In einer Psychotherapie werden akute psychische Störungen oder psychische und psychosomatische Erkrankungen behandelt. Wie genau die Psychotherapie aussieht, hängt von der Erkrankung, dem gewählten Behandlungssetting sowie von der passenden Therapieform ab. Wenn Sie den Verdacht haben, an einer psychischen Erkrankung zu leiden, sprechen Sie mit einem Arzt oder einer Ärztin darüber oder wenden Sie sich an die entsprechenden Servicestellen.
Psychotherapie: Therapieformen, Kosten & Voraussetzungen
Menschen, die an psychischen Erkrankungen leiden, benötigen Hilfe. Eine Psychotherapie ist in den meisten Fällen ein sinnvoller Schritt. Für wen eine Psychotherapie hilfreich sein kann, was man unter einer Psychotherapie versteht und welche Formen es gibt, erklären wir in diesem Artikel. Außerdem erfahren Sie alles über die Kosten und die Kostenübernahme und was es dabei zu beachten gibt.
Was ist eine Psychotherapie?
Eine Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen Problemen und Krankheiten beziehungsweise Störungen wie Depressionen, Angststörungen, Zwangsstörungen oder Essstörungen. Übersetzt bedeutet Psychotherapie die "Behandlung der menschlichen Seele“.
Um Betroffenen mit den oben genannten Störungen oder Krankheiten zu helfen, gibt es speziell ausgebildete Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, welche diese Psychotherapie durchführen. Diese Tätigkeit darf nur ausgeführt werden, wenn eine Berufszulassung auf Basis des Psychotherapeutengesetzes vorliegt. Neben diesen speziell ausgebildeten Psychologen und Psychologinnen dürfen auch Ärzte beziehungsweise Ärztinnen mit entsprechender Zusatzausbildung Psychotherapien anbieten und durchführen.
Für wen ist eine Psychotherapie sinnvoll?
Erst einmal gilt es festzuhalten, dass eine Psychotherapie bei fast allen psychischen Erkrankungen und psychischen Problemen, die im Rahmen einer körperlichen Erkrankung auftreten, hilfreich sein kann. Ob eine Psychotherapie für den konkreten Krankheitsfall als sinnvoll erachtet wird, das müssen fachkundige Personen wie der Hausarzt/die Hausärztin oder Psychotherapeut*innen bestimmen. Wenn Sie sich häufig antriebslos und niedergeschlagen fühlen, soziale Kontakte meiden oder Schwierigkeiten bei der Bewältigung von alltäglichen Aufgaben haben, macht es durchaus Sinn, sich einen ärztlichen Rat einzuholen. Eine erste Anlaufstelle kann der Hausarzt oder die Hausärztin sein. Gleiches gilt auch, wenn Sie unter Panikattacken und Angstattacken leiden oder gesundheitsgefährdende Verhaltensänderungen von Essgewohnheiten auftreten.
Betroffene sprechen auch oft erst mit Freund*innen oder Familienangehörigen über die Probleme. Wenn Sie merken, dass die Probleme nicht mit eigener Kraft gelöst werden können und Sie sich hilflos fühlen und auch Freund*innen oder Familie Ihnen nicht mehr helfen können, können Sie sich bei einer Terminservicestelle unter der Rufnummer 116 117 melden. Die Servicestelle muss Betroffenen innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin vermitteln. Dieser Termin darf maximal vier Wochen in der Zukunft liegen bzw. bei einer Akutbehandlung nur zwei Wochen.
Psychotherapie: Welche Therapieformen gibt es?
Verschiedene Arten für eine Psychotherapie
- Ambulante Psychotherapie: in der Regel bis zu 60 Einheiten à 50 Minuten. Sonderform: Akutbehandlung in Krisensituationen mit bis zu 24 Einzelgesprächen à 25 Minuten
- Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik)
- Stationäre Krankenhausbehandlung
- Ganztägig ambulante und stationäre psychosomatische Rehabilitation ("Reha“)
Außerdem gibt es Selbsthilfegruppen oder Gruppenkurse. Die Kosten dafür werden aber in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. In den oben genannten Behandlungssettings werden verschiedenen Therapieformen angeboten. Im Folgenden haben wir diese für Sie einmal zusammengefasst:
Kognitive Verhaltenstherapie: Das Ziel der Verhaltenstherapie besteht darin, neue Verhaltensweisen und Denkmuster zu entwickeln und anzuwenden. Der/Die Psychotherapeut*in analysiert gemeinsam mit dem Patienten bzw. der Patientin aktuelle Probleme und erläutert dann Methoden und Techniken, wie solche Probleme mit neuen Verhaltensstrategien gelöst werden könnten.
