KFZ-Versicherung wechseln: Gründe und Fristen

Viele Autofahrer*innen prüfen ihre KFZ-Versicherung erst, wenn der Beitrag steigt oder die nächste Rechnung ins Haus flattert. Dabei kann es sich lohnen, regelmäßig genauer hinzusehen: Passt der Preis noch? Stimmen die Leistungen? Und gibt es vielleicht einen Tarif, der besser zu Ihrem aktuellen Fahrverhalten, Ihrem Fahrzeug oder Ihrem Sicherheitsbedürfnis passt?

Wenn Sie Ihre KFZ-Versicherung wechseln möchten, sollten Sie vor allem die Kündigungsfrist kennen. In vielen Fällen ist der Stichtag der 30. November. Es gibt aber auch Situationen, in denen Sie Ihre Autoversicherung unterjährig wechseln können – zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder beim Fahrzeugwechsel.

Im Folgenden erfahren Sie, wann ein Wechsel möglich ist, was Sie beachten sollten und wie Sie in drei Schritten Ihre KFZ-Versicherung online wechseln können.

Welche Frist habe ich, um eine Autoversicherung zu wechseln?

Die wichtigste Frist beim Wechsel der Autoversicherung ist der 30. November. Viele KFZ-Versicherungsverträge laufen bis zum 31. Dezember. Da in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat gilt, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrer bisherigen Versicherung angekommen sein. Nur dann kann der Vertrag zum Jahresende beendet werden.

Das bedeutet: Wenn Sie Ihre KFZ-Versicherung wechseln möchten, sollten Sie nicht erst am letzten Tag aktiv werden. Planen Sie lieber etwas Vorlauf ein, vergleichen Sie rechtzeitig die Tarife und achten Sie darauf, dass Ihre Kündigung fristgerecht eingeht.

Wichtig zu wissen: Entscheidend ist nicht, wann Sie die Kündigung abschicken, sondern wann sie bei Ihrer Versicherung eingeht. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, kann sich die Frist unter Umständen bis zum nächsten Werktag verlängern.

Warum sich ein Vergleich vor dem Wechsel lohnt

Viele Menschen möchten ihre PKW-Versicherung wechseln, weil der Beitrag gestiegen ist oder sie sparen möchten. Der Preis ist ein wichtiger Faktor – aber nicht der einzige. Vergleichen Sie auch den Leistungsumfang. Denn ein günstiger Tarif hilft wenig, wenn wichtige Leistungen fehlen oder im Schadenfall nur eingeschränkt greifen.

Achten Sie zum Beispiel auf:

  • die Höhe der Deckungssumme in der KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Leistungen in Teilkasko und Vollkasko
  • Schutz bei Wildunfällen oder Zusammenstößen mit Tieren
  • Neuwertentschädigung bei Totalschaden
  • Schutz für Zubehör und Bordelektronik
  • mögliche Zusatzleistungen wie Fahrerschutz oder Auslandsschutz

So finden Sie nicht nur eine günstige, sondern auch eine passende Autoversicherung.

Wann kann ich die KFZ-Versicherung unterjährig kündigen mit einem Sonderkündigungsrecht?

Nicht immer müssen Sie bis zum Stichtag im November warten. In bestimmten Fällen können Sie Ihre KFZ-Versicherung unterjährig wechseln. Das ist vor allem dann möglich, wenn ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht besteht.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Erhöht Ihre bisherige Versicherung den Beitrag, können Sie den Vertrag in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nicht automatisch bei jeder Beitragsänderung. Wenn der Beitrag zum Beispiel steigt, weil Sie nach einem Schaden in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wurden, ist das normalerweise kein Grund für eine Sonderkündigung.

Prüfen Sie deshalb Ihre Beitragsrechnung genau. Häufig versteckt sich eine Beitragserhöhung nicht nur im Gesamtbetrag, sondern ergibt sich aus einem Vergleich mit dem Vorjahr.

Sonderkündigungsrecht nach einem Unfall oder Schadenfall

Auch nach einem Schadenfall können Sie Ihre KFZ-Versicherung wechseln. Sobald die Versicherung den Schaden reguliert oder die Leistung abgelehnt hat, haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Das gilt sowohl für Sie als Versicherungsnehmer*in als auch für den Versicherer.

