Ja, eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich auch mit 50 oder 60 Jahren noch. Der Grund liegt vor allem darin, dass mit zunehmendem Alter häufig der Bedarf an hochwertigen Zahnersatz, Implantaten oder größeren Zahnbehandlungen steigt. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt meist nur einen kleinen Teil. Vor genau diesen hohen Kosten schützen Sie sich mit der Versicherung. Unser von Stiftung Warentest als Testsieger (07/2025) ausgezeichnete Tarif übernimmt bei Zahnersatz 100 Prozent.

Mehrfach ausgezeichnet
Zahnzusatzversicherung ab 50
Gesunde Zähne. Finanzielle Sicherheit. Sichern Sie sich starke Leistungen für Zahnersatz und Implantate und schützen Sie sich vor hohen Behandlungskosten.
Vorteile der Zahnzusatzversicherung ab 50
Testsieger bei Stiftung Warentest
Unser Tarif Mehr Zahn 100 ist die beste Zahnzusatzversicherung im Test (Ausgabe: 07/2025)!
Bis zu 100 % bei Zahnersatz
Wir bieten starke Leistungen für Implantate, Kronen, Brücken und weitere Zahnersatzmaßnahmen.
100 % bei Zahnbehandlungen
Füllungen, Wurzelbehandlungen und weitere zahnerhaltende Maßnahmen erstatten wir zu 100 %.
Ohne
Wartezeiten
Sie erhalten sofortigen Versicherungsschutz. Wir leisten ab dem ersten Tag.
Was ist bei einer Zahnzusatzversicherung ab 50 besonders wichtig?
Hohe Zuschuss bei Zahnersatz
Ein einzelnes Implantat kostet teils mehrere tausend Euro, während die Gesetzliche Krankenversicherung meist nur wenige hundert Euro bezuschusst. Deshalb empfehlen wir im zunehmenden Alter unseren Tarif MehrZahn100, der 100% bei Zahnersatz leistet.
Hohe Leistungsstaffeln in den ersten Jahren
Standardmäßig sind die Leistungen bei Zahnzusatzversicherungen in den ersten Jahren gedeckelt. In unserem Tarif MehrZahn100 leisten wir in den ersten vier Kalenderjahren bis zu 6.000 Euro, danach ist die Leistung unbegrenzt.
Fehlende Zähne
Wenn Ihnen Zähne fehlen, versichern wir Sie trotzdem, solange es weniger als vier sind. Ganz ohne Aufpreis. In den ersten drei Kalenderjahren gibt es dann einen Maximalbeitrag, den wir bei Zahnersatz zahlen.
Keine Wartezeiten
Der Versicherungsschutz greift bei uns für alle Leistungen ab dem ersten Tag – in allen Tarifen.
Tarifdetails der Zahnzusatzversicherung
Drei leistungsstarke Tarifstufen - für jeden Bedarf das Richtige dabei.
| Smile 75 | Smile 85 | Mehr Zahn 100 | |
|---|---|---|---|
| Zahnersatz | 75 Prozent | 85 Prozent | 100 Prozent |
| Zahnbehandlung | |||
| Zahnprophylaxe, professionelle Zahnreinigung, Bleaching | 100 Prozent bis max. 170 Euro jährlich. | 100 Prozent bis max. 170 Euro jährlich. | 80 Prozent bis max. 200 Euro für PZR jährlich. Bis 200 Euro für Bleaching, alle zwei Kalenderjahre. |
| Leistung innerhalb der ersten vier Kalenderjahre | Bis max. 4.000 Euro | Bis max. 4.000 Euro | Bis max. 6.000 Euro |
| Kieferorthopädie | 2.000 Euro (nach Unfall) | 2.000 Euro (nach Unfall) | 2.000 Euro (nach Unfall) |
| Mindestvertragslaufzeit | 24 Monate | 24 Monate | 12 Monate |
| Schmerzlinderung und Angstlinderung | 75 Euro | 85 Euro | |
| Sofortiger Versicherungsschutz (keine Wartezeit) | |||
| Kein Nachweis eines Bonushefts notwendig | |||
| Unbegrenzte Anzahl an Inlays und Implantaten |
Leistungsbeispiele der Zahnzusatzversicherung ab 50
Hochwertiger Zahnersatz statt Kassenlösung
Für einen beschädigten Backenzahn entscheidet sich Jörg für eine hochwertige Vollkeramikkrone. Die Behandlung kostet rund 1.000 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich den festen Zuschuss von weniger als 200 Euro. Dank der BarmeniaGothaer Zahnzusatzversicherung im Tarif MehrZahn werden die verbleibenden Kosten vollständig übernommen. So kann er sich für die ästhetisch und funktional bessere Lösung entscheiden, ohne die hohen Mehrkosten selbst tragen zu müssen.
