Wann kann ich die KFZ-Versicherung unterjährig kündigen mit einem Sonderkündigungsrecht?
Nicht immer müssen Sie bis zum Stichtag im November warten. In bestimmten Fällen können Sie Ihre KFZ-Versicherung unterjährig wechseln. Das ist vor allem dann möglich, wenn ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht besteht.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Erhöht Ihre bisherige Versicherung den Beitrag, können Sie den Vertrag in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nicht automatisch bei jeder Beitragsänderung. Wenn der Beitrag zum Beispiel steigt, weil Sie nach einem Schaden in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wurden, ist das normalerweise kein Grund für eine Sonderkündigung.
Prüfen Sie deshalb Ihre Beitragsrechnung genau. Häufig versteckt sich eine Beitragserhöhung nicht nur im Gesamtbetrag, sondern ergibt sich aus einem Vergleich mit dem Vorjahr.
Sonderkündigungsrecht nach einem Unfall oder Schadenfall
Auch nach einem Schadenfall können Sie Ihre KFZ-Versicherung wechseln. Sobald die Versicherung den Schaden reguliert oder die Leistung abgelehnt hat, haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Das gilt sowohl für Sie als Versicherungsnehmer*in als auch für den Versicherer.
Wenn Sie fristlos kündigen möchten, sollten Sie vorher unbedingt sicherstellen, dass bereits ein neuer Versicherungsschutz besteht. Denn ohne KFZ-Haftpflichtversicherung darf Ihr Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Wechsel bei Fahrzeugwechsel
Wenn Sie ein neues Auto kaufen oder Ihr bisheriges Fahrzeug abmelden, können Sie ebenfalls eine neue KFZ-Versicherung wählen. Bei einem Fahrzeugwechsel endet der Versicherungsschutz für das alte Fahrzeug mit der Abmeldung. Für die Zulassung des neuen Fahrzeugs brauchen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer.
Das ist ein guter Zeitpunkt, um Tarife neu zu vergleichen und zu prüfen, ob Ihre bisherige Versicherung noch zu Ihrem neuen Fahrzeug passt.