Psychoanalytische Therapie ("Psychoanalyse“): Die analytische Psychotherapie oder auch Psychoanalyse verfolgt das Ziel, unbewusste Konflikte und Erlebnisse aus der Vergangenheit, die das heutige Fühlen und Denken der Patient*innen beeinflussen, aufzuarbeiten. Oft handelt es sich dabei um Traumata, zum Beispiel aus der Kindheit. Im Gegensatz zur Verhaltenstherapie nimmt der/die Psychotherapeut*in wenig Einfluss auf den/die Patient*in, es findet auch kein Blickkontakt während der Sitzung statt. Den Patient*innen wird bei dieser Form der Psychotherapie Raum geschaffen, Erfahrungen und Gefühle ganz offen zu besprechen und selbst ein Verständnis für die eigene Persönlichkeit zu schaffen.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Bei dieser Therapieform handelt es sich um eine abgewandelte Form der Psychoanalyse. Es wird davon ausgegangen, dass ein aktuelles Ereignis bzw. ein aktueller zentraler Konflikt auf nie gelösten inneren Konflikten oder traumatischen Erlebnissen beruht. Dieser Zusammenhang wird gemeinsam mit dem/der Psychotherapeut*in identifiziert. Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie beteiligt sich der/die Psychotherapeut*in aktiv am Gespräch. In der Sitzung werden dann in der Regel gegenwärtige Situationen besprochen und welche Emotionen und Verhaltensweisen in diesen hervorgerufen werden und was die unbewusste Ursache sein könnte. Das Ziel der Therapie besteht darin, die Ursache des Verhaltens herauszuarbeiten und Probleme zu reduzieren. Diese Formen der Therapie sind dann effektiv, wenn die Patient*innen bereit sind, sich auf ihre Vergangenheit und die Deutungen des/der Therapeut*in einzulassen.
Systemische (Familien-) Therapie: Die systemische Therapie kennzeichnet sich dadurch, dass das soziale Umfeld des/der Patient*in mit einbezogen wird. Der Mensch und sein Verhalten werden im sozialen Kontext in seinem "System“ gesehen. Der/die Psychotherapeut*in identifiziert Störungen, welche mit anderen beteiligten Personen in Zusammenhang stehen. Oft werden diese Personen auch mit in die Therapie eingebunden, um gemeinsam Ansätze herauszuarbeiten und die Probleme zu lösen.
Einzeltherapie versus Gruppentherapie
Die bekannteste Form der Therapie ist die Einzeltherapie. In einer Einzelsitzung ist der/die Patient*in mit dem Therapeuten beziehungsweise der Therapeutin alleine. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Gruppentherapie. Dort werden die belastenden Situationen und Probleme in vertraulichen Gruppengesprächen behandelt.
Ob die Einzeltherapie oder die Gruppentherapie geeigneter ist, hängt ganz vom individuellen Empfinden und der Problematik ab. Hier können Sie sich über die Gruppentherapie informieren und auch nach einer Gruppentherapie in Ihrer Nähe suchen.
Psychotherapie: Kosten und Voraussetzungen
Wie viel kostet eine Psychotherapie?
Eine Psychotherapie wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. In einer Sprechstundensitzung beziehungsweise in probatorischen Sitzungen wird festgestellt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Im Anschluss wird dann ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Wie der Antragsprozess abläuft, besprechen Sie mit dem Psychotherapeuten beziehungsweise mit der Psychotherapeutin. In der Regel übernimmt diese*r auch den Antragsprozess. Sie müssen meistens nur den Antrag unterschreiben und Ihre Krankenkassenkarte dabei haben. Wenn die Krankenkasse den Antrag bewilligt, werden die Kosten für die Therapie vollständig übernommen. Voraussetzung: Der Therapeut beziehungsweise die Therapeutin besitzt eine Kassenzulassung.
