Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung (bAV). Beispielsweise unterstützt er durch steuerliche Vorteile, Einsparmöglichkeiten bei den Sozialabgaben und eine besondere Förderung für Geringverdienende. Von diesen Fördermaßnahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) profitieren Mitarbeitende und Unternehmen. Für eine betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung im Rahmen des § 3,63 EStG gelten die folgenden Vorteile:
- Steuerliche Förderung: Bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) können in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) steuerfrei eingezahlt werden
- Einsparung bei Sozialabgaben: Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind sogar sozialversicherungsfrei
Und bei einer betrieblichen Absicherung in Form einer Unterstützungskasse ist der Anteil der Entgeltumwandlung sogar unbegrenzt steuerfrei! Sie eignet sich daher besonders für Gutverdienende, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) liegt. Bei den Sozialabgaben liegt die Grenze bei 4 Prozent. Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Mitarbeitenden, von Auszubildenden bis zur Führungskraft, genauso wie für Gesellschafter*innen, Geschäftsführer*innen und Teilzeitkräfte. Welche Möglichkeiten sich für Ihr Unternehmen bieten, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.