spendensammler*innen

ausüben dazu. Als Ehrenamt zählt, solange diese aus freien Stücken und ohne Profitabsicht erfolgen. Aufwandsentschädigungen werden zum Teil bezahlt. Ausreichend Zeit und persönliches Engagement sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Es lohnt sich, über den richtigen Versicherungsschutz informiert zu sein. So sind Sie auch bei der ehrenamtlichen Arbeit immer auf der sicheren Seite.

Juristisch spricht man von einem Ehrenamt, wenn die folgenden fünf Merkmale erfüllt sind:

  • Das Ehrenamt wird freiwillig ausgeführt
  • Die Ausübung des Ehrenamtes ist unentgeltlich
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit findet auf regelmäßiger Basis statt
  • Die Tätigkeit im Ehrenamt ist organisiert
  • Das Ehrenamt kommt anderen zu Gute

Alles rund um das Ehrenamt

Private Haftpflichtversicherung im Ehrenamt

Bin ich bei meiner ehrenamtlichen Tätigkeit versichert? Gibt es eine Ehrenamtversicherung? Enthält meine private Haftpflichtversicherung Leistungen, die mein Ehrenamt abdeckt? Brauche ich eine private Haftpflichtversicherung?

Wer sich für ein Ehrenamt entscheidet, stellt sich oft diese oder ähnliche Fragen. Vorweg: Eine private Haftpflichtversicherung lohnt sich fast immer. Auch die Verbraucherzentralen empfehlen, unabhängig von der Ausübung eines Ehrenamtes mit einer privaten Haftpflichtversicherung vorzusorgen. Denn nicht alle Bundesländer bieten freiwillig ehrenamtlich Engagierten einen zusätzlichen Versicherungsschutz im Bereich Haftpflicht an. Dies gilt auch für die Vereine, in denen man sich engagiert. Diese sind nicht dazu gezwungen, eine Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung gehen Sie also in jedem Fall auf Nummer sicher.

Aufwandsentschädigung im Ehrenamt

Zwar ist eine Voraussetzung für ein Ehrenamt, dass dieses unentgeltlich ausgeführt wird, doch Ehrenamtliche dürfen seit 2021 die sogenannte Ehrenamtspauschale von jährlich 840 Euro erhalten. Dieser Betrag ist sogar steuerfrei. Auch für den Verein entstehen keine weiteren Kosten, etwa durch Steuern oder Sozialabgaben.

Daneben gibt es noch die Übungsleiterpauschale. Bis zu 3.000 Euro jährlich können unter anderem Trainer*innen in Vereinen oder ehrenamtliche im Bereich der Pflege steuerfrei erhalten.

Rechenbeispiel Aufwandsentschädigung Ehrenamt pro Stunde:

Bei einer jährlichen Ehrenamtspauschale von 840 Euro ergibt sich ein monatlicher Betrag von 70 Euro. Wer im Monat etwa zwölf Stunden seiner Freizeit für das Ehrenamt aufwendet, erhält demnach eine Aufwandsentschädigung von 5,80 Euro pro Stunde.

Ehrenamt Steuererklärung

Dass ein Ehrenamt durch die Ehrenamtspauschale begünstigt ist, wissen Sie jetzt bereits. Aber: Wie kann man ein unentgeltliches Ehrenamt steuerlich absetzen? Sie können das Ehrenamt als nebenberufliche Tätigkeit geltend machen. Das geht allerdings nur, wenn die Zeit, die Sie für das Ehrenamt aufwenden, nicht mehr als ein Drittel der Zeit beträgt, die Sie für Ihren Hauptberuf aufwenden. Diese Regelung ist auch für Studierende, Rentner*innen und Hausfrauen und Hausmänner anwendbar.

Auch wenn das Ehrenamt steuerfrei ist, muss die Ehrenamtspauschale in der Steuererklärung angegeben werden. Die Aufwandsentschädigungen beziehungsweise die Ehrenamtspauschale bis zu 840 Euro wird in der Steuererklärung bei Arbeitnehmer*innen in der Anlage "N" angegeben. Wenn der Freibetrag überschritten wurde, muss der zusätzliche Betrag zum Arbeitslohn ebenfalls eingetragen werden.