Übrigens: Eine Psychotherapie muss nicht zwangsläufig über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Sie können sich auch dazu entscheiden, die Therapie selbst zu bezahlen, wenn der/die bevorzugte Therapeut*in beispielsweise keine Kassenzulassung besitzt.
Die Kosten für eine Psychotherapie können je nach Anzahl der Sitzungen und Art der Therapie variieren. Die Preise für eine Sitzung liegen zwischen 20 bis 150 Euro. Der Preis ist von verschiedenen Punkten abhängig. Eine Verhaltenstherapie für die Dauer von 50 Minuten oder eine tiefenpsychologische Therapie kosten in der Regel ungefähr 100 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für eine Psychotherapie nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab festgelegt. In der privaten Krankenversicherung bzw. bei Selbstzahlern werden die Kosten anhand der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen errechnet.
Eine Beratung oder ein Coaching wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Darunter zählen zum Beispiel Ehe- oder Lebensberatung. Gleiches gilt auch für die Psychotherapien, welche von Heilpraktiker*innen angeboten werden. Hier besteht von der gesetzlichen Krankenkasse keine Übernahmepflicht.
Das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann schwierig sein, wenn Sie sich in einer Psychotherapie befinden bzw. eine bestehende oder frühere psychische Erkrankung dokumentiert ist, da der Antrag dann oftmals von der Versicherung abgelehnt wird. Es ist aber nicht unmöglich. Informieren Sie sich einfach bei Ihrer Versicherung, welche Möglichkeiten bestehen, eine BU trotz Psychotherapie abzuschließen. Oftmals bedeutet dies ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss.
Kostenübernahme: Psychotherapie für Privatpatienten
Private Krankenversicherungen übernehmen wie auch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für die Psychotherapie. Allerdings sollten Sie sich, sofern Sie privat versichert sind, über die Versicherungsbedingungen informieren.
Die BarmeniaGothaer Private Krankenversicherung bietet ihren Vollversicherten je nach Tarif eine bis zu 100-prozentige Kostenübernahme an. Außerdem unterstützt die BarmeniaGothaer ihre Versicherten durch verschiedene Angebote für Menschen mit psychischen Belastungen.
Voraussetzungen für eine Psychotherapie
Um eine Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können, welche auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, muss mindestens eine der folgenden Aspekte gegeben sein:
- Diagnose einer psychischen Erkrankung oder Störung (wie Depressionen, Angststörungen, Ess- oder Persönlichkeitsstörung oder Suchterkrankung)
- Diagnose einer schweren oder chronischen körperlichen Erkrankung, welche sich auf das seelische Wohlbefinden auswirkt (zum Beispiel Krebs)
Eine Psychotherapie durch Heilpraktiker*innen wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen, daher kann man diese Art der Therapie auch in Anspruch nehmen, ohne dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Gleiches gilt für ein Coaching oder Beratungen.
Es gibt noch weitere formelle Voraussetzungen für die Beantragung der Kostenübernahme für eine Psychotherapie. Nach der probatorischen Sitzung, also Probesitzung beim Therapeuten, muss noch eine körperliche Untersuchung in einer ärztlichen Praxis stattfinden, damit der Therapeut oder die Therapeutin die ambulante/stationäre Therapie beantragen kann. In der Praxis wird dann im sogenannten Konsiliarbericht festgehalten, dass die Ursache für die psychische Störung nicht in einer organischen Erkrankung liegt. Wie genau dieses Vorgehen aussieht und wann es notwendig ist, bespricht der behandelnde Psychotherapeut bzw. die behandelnde Psychotherapeutin vorab mit Ihnen.
