Das kommt auf Ihren Versicherer an. Einige Gesellschaften versichern privat genutzte Drohnen bis zu einem bestimmten Gewicht mit. Andere schließen die unbemannten Flugkörper vom Versicherungsschutz aus. Bei der BarmeniaGothaer sind in einigen Tarifen Drohnen bis zu fünf Kilogramm Startgewicht mit eingeschlossen.
Wo darf ich Drohnen fliegen?
Drohnen fliegen zu lassen, macht nicht nur Spaß. Die ferngesteuerten Quadro- oder Multikopter ermöglichen auch spektakuläre Luftaufnahmen. Im professionellen Einsatz zeigen die Drohnen, wie der Zustand von Bauwerken aus luftiger Höhe aussieht oder entdecken mittels Wärmebildkamera Rehkitze in den Feldern. Doch welche Regeln gelten für den privaten Gebrauch? Wo darf ich mit einer Drohne fliegen? Hier erfahren Sie es!
Drohne fliegen: Wo erlaubt ohne Führerschein?
In der EU-Drohnenverordnung sind zwei Drohnen-Führerscheine definiert. Es handelt sich um den "kleinen Drohnenführerschein" (EU-Kompetenznachweis) und den "großen Drohnenführerschein" (EU-Fernpiloten-Zeugnis). Den kleinen Drohnenführerschein legen Sie online ab. Beim Luftfahrt-Bundesamt haben Sie die Möglichkeit, den Trainingstest so oft zu wiederholen, bis Sie sich sicher fühlen. Für den kleinen Drohnenführerschein absolvieren Sie einen Multiple Choice Test mit etwa 40 Fragen. Für das Bestehen müssen Sie 75 Prozent der Fragen korrekt beantworten. Sie erhalten den Kompetenznachweis zum Ausdrucken mit einer Gültigkeit von fünf Jahren. Noch erhebt das Amt keine Gebühren für die Führerscheinprüfung.
Das Fernpiloten-Zeugnis ist erheblich aufwendiger. Sie benötigen für den großen Drohnen-Führerschein zuerst den Kompetenznachweis. Außerdem sind Sie verpflichtet, ein Selbsttraining auf offenem Feld durchzuführen. Die Prüfung nimmt ein zugelassener Dienstleister ab. Rechnen Sie mit Kosten in Höhe von 250 bis ca. 500 Euro.
Wann Sie einen Drohnen-Führerschein benötigen, hängt von der Drohne ab, mit der Sie fliegen. Ohne Führerschein dürfen Sie Bestandsdrohnen unter 250 Gramm maximalem Startgewicht und Modelle der neuen Klasse C0 fliegen. Der kleine Drohnenführerschein ist erforderlich, um Drohnen mit einem maximalen Startgewicht zwischen 250 Gramm und 500 Gramm zu fliegen. Bei einem Gewicht zwischen 500 Gramm bis zwei Kilogramm reicht der Kompetenznachweis aus, wenn Sie mindestens 150 Meter Abstand zu Menschen, Gebäuden, Industrieanlagen und Erholungsgebieten einhalten. Unterschreiten Sie diesen Abstand oder ist die Drohne schwerer als zwei Kilogramm, benötigen Sie den großen Drohnen-Führerschein
Drohnenfliegen: Gebote und Verbote
Was ist beim Drohnenfliegen zu beachten?
Am 01.01.2021 trat die EU-Drohnenverordnung (EU-Verordnung 2019/947) in Kraft. Seitdem gelten neue Regeln für Drohnen und deren Pilotinnen und Piloten. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten, wenn Sie eine Drohne abheben lassen:
- Die Drohne darf nicht höher als 120 Meter fliegen
- Sie müssen Ihr unbemanntes Flugobjekt jederzeit im Blick behalten. Das bedeutet: Sie dürfen nicht hinter Gebäuden oder Bäumen fliegen, weil Sie dann den Sichtkontakt verlieren
- Ausnahmen bestehen nur für den Follow-me-Modus. Dabei folgt die Drohne automatisch einem bestimmten Objekt oder einer Person. Diese gilt auch, wenn ein Dritter mit dem Flugobjekt Sichtkontakt hält und mit der Pilotin oder dem Piloten kommuniziert
- Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten. Gehen Sie ab etwa 12 Personen von einer Ansammlung aus
Wo darf ich Drohnen nicht fliegen?
Die deutsche Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) verbietet das Fliegen mit Drohnen unter anderem hier:
- Über Wohngrundstücken (außer mit Genehmigung der Grundstückseigentümer*innen)
- In Naturschutzgebieten
- In einem Radius von 1.500 Metern rund um Flugplätze
- In einem seitlichen Abstand von 1.000 Metern rund um Flughäfen und in der Verlängerung der Start- und Landebahnen von 5.000 Metern
- In Kontrollzonen
Flugplätze sind nicht öffentlich. Sie sind nicht für den kommerziellen internationalen Flugverkehr geöffnet. Ist dies der Fall, handelt es sich um einen Flughafen. Weiterhin gibt es viele Bereiche, die Sie beim Drohnenfliegen meiden müssen. Halten Sie in folgenden Fällen mindestens 100 Meter seitlichen Sicherheitsabstand:
- Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnlinien und Bahnanlagen
- Menschenansammlungen
- Helikopterlandeplätze und Heli-Ports
- Industrieanlagen
- Justizvollzugsanstalten
- Anlagen der Bundeswehr und Truppen im Manöver
- Kraftwerke, Umspannwerke und andere Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Energie
Die Deutsche Flugsicherung stellt eine App für Android- und iOS-Smartphones zur Verfügung. Die kostenlose Anwendung Droniq verrät mit umfangreichem Kartenmaterial.
Drohnen fliegen: Drohnenversicherung und Anordnungen
Muss ich Drohnen versichern?
Die neue EU-Verordnung legt das Mindestalter für Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten auf 16 Jahre fest. Jüngere Nutzende dürfen nur Drohnen fliegen, die der EU-Klassifizierung als Spielzeug entsprechen (2009/48/EC). Sie dürfen nicht höher als 30 Meter aufsteigen. Weiterhin gilt:
- Ausnahmslos jede Drohne muss versichert sein
- Jede*r Drohnenpilotin und -pilot ist verpflichtet, sich kostenlos beim Luftfahrt-Bundesamt online zu registrieren. Dort müssen alle Drohnen mit der erteilten Nummer gekennzeichnet werden
Bei einer Drohnen Versicherung kommt es auf die Art der Nutzung an. In den Tarifen Premium und Plus der privaten Haftpflichtversicherung der BarmeniaGothaer sind privat genutzte Drohnen bis zu einem Startgewicht von fünf Kilogramm automatisch mitversichert. Möchten Sie Ihre Drohnen gewerblich nutzen, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung der BarmeniaGothaer dieses Risiko ab.
Wo dürfen Drohnen fliegen, die leichter als 250 g sind?
Für bestimmte Drohnen gelten geringere Anforderungen. Solche Modelle unterliegen der Versicherungspflicht. Allerdings müssen sich deren Drohnenpilotinnen und -piloten nicht registrieren. Sie müssen die Drohne auch nicht kennzeichnen. Außerdem dürfen diese Modelle über Wohngebieten genutzt werden. Dazu müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Maximales Startgewicht von 250 Gramm oder weniger
- 19 Meter pro Sekunde maximale Horizontalgeschwindigkeit
- Keine Kamera
- Keine Einrichtung zum Empfang optischer oder akustischer Signale sowie von Funksignalen
Ein weiterer Vorteil dieser Modelle ist, dass Jugendliche unter 16 Jahren diese Drohnen unter Aufsicht eines Erwachsenen fliegen dürfen.
Fazit
Die Regelungen für das Fliegen von Drohnen sind strenger geworden. Dafür ist nun eine maximale Flughöhe von 120 Metern statt bisher 100 Metern möglich. Drohnen-Pilotinnen und -piloten sollten die Änderungen der Verordnungen beachten. Sie sollten unbedingt die Versicherungspflicht einhalten. Viele Drohnen lassen sich ohne Zusatzkosten in der privaten Haftpflichtversicherung versichern.
Häufige Fragen
Benötige ich eine spezielle Drohnenversicherung oder reicht die private Haftpflichtversicherung aus?
Wer kommt für Schäden an der Drohne auf?
Schäden an der Drohne zahlen Sie selbst. Es gibt einige spezialisierte Anbieter, die Vollkasko-Versicherungen für Drohnen anbieten. Die Prämien fallen allerdings recht hoch aus.
Wer haftet, wenn ein Bekannter die Drohne steuert und dabei einen Schaden verursacht?
Für einen durch eine Drohne verursachten Schaden haftet immer die Halterin oder der Halter des Flugkörpers.
Das könnte Sie auch interessieren

Boot kaufen - Das sollten Sie beachten
Sehnen auch Sie sich nach Freiheit, Unabhängigkeit und dem unbeschwerten Leben an Bord? Mit einem eigenen Boot kann Ihre Fahrt in den Feierabend oder Urlaub jederzeit starten. Hier finden Sie hilfreiche Checklisten und wichtige Tipps rund um den Bootskauf.

Bootsführerschein – Welchen brauche ich und was kostet er?
Die gemütliche Ausfahrt nach Feierabend oder der Sommerurlaub auf der Charteryacht – es gibt viele Gründe, den Bootsführerschein zu machen. Lesen Sie hier, welchen Schein Sie wo brauchen und was er kostet.

Hausboot mieten – Infos, Kosten und praktische Tipps
Große Freiheit, Entspannung und Abwechslung bietet der Urlaub auf einem gemieteten Hausboot. Lesen Sie hier, was es dabei zu beachten gibt und wo man den schönsten Hausbooturlaub verbringen kann.
