Skiunfall: Diese Skiversicherungen brauchen Sie

In Alpenländern führen Ski- und Snowboardunfälle die Rangliste der häufigsten Sportunfälle an. Viele Wintersportler*innen verletzen sich so schwer, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden müssen.

Wir geben Sicherheitstipps – und erklären, auf welche Versicherungen Sie nicht verzichten sollten, wenn es Sie im Winter auf die Pisten zieht.

Unfallgefahr auf der Skipiste: Passende Skiversicherungen

23 – so viele Skiunfälle werden den deutschen Unfallversicherern gemeldet – und zwar jeden Tag, übers ganze Jahr gerechnet. Zählt man die Unfälle hinzu, die nicht über eine private Unfallversicherung abgedeckt sind, sind es sogar über 100 Unfälle Tag für Tag.

Nicht immer geht ein solcher Unfall auf der Piste glimpflich aus. Nach den Zahlen der privaten Unfallversicherer kommt es besonders häufig zu Muskel- und Bänderrissen, Zerrungen und Verrenkungen, gefolgt von Knochenbrüchen. In über der Hälfte der Fälle sind Arme und Beine betroffen. Trotz der immer weiteren Verbreitung von Helmen, kommt es bei 2,4 Prozent der Skiunfälle zu ernsthaften Kopfverletzungen. Bei der Schwere der Verletzungen ist der Skisport Spitzenreiter: Rund 7.200 Euro leisten die Skiversicherungen im Schnitt für einen Skiunfall.

Finanzielle Folgen von Skiunfällen

Unfälle im Skiurlaub können neben den gesundheitlichen Folgen auch finanziell schmerzhaft sein. Umso sinnvoller ist es, die Risiken abzusichern. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht bei Unfällen im Urlaub. Achten Sie bei der Auswahl der Unfallversicherung auch auf die Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten sowie Reha-Leistungen. Wer Dritte schädigt, haftet mit seinem gesamten Vermögen – und braucht deshalb eine private Haftpflichtversicherung.

Für Sicherheit auf der Ski-Piste: Die FIS-Regeln

1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet, schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

4. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren und Anfahren

Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg

Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

8. Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.

9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht

Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Private Unfallversicherung hilft beim Skiunfall

Ein Unfall auf der Piste kann neben den gesundheitlichen auch schnell erhebliche finanzielle Folgen haben. Etwa dann, wenn eine Bergung oder ein Rücktransport notwendig werden, oder der Verletzte im schlimmsten Fall dauerhafte gesundheitliche Schäden davonträgt und es zur Invalidität kommt. Nach einem Skiunfall kann die private Unfallversicherung helfen. Sie bietet weltweiten Schutz rund um die Uhr und sichert dauerhafte Unfallfolgen finanziell ab. Wer regelmäßig in Skiurlaub fährt, für den eignen sich besonders Versicherungen, die auch für etwaige Rettungs- und Bergungskosten aufkommen. Zusätzlich vereinbarte Assistance- und Reha-Leistungen helfen verletzten Wintersportlern dabei, nach einem Unfall den Alltag zu bewältigen und schnell wieder auf die Beine zu kommen.

In Bezug auf diese Skiversicherung ist für junge Erwachsene Folgendes wichtig: Für sie besteht über die gesetzliche Rentenversicherung häufig noch kein oder nur ein geringer Versicherungsschutz, sollten sie etwa nach einem Unfall nicht mehr arbeiten können. Auch die gesetzliche Unfallversicherung hilft nach Unfällen mit Ski oder Snowboard nicht weiter: Im Gegensatz zu einer privaten Versicherung zahlt die gesetzliche nur bei Arbeitsunfällen, nicht bei Unfällen in der Freizeit.

BarmeniaGothaer Private Haftpflichtversicherung: Eine junge Frau sitzt auf dem Sofa und liest ein Buch

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Weitere nützliche Skiversicherungen für Wintersportler*innen

Private Haftpflichtversicherung

Ohne den passenden Versicherungsschutz können nach einem Unglück auf Skiern schnell sehr hohe Kosten entstehen. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, haftet natürlich auch auf der Skipiste dafür in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen. Skifahrer*innen, die etwa einen Crash verursachen, müssen dafür vollständig aufkommen – sei es für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden. Kann der Geschädigte zum Beispiel aufgrund des Unfalls vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr arbeiten, muss der Verursacher auch für dessen Verdienstausfall aufkommen. Nur die private Haftpflichtversicherung sichert diese finanziellen Folgen ab.

Auslandskrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung gehört auf jeden Fall zu den wichtigen Skiversicherungen. Den Schutz gibt’s bereits für ein paar Euro im Jahr – und er nimmt auch so gut wie überhaupt keinen Platz im Koffer weg. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten in der Regel nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Die Krankheitskosten werden dabei nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen – was in vielen Urlaubsländern nicht ausreicht. Die Bergung mit einem Helikopter – beispielsweise nach einem Skiunfall – ist in der Regel ebenfalls nicht mitversichert. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt darüber hinaus auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.

Prävention & Skiversicherung: Das perfekte Duo

Keine Frage, Stürze kommen auch beim richtigen Verhalten auf der Skipiste vor. Damit diese glimpflich verlaufen, ist ein geeigneter Skihelm sowie ein Rückenprotektor unverzichtbar. Wie die Freizeitunfallstatistiken zeigen, machen Kopfverletzungen durchschnittlich zehn Prozent aller Verletzungen beim Ski- und Snowboardfahren aus. Und diese lassen sich durch einen Helm stark minimieren. Ohne Helm ist das Risiko beim Skifahren doppelt so hoch, eine schwere Kopfverletzung davon zu tragen. Das sehen auch immer mehr Skifahrer so und greifen zum Helm.

Was für Verkehrsunfälle gilt, hat auch für Schneeunfälle Gültigkeit: Wer auf der Piste alkoholisiert fährt, der riskiert seinen Versicherungsschutz. Das Versicherungsunternehmen unterstellt dann nämlich grobe Fahrlässigkeit. Wer beim Après Ski kräftig feiert, sollte sich gut überlegen, ob er sich anschließend die Bretter unter die Füße schnallt.

Fazit

Nur wer sich auf der Piste sicher fühlt, kann den Skiurlaub in vollen Zügen genießen. Dabei hilft es, geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen – wie das Tragen von Schutzkleidung und angemessenes Verhalten im Schnee. Und falls doch etwas passiert, sorgen die richtigen Skiversicherungen für finanzielle Sicherheit.

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