Bootsführerschein Klassen
Sportbootführerschein Binnen und See
Für Freizeitkapitän*innen und Bootsbesitzer*innen ist der Amtliche Sportbootführerschein für Binnenschifffahrtsstraßen oder Seeschifffahrtsstraßen (SBF) die wichtigste Bescheinigung. Er ist international gültig und berechtigt zum Führen eines Bootes mit mehr als 15 PS auf nahezu allen Binnengewässern beziehungsweise Meeren. Während der SBF See für Motorboote und Segelboote gleichermaßen gilt, ist der SBF Binnen in "unter Motor" und "unter Segel" aufgeteilt.
Wichtig: Auch wenn Sie mit einem motorisierten Segelboot auf deutschen Schifffahrtsstraßen unterwegs sind, benötigen Sie ab 15 PS den SBF See beziehungsweise Binnen unter Motor – unabhängig davon, ob Sie den Motor nutzen oder nicht.
Wer diesen Bootsführerschein machen will, muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen KFZ-Führerschein haben oder alternativ ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einen Sehtest sowie einen einfachen Gesundheitscheck bestehen. Letztere werden oft von den Bootsfahrschulen im Rahmen des Kurses organisiert.
Die Prüfungen bestehen jeweils aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden vom Deutschen Motoryachtverband und dem Deutschen Segler-Verband abgenommen. Beide Prüfungsteile können Sie bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholen.
Sportbootführerschein Binnen unter Motor
Wenn Sie mit einem motorisierten Boot von bis zu 20 Metern Länge auf deutschen Binnengewässern unterwegs sind, benötigen Sie den Sportbootführerschein Binnen unter Motor. Ausnahmen gelten oftmals auf internationalen Gewässern wie dem Rhein: Hier ist der Motorbootführerschein beispielsweise schon bei einer Motorleistung von mehr als fünf PS und einer Maximallänge von 15 Metern vorgeschrieben. Größere Boote erfordern bundesweit das Sportschifferzeugnis beziehungsweise auf dem Rhein das Sportpatent.
In der theoretischen Ausbildung für den SBF Binnen unter Motor geht es unter anderem um:
- Allgemeine Verkehrsvorschriften
- Vorfahrtsregeln
- Schallsignale, Lichterführung und Sichtzeichen
- Betonnung und Tafelzeichen
- Bootskunde
- In der Theorieprüfung müssen Sie von sieben Basisfragen und 23 spezifischen Fragen mindestens fünf beziehungsweise 18 richtig beantworten.
In der praktischen Ausbildung lernen Sie Manöver wie Anlegen und Ablegen, Mann über Bord, Aufstoppen und Wenden auf engem Raum. In der Prüfung müssen Sie diese Manöver spätestens beim zweiten Versuch erfolgreich ausführen können. Auch das Anlegen einer Rettungsweste, die Kenntnis von Schallsignalen und Knotenkunde gehören zur praktischen Ausbildung. Von den neun wichtigsten Knoten müssen Sie in der Prüfung sechs vorführen können.
Sportbootführerschein See
Der Sportbootführerschein See deckt küstennahe Gewässer bis zu einer Entfernung von drei Seemeilen von der Küste ab. Außerdem gilt er in Flussmündungen an Nordsee und Ostsee sowie Fahrwassern, die außerhalb der 3-Seemeilen-Zone als Seeschifffahrtsstraße bezeichnet werden. Jenseits dieser Zone ist kein Führerschein erforderlich, das heißt, auf hoher See benötigen Sie für nicht-gewerbliche Fahrten keine Fahrerlaubnis.
Inhalte der theoretischen Ausbildung sind unter anderem:
- Schallsignale und Lichtsignale
- Betonnung und Befeuerung
- Kollisionsverhütungsregeln
- Navigation anhand einer Seekarte
- Gezeiten
- Sicherheitsregeln
Bei der theoretischen Prüfung müssen Sie fünf von sieben Basisfragen und 18 von 23 spezifischen Fragen richtig beantworten. Außerdem müssen Sie in der Navigationsaufgabe sieben von neun Punkten erreichen. Der praktische Teil entspricht dem des SBF Binnen, hinzu kommen das Steuern nach Kompass und das Peilen.
Tipp: Um den Bootsführerschein See zu erwerben, müssen Sie nicht zwangsläufig an die Küste fahren. Meist bieten auch Yachtschulen im Binnenland diesen Schein an. Die praktische Ausbildung und Prüfung erfolgen dabei auf einem Binnengewässer in der Nähe.
Sportbootführerschein Binnen unter Segel
Wenn man vom Segelschein spricht, ist in den meisten Fällen der Sportbootführerschein Binnen unter Segel gemeint. Dieser vermittelt Segelneulingen die Grundlagen des Segelns und berechtigt zum Führen eines Segelbootes auf Binnengewässern. Das Mindestalter ist 14 Jahre.
Allerdings ist dieser Segelschein auf den meisten Wasserstraßen im deutschen Binnenland gar nicht vorgeschrieben – Ausnahmen gelten hauptsächlich auf einigen Gewässern in Berlin und Brandenburg, beispielsweise auf der Spree-Oder-Wasserstraße. Wenn Sie hier mit einem Segelboot mit mehr als sechs Quadratmetern Segelfläche unterwegs sind, benötigen Sie den SBF Binnen unter Segel. Auch auf Gewässern, die von der Berufsschifffahrt genutzt werden, kann der Schein verlangt werden, zudem verlangen Verleiher*innen von Segelbooten diesen oftmals als Nachweis für Segelkenntnisse.
Wer nur mal in das Seglerdasein hineinschnuppern möchte, kann stattdessen auch einen Segelgrundschein machen. Diese Ausbildung bieten einige Yachtschulen für Anfänger und Anfängerinnen an. Eine rechtliche Gültigkeit hat dieser Schein allerdings nicht, ebenso wenig ist er Voraussetzung für den SBF Binnen unter Segel.
Für erfahrene Segler und Seglerinnen und jene, die es werden wollen, gibt es weiterführende Befähigungsnachweise. Diese bauen auf dem SBF See auf und gelten auf Küstengewässern beziehungsweise dem offenen Meer. Hierzu zählen:
- Der Sportküstenschifferschein für Segel/Motor (SKS): Befähigungsnachweis für das Führen einer Yacht in einer Zone bis zwölf Seemeilen vor der Küste, erfordert den SBF See sowie einen Nachweis über 300 gefahrene Seemeilen; wird oft als Voraussetzung für das Chartern einer Yacht verlangt
- Der Sportseeschifferschein für Segel/Motor (SSS): Befähigungsnachweis über das Führen einer Yacht in Revieren bis 30 Seemeilen vor der Küste; erfordert mindestens den SBF See sowie 1.000 Seemeilen
- Der Sporthochseeschein für Segel/Motor (SHS): Befähigungsnachweis für das Führen einer Yacht auf hoher See, erfordert den SSS sowie 1.000 nachgewiesene Seemeilen
Auch wenn einige Vercharterer den SKS als Nachweis für die Segelkenntnisse ihrer Kunden und Kundinnen verlangen, gibt es für Freizeitsegler*innen keine rechtliche Verpflichtung zum Erwerb der Scheine. Lediglich auf gewerblichen Fahrten muss der Bootsführer oder die Bootsführerin den entsprechenden Bootsschein nachweisen können.