Wenn Sie fristlos kündigen möchten, sollten Sie vorher unbedingt sicherstellen, dass bereits ein neuer Versicherungsschutz besteht. Denn ohne KFZ-Haftpflichtversicherung darf Ihr Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Wechsel bei Fahrzeugwechsel

Wenn Sie ein neues Auto kaufen oder Ihr bisheriges Fahrzeug abmelden, können Sie ebenfalls eine neue KFZ-Versicherung wählen. Bei einem Fahrzeugwechsel endet der Versicherungsschutz für das alte Fahrzeug mit der Abmeldung. Für die Zulassung des neuen Fahrzeugs brauchen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer.

Das ist ein guter Zeitpunkt, um Tarife neu zu vergleichen und zu prüfen, ob Ihre bisherige Versicherung noch zu Ihrem neuen Fahrzeug passt.

Was muss ich beachten, wenn ich die Autoversicherung wechsle?

Wenn Sie Ihre Autoversicherung wechseln, sollten Sie nicht nur auf den monatlichen oder jährlichen Beitrag schauen. Wichtig ist, dass der neue Vertrag zu Ihrem Fahrzeug, Ihrem Fahrverhalten und Ihrem Sicherheitsbedürfnis passt.

Prüfen Sie zuerst Ihren aktuellen Vertrag

Bevor Sie kündigen, werfen Sie einen Blick in Ihre aktuelle Police. Klären Sie unter anderem:

  • Wann endet Ihr Versicherungsjahr?
  • Welche Kündigungsfrist gilt?
  • Welche Leistungen sind enthalten?
  • Welche Selbstbeteiligung haben Sie vereinbart?
  • Welche Schadenfreiheitsklasse ist hinterlegt?
  • Gibt es Zusatzbausteine, die Sie behalten möchten?

So vermeiden Sie, dass Sie beim neuen Tarif versehentlich schlechter abgesichert sind.

Vergleichen Sie Preis und Leistung

Ein niedriger Beitrag ist attraktiv. Trotzdem sollten Sie die Leistungen genau vergleichen. Ein erweiterter Versicherungsschutz kann oft einen großen Mehrwert bieten.

Ein Beispiel: Wer viel fährt, regelmäßig im Ausland unterwegs ist oder ein neues Fahrzeug besitzt, kann von zusätzlichen Leistungen besonders profitieren. Dazu zählen etwa Fahrerschutz, Mallorca-Deckung, Neuwertentschädigung oder eine umfassendere Absicherung von Zubehör und Bordelektronik.

Achten Sie auf lückenlosen Versicherungsschutz

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Deshalb sollte der neue Vertrag aktiv sein, bevor der alte endet. Beim Wechsel muss Ihr Fahrzeug in der Regel nicht abgemeldet werden. Die neue Versicherung informiert die Zulassungsstelle elektronisch über den bestehenden Versicherungsschutz.

Kündigen Sie korrekt und nachweisbar

Ihre Kündigung sollte alle wichtigen Angaben enthalten. Dazu gehören:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • die Anschrift der Versicherung
  • das Datum
  • Ihre Versicherungsscheinnummer
  • das Kennzeichen des Fahrzeugs
  • der Kündigungsgrund, zum Beispiel fristgerechte Kündigung oder Sonderkündigung
  • Ihre Unterschrift, wenn Sie schriftlich kündigen
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Beitrag berechnen

So können Sie in drei Schritten Ihre Kfz-Versicherung wechseln

Ein Wechsel der KFZ-Versicherung ist meist unkomplizierter, als viele denken. Wenn Sie strukturiert vorgehen, können Sie Ihren neuen Versicherungsschutz bequem vorbereiten und Ihre KFZ-Versicherung online wechseln.

Schritt eins: Neuen Anbieter finden und Tarif berechnen

Vergleichen Sie zunächst, welcher Tarif zu Ihnen passt. Dafür benötigen Sie meist Angaben zu Ihrem Fahrzeug, zur jährlichen Fahrleistung, zum Fahrerkreis, zur gewünschten Selbstbeteiligung und zu Ihrer Schadenfreiheitsklasse.

Mit unserem Online-Rechner können Sie prüfen, welche Absicherung für Ihr Fahrzeug sinnvoll ist und ob ein Wechsel für Sie attraktiv sein kann.

Schritt zwei: Alten Vertrag fristgerecht kündigen

Sobald Sie sich für einen neuen Tarif entschieden haben, kündigen Sie Ihre bisherige KFZ-Versicherung. Bei einer ordentlichen Kündigung zum Jahresende muss diese in der Regel bis zum 30. November eingehen. Bei einem Sonderkündigungsrecht gilt meist eine Frist von einem Monat nach dem auslösenden Ereignis, etwa nach Zugang der Beitragserhöhung oder nach Abschluss der Schadenbearbeitung.