Unterschied: Psycholog*in, Psychotherapeut*in und Psychiater*in
- Psychologe/Psychologin: Wer ein Bachelor- oder Masterstudium in Psychologie abgeschlossen hat, darf sich Psychologe beziehungsweise Psychologin nennen. Allerdings darf man keine psychischen Erkrankungen behandeln. Das dürfen nur Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen
- Psychotherapeut*in: Seit 2020 muss ein spezielles Psychologiestudium mit Master-Abschluss und Approbationsprüfung absolviert werden, um sich als Psychotherapeut*in zu bezeichnen. Für eine Kassenzulassung muss anschließend eine Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut*in folgen. Als Psychotherapeut*in darf man psychische Erkrankungen behandeln, allerdings ohne medikamentöse Behandlung. Daneben gibt es noch approbierte psychologische Psychotherapeut*innen, die nach altem Gesetz ihre Ausbildung absolviert haben. Auch Fachärzte/Fachärztinnen können eine Zusatz-Weiterbildung zum ärztlichen Psychotherapeuten beziehungsweise zur ärztlichen Psychotherapeutin machen
- Psychiater*in: Ein*e Psychiater*in muss ein abgeschlossenes Medizinstudium mit einer Facharztweiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie vorweisen können, um die Zulassung als Psychiater*in zu erhalten. Als Psychiater*in darf man psychische Erkrankungen behandeln und erforschen. Ein*e Psychiater*in ist auch befugt, Medikamente wie Antidepressiva zu verschreiben
Heilpraktiker*in für Psychotherapie
Wie bereits erwähnt, ist der Begriff "Psychotherapeut*in“ ein rechtlich geschützter Begriff und erfordert auch einige Voraussetzungen wie zum Beispiel ein abgeschlossenes spezielles Psychologie Studium mit einer mehrjährigen Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut*in beziehungsweise zum/zur psychologischen Psychotherapeut*in.
Es gibt aber neben den Psychotherapeut*innen auch Heilpraktiker*innen die eine Psychotherapie anbieten dürfen. Allerdings unterscheiden sich die Therapieformen etwas von der klassischen Psychotherapie, welche von Psychotherapeut*innen durchgeführt werden.
Heilpraktiker*innen für Psychotherapie bieten in der Regel autogenes Training und Entspannungstechniken an. Sie sind an die Leitlinien des Heilpraktikergesetzes gebunden und dürfen somit auch jede Art von Psychotherapie anbieten, sofern das notwendige Fachwissen vorhanden ist.
Fazit
Eine Psychotherapie kann ganz unterschiedlich aussehen und auch von verschieden ausgebildeten Personen angeboten werden. Welches Therapiesetting und welche Methoden am besten zu Ihnen passen, wird in verschiedenen Gesprächen herausgearbeitet. Es kann auch vorkommen, dass eine Psychotherapie mit einer medikamentösen Behandlung (Antidepressiva) kombiniert wird. Falls Sie das Gefühl haben, eine Psychotherapie wäre sinnvoll für Sie, sollten Sie keine Angst haben, sich professionelle Hilfe zu suchen. Es gibt verschiedene Angebote für Menschen mit seelischen Problemen und entsprechend ausgebildete Fachleute, die Ihnen helfen können.
Häufige Fragen
Was macht man bei einer Psychotherapie?
Für wen ist eine Psychotherapie sinnvoll?
Eine Psychotherapie kann bei fast allen psychischen Erkrankungen und psychischen Problemen, die im Rahmen einer körperlichen Erkrankung auftreten, sinnvoll sein. Darunter fallen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Essstörungen oder Zwangsstörungen. Ob eine Psychotherapie auch für eine bestimmte Person sinnvoll ist, das muss gemeinsam mit dem Hausarzt/der Hausärztin oder dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin besprochen werden.
Wie viel kostet eine Psychotherapie?
Die Kosten einer Psychotherapie variieren je nach Therapieform, Dauer der Sitzung und der gewählten Praxis. Die Kosten für eine Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen in der privaten Krankenversicherung bzw. am einheitlichen Bewertungsmaßstab in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Verhaltenstherapie z. B. kostet in der Regel für 50 Minuten circa 100 Euro. Die Kosten werden in den meisten Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Bei privatversicherten Patient*innen können die Kosten auch übernommen werden, allerdings ist dies abhängig von den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Wird die Psychotherapie von der Krankenkasse bezahlt?
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn eine ärztliche oder psychotherapeutische Diagnose einer psychischen Störung mit "Krankheitswert“ gestellt und eine organische Ursache ausgeschlossen wurde. Des Weiteren muss die Behandlung durch eine*n Therapeut*in mit Kassenzulassung durchgeführt werden und es muss ein von der Krankenkasse anerkanntes Therapieverfahren angewendet werden.
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