Die wichtigste Reiseversicherung für Familien
Wenn sich Ihr Liebling im Urlaub verletzt, möchten Sie ihn natürlich in den besten ärztlichen Händen wissen. Doch gerade im Ausland kann ein Arzt- oder Krankenhausbesuch schnell richtig teuer werden. Denn die gesetzliche Krankenkasse kommt für krankheitsbedingte Kosten im Ausland meist nicht auf. Zwar können sich Krankenversicherte im EU-Ausland auf eine gewisse Grundsicherung verlassen. Diese deckt jedoch üblicherweise nur den Regelsatz ab, ausländische Ärzte rechnen bei Urlaubern aber gerne über den Privattarif ab. Die Differenz müssen dann die Versicherten tragen. Gleiches gilt für den Rücktransport nach Deutschland, der über die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt ist. Und selbst Privatversicherte müssen einen Teil der Kosten selbst tragen, wenn die Versicherung beispielsweise eine Selbstbeteiligungsklausel enthält.
Experten der Stiftung Warentest und der Bund der Versicherten empfehlen daher vor allem für Reisen in fernere Länder wie Australien, Thailand oder die USA den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Wer im Fall der Fälle zusätzliche Kosten vermeiden möchte, ist aber auch bei Trips ins europäische Ausland mit einer Reisekrankenversicherung für die ganze Familie bestens beraten. Üblicherweise deckt diese Police die Kosten:
- von stationären und ambulanten Heilbehandlungen,
- Heil-, Hilfs-, Arznei- sowie Verbandmittel,
- provisorischem Zahnersatz und Zahnbehandlungen und
- eines Krankenrücktransports
zu 100 Prozent ab. Darüber hinaus übernehmen einige Versicherer das sogenannte Rooming-in. Das bedeutet, dass Sie als Elternteil in das selbe Krankenhauszimmer aufgenommen werden, wenn Ihr Kind stationär behandelt werden muss. Meist wird diese Leistung für Kinder bis zu 14 Jahren getragen. Des Weiteren umfasst der Versicherungsschutz üblicherweise Such-, Rettungs- oder Bergekosten sowie das Krankenhaustagegeld. Mit einer Reisekrankenversicherung sind Sie und Ihre Liebsten vor den finanziellen Folgen einer Erkrankung im Urlaub also bestens geschützt. Die einzige Frage, die sich nun noch stellt beim Thema Reisekrankenversicherung: Wann abschließen? Bei den meisten Versicherern können Sie selbst noch kurz vor Reiseantritt die Reiseversicherung online abschließen. Sie erhalten dann umgehend eine Versicherungsbestätigung per E-Mail und können beruhigt in den Flieger gen Süden steigen.
Reiserücktrittversicherung
Ob Windpocken oder Fieber – bei Familien ist einer der häufigsten Gründe für einen Reise-Rücktritt, dass das Kind krank wird. Die Folge: Sie können Ihren lang geplanten Urlaub gar nicht oder erst verspätet antreten. Die Flug- und Hotelrechnungen sind aber schon längst beglichen – und so kurz vor Reiseantritt betragen die Stornokosten oft 75 Prozent und mehr. Damit Sie auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben, darf eine Reiserücktrittversicherung bei den Urlaubsvorbereitungen von Familien nicht fehlen. Denn diese Police übernimmt in der Regel die Storno- oder Nachreisekosten, wenn Sie Ihren Urlaub aufgrund schwerer Erkrankungen oder eines schweren Unfalls eines der Familienmitglieder nicht oder eben nur verspätet antreten können. Des Weiteren springt die Reiserücktrittversicherung ein, wenn
- Sie, Ihr Partner bzw. Ihre Partner*in oder Ihre Kinder einen Impfstoff nicht vertragen,
- aufgrund einer Schwangerschaft der Reiseantritt nicht möglich oder unzumutbar wäre und
- Sie oder Ihr Partner unerwartet den Arbeitsplatz wechseln bzw. verlieren oder unerwartet einen neuen Job aufnehmen.
Und wenn eine Familienversicherung abgeschlossen wurde, gilt in der Regel: Wird einer krank, darf die ganze Familie zu Hause bleiben.
Tipp: Wählen Sie am besten eine Reiserücktrittversicherung, die auch einen vorzeitigen Reiseabbruch abdeckt. Denn bei einer solchen Reiseversicherung für Familien erstattet Ihnen der Versicherer in der Regel die nachweislich entstandenen Rückreisekosten, wenn Sie früher zurückreisen müssen. Auch der anteilige Wert der Urlaubsleistungen, die Sie durch die vorzeitige Rückreise nicht mehr genießen konnten, wird dann häufig übernommen.