Steuertipps Ehrenamt

Es ist in manchen Fällen möglich, verschiedene Ehrenämter zu kombinieren. So kann man sich diese gesondert vergüten lassen. So kann ein Ehrenamt beispielsweise als Kassenwart mit der Ehrenamtspauschale vergütet werden. Ein zweites kann beispielsweise als Trainer*in einer Jugendmannschaft mit der Übungsleiterpauschale vergütet werden. Auf diese Weise können Sie sogar 3.840 Euro als Freibetrag für Ihr Ehrenamt erhalten. Auch eine Kombination von Ehrenamt und Minijob ist möglich.

Sie sparen weitere Steuern durch die Geltendmachung einzelner Aufwendungen für das Ehrenamt. Darunter fallen:

  • Fahrtkosten
  • Telefongebühren
  • Materialkosten

Rechte und Pflichten im Ehrenamt

Mit dem Ehrenamt gehen auch Rechte und Pflichten einher. Ehrenamtliche nehmen aus rechtlicher Sicht einen Auftrag wahr. Denn dadurch, dass Sie sich engagieren, tragen Sie Ihre Zeit, Geld oder Ideen zum Erfolg einer Organisation oder eines Trägers bei. Dieser Auftrag kann sich aus einer

  • mündlichen Absprache
  • einer Tätigkeit
  • oder einer schriftlichen Vereinbarung
  • ergeben. Sie bildet die Rechtsgrundlage für das Ehrenamt

Hieraus ergeben sich folgende Pflichten:

  • Wenn Sie einen Auftrag angenommen haben, müssen Sie diesen auch selbst erfüllen und entsprechend tätig werden. Dabei sollten Sie sich möglichst an die Vorgaben des Trägers halten
  • Sie müssen Sorgfalt bei den Ihnen übertragenen Aufgaben walten lassen und diese ordnungsgemäß ausführen. Dabei sollte die Organisation stets über wichtige Neuigkeiten oder Ereignisse informieren
  • Sollten Sie zur Erfüllung Ihres Auftrags Gegenstände benötigen oder im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, so gehören diese der Trägerorganisation

Mit den Pflichten gehen aber auch Rechte für Sie als freiwillig Engagierten einher:

  • Sie haben Anspruch auf die Erstattung von Geld- und Sachaufwendungen. Das können beispielsweise Fahrt- oder Portokosten sein. Gegebenenfalls können Sie auch einen Vorschuss verlangen
  • Sie können die steuerfreie Ehrenamtspauschale von bis zu 840 Euro im Jahr erhalten
  • Es besteht jederzeit ein beidseitiges Recht auf Widerruf des Auftrags. Vorausgesetzt, dass zeitnah ein Ersatz für Sie gefunden werden kann. Sollten sie aus triftigen Gründen ihre Tätigkeit aufgeben, gilt diese Voraussetzung nicht

Sonderurlaub Ehrenamt: Regelungen in den Bundesländern (Stand Juli 2025)

Sonderurlaub Ehrenamt Baden-Württemberg

Bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr.

Sonderurlaub Ehrenamt Bayern

Pro Jahr ist eine Freistellung für einen Zeitraum möglich, der dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit entspricht (Bis zu 15 Tage).

Sonderurlaub Ehrenamt Berlin

Bis zu 12 Arbeitstagen im Kalenderjahr aufgeteilt auf höchstens drei Veranstaltungen.

Sonderurlaub Ehrenamt Brandenburg

Bis zu zehn Arbeitstage im Jahr.

Sonderurlaub Ehrenamt Bremen

Bezahlte Arbeitsbefreiung für maximal fünf Tage im Jahr.

Sonderurlaub Ehrenamt Hamburg

12 Tage im Jahr, die maximal auf drei Veranstaltungen aufgeteilt werden können.

Sonderurlaub Ehrenamt Hessen

Freistellung bis zu 12 Arbeitstage im Jahr, die auf 24 halbtägige Veranstaltungen im Jahr verteilt werden kann.

Sonderurlaub Ehrenamt Mecklenburg-Vorpommern

Fünf Tage Sonderurlaub im Jahr.