Bewahren Sie den Nachweis über die Kündigung gut auf. So können Sie im Zweifel belegen, dass Sie die Frist eingehalten haben.

Schritt drei: Bestätigung und eVB abwarten

Nach Abschluss des neuen Vertrags erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer neuen Versicherung. Bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Neuzulassung bekommen Sie außerdem die eVB-Nummer, die Sie für die Zulassungsstelle benötigen. Die elektronische Versicherungsbestätigung weist nach, dass für Ihr Fahrzeug eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht.

Wenn Sie nur die Versicherung wechseln und Ihr Fahrzeug bereits zugelassen ist, müssen Sie Ihr Auto normalerweise nicht abmelden. Der neue Versicherer meldet den Versicherungsschutz elektronisch an die zuständigen Stellen.

Fazit: KFZ-Versicherung wechseln und bewusst entscheiden

Wenn Sie Ihre KFZ-Versicherung wechseln möchten, ist der 30. November der wichtigste Stichtag. Daneben können Sie Ihre Autoversicherung unterjährig wechseln, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht – etwa bei einer Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder beim Fahrzeugwechsel.

Nehmen Sie sich vor der Kündigung Zeit für einen sorgfältigen Vergleich. Achten Sie nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf Leistungen, Selbstbeteiligung, Zusatzbausteine und einen lückenlosen Übergang. So wechseln Sie Ihre Autoversicherung gut vorbereitet – und finden einen Schutz, der wirklich zu Ihnen passt.

Häufige Fragen zum Wechsel der KFZ-Versicherung

Kann ich meine KFZ-Versicherung wechseln, ohne mein Auto abzumelden?

Ja, in der Regel können Sie Ihre KFZ-Versicherung wechseln, ohne Ihr Auto abzumelden. Wenn Ihr Fahrzeug bereits zugelassen ist und Sie lediglich den Versicherer wechseln, bleibt das Auto angemeldet. Wichtig ist, dass der neue Versicherungsschutz nahtlos an den alten Vertrag anschließt. Die neue Versicherung übermittelt die notwendigen Informationen elektronisch.

Anders ist es bei einem Fahrzeugwechsel. Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug abmelden und ein neues zulassen, benötigen Sie für das neue Auto eine eVB-Nummer.

Behalte ich meine Schadenfreiheitsklasse, wenn ich meine Autoversicherung wechsle?

Ja, Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie beim Wechsel grundsätzlich mit. Die neue Versicherung fragt die relevanten Daten bei Ihrem bisherigen Versicherer ab. Ihre Schadenfreiheitsklasse zeigt, wie viele Jahre Sie schadenfrei gefahren sind, und hat großen Einfluss auf den Beitrag.

Wichtig ist: Die konkrete Einstufung kann je nach Versicherer und Tarif leicht unterschiedlich ausfallen. Deshalb sollten Sie beim Vergleich darauf achten, welche Schadenfreiheitsklasse und welcher Beitragssatz im neuen Angebot berücksichtigt werden.

Wie läuft ein Wechsel der KFZ-Versicherung ab?

Zuerst vergleichen Sie passende Tarife und wählen eine neue KFZ-Versicherung aus. Danach kündigen Sie Ihren alten Vertrag fristgerecht oder nutzen ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein entsprechender Anlass vorliegt. Anschließend bestätigt der neue Versicherer den Vertrag und sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz rechtzeitig beginnt.

Kurz gesagt:

  • Tarif vergleichen
  • neuen Vertrag abschließen
  • alten Vertrag kündigen
  • Bestätigung abwarten
  • nahtlos versichert bleiben

Wenn Sie Ihre KFZ-Versicherung online wechseln, können viele dieser Schritte digital erledigt werden.

Was sind gute Gründe für BarmeniaGothaer Autoversicherung?

Ein guter Grund für die BarmeniaGothaer Autoversicherung ist die Möglichkeit, KFZ-Schutz nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach dem passenden Leistungsumfang zu betrachten. Genau das ist beim Wechsel wichtig: Sie sollten nicht nur sparen, sondern auch sicher sein, dass Ihr Versicherungsschutz zu Ihrem Alltag passt.

Die BarmeniaGothaer unterstützt Sie dabei, Ihre Absicherung bewusst zu prüfen – etwa mit Blick auf Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko und sinnvolle Zusatzleistungen. So können Sie eine Entscheidung treffen, die nicht nur günstig ist, sondern auch zu Ihrem Fahrzeug und Ihrem Sicherheitsbedürfnis passt.

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