Sonderurlaub Ehrenamt Niedersachsen

Maximal 12 Tage Arbeitsbefreiung.

Sonderurlaub Ehrenamt NRW

Bis zu acht Arbeitstage Sonderurlaub im Jahr, die auf höchstens drei Veranstaltungen oder Maßnahmen aufgeteilt werden.

Sonderurlaub Ehrenamt Rheinland-Pfalz

Bis zu 12 Arbeitstagen jährlich.

Sonderurlaub Ehrenamt Saarland

Bis zu sechs Tage Freistellung.

Sonderurlaub Ehrenamt Sachsen

Bis zu 12 Arbeitstage, aufgeteilt auf vier Veranstaltungen im Jahr.

Sonderurlaub Ehrenamt Sachsen-Anhalt

Bis zu 12 Arbeitstage jährlich.

Sonderurlaub Ehrenamt Schleswig-Holstein

Freistellung für bis zu 12 Tage.

Sonderurlaub Ehrenamt Thüringen

Freistellung jährlich bis zu zehn Arbeitstage für höchstens drei Veranstaltungen im Jahr.

Fazit

Das Thema Ehrenamt ist leider nicht immer so unkompliziert, wie man es sich wünschen würde. In vielen Bereichen wie dem Steuerrecht oder dem Sonderurlaub ist es von Vorteil, wenn Sie sich mit den aktuell geltenden Regelungen und Gesetzen in Ihrem Bundesland vertraut machen. Wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, ist es zudem ratsam, Ihren individuellen Versicherungsschutz zu überprüfen. So sichern Sie sich gegebenenfalls besser vollumfänglich ab. Wer sich im Ehrenamt engagiert, wird aber immer auch Ansprechpartner*innen finden. Diese wissen das Engagement zu würdigen. Zudem können sie mit guten Tipps und wichtigen Informationen aushelfen.

Häufige Fragen

Wie viel Geld darf man im Ehrenamt verdienen?

Ehrenamtler*innen können mit einer Ehrenamtspauschale von bis zu 840 Euro und maximal 3.000 Euro Übungsleiterfreibetrag pro Jahr und Person "verdienen". Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wann liegt eine ehrenamtliche Tätigkeit vor?

Im Allgemeinen liegt eine ehrenamtliche Tätigkeit vor, wenn diese freiwillig und unentgeltlich ausgeführt wird. Zudem muss sie gemeinwohlorientiert sein. Aus juristischer Sicht kommen noch die Merkmale regelmäßig und organisiert hinzu.

Welche Ehrenämter gibt es?

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich in einem Ehrenamt zu engagieren. Die Wahl des Ehrenamtes sollte sich nach Ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten richten. Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl an Ehrenämtern in verschiedenen Bereichen:

  • Soziales: Als Ehrenamtliche*r in einem Seniorenheim Zeit mit älteren Menschen verbringen und ihnen Gesellschaft leisten
  • Umwelt: Pflege von Naturschutzgebieten als freiwilliger Helfer oder freiwillige Helferin in einer Naturschutzorganisation
  • Kinder- und Jugendliche: Nachhilfelehrer*in oder Mentor*in für benachteiligte Schüler*innen
  • Tierschutz: Ehrenamt oder freiwilliges Engagement in einem Tierheim, um bei der Betreuung und Versorgung von Tieren in Not zu helfen
  • Sport: Als Jugendtrainer*in eine Kinder-Fußballmannschaft betreuen

Ist Ehrenamt eine Nebentätigkeit?

Formal ist das Ehrenamt als Nebentätigkeit anzusehen und unterliegt damit meist den Regelungen, die in Ihrem Arbeitsvertrag dazu stehen.

Wo gibt man Ehrenamt im Lebenslauf an?

Die Kategorien "Persönliche Fähigkeiten“, „"Besondere Kenntnisse“ oder "Hobbys und Interessen“ bieten sich an, um das Ehrenamt im Lebenslauf aufzuführen. Aber auch eine eigene Rubrik "Ehrenamt“ oder "Soziales Engagement“ sind denkbar, wenn dies der Länge und dem Aufbau des Lebenslaufs sowie dem Umfang des Engagements gerecht wird.

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