Zahn erhalten statt ziehen
Der letzte Backenzahn in Martins Kiefer ist stark entzündet und verursacht Schmerzen. Da in derselben Zahnreihe bereits eine ältere Zahnlücke besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Wurzelbehandlung nicht. Sie zahlt lediglich das Ziehen des Zahns. Dank der BarmeniaGothaer Zahnzusatzversicherung, die die Kosten in Höhe von 800 Euro übernimmt, kann Martins Zahn erhalten bleiben.
Professionelle Zahnreinigung
Sabine hatte bereits mehrfach mit Parodontitis zu kämpfen. Nach der erfolgreichen Behandlung möchte sie mit regelmäßigen professionellen Zahnreinigungen Rückfällen vorbeugen. Die gesetzliche Krankenkasse übernahm zwar die Kosten der Parodontitis-Therapie, nicht jedoch die weitere Vorsorge. Hier greift ihre BarmeniaGothaer Zahnzusatzversicherung und übernimmt die Kosten für die professionelle Zahnreinigung.
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung ab 50
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit 50 Jahren oder älter noch?
Was ist ab 50 Jahren weniger wichtig bei einer Zahnversicherung?
Ab 50 Jahren stehen für viele Versicherte Leistungen für Zahnersatz, Implantate, Inlays oder Kronen stärker im Fokus als Leistungen für Kieferorthopädie. Da kieferorthopädische Behandlungen meist im Kindes- und Jugendalter durchgeführt werden, sind entsprechende Leistungen für viele Erwachsene weniger relevant.
Daher übernehmen unsere Tarife bei Erwachsenen nur benötigte Kieferorthopädie nach einem Unfall (alle drei Tarife bis 2.000 Euro). Wichtig bleibt jedoch, dass der Tarif zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer Zahngesundheit passt.
Kann ich die Versicherung noch abschließen, wenn ich schon fehlende Zähne habe?
Ja. Fehlen Ihnen bis zu drei Zähne, können Sie bei uns ohne Risikozuschlag versichert werden. Es gelten dann in den ersten Jahren abweichende Höchstleistungen.
Meine Krankenkasse zahlt einen Teil zur Professionellen Zahnreinigung (PZR). Bekomme ich durch meine Zahnzusatzversicherung dennoch Kosten erstattet?
Ja. Wenn die Rechnung für Ihre Professionelle Zahnreinigung beispielsweise 100 Euro beträgt und Ihre gesetzliche Krankenkasse davon bereits 40 Euro übernimmt, erstatten wir in den Tarifen Smile 75 und Smile 85 die verbleibenden 60 Euro.
Wichtig: Die gesamte Erstattung durch Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung zusammen kann die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen. Sie erhalten also nie mehr erstattet, als Ihnen berechnet wurde.
Bis zu welchem Alter kann ich noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Sie können in unserem Online-Rechner eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn Sie Ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Meine Zahnärztin hat mir zu einer Behandlung geraten. Kann ich trotzdem noch eine Versicherung abschließen?
Ja, das können Sie. Aber: Die angeratene Behandlung ist nicht mitversichert. Gleiches gilt für begonnene und beabsichtige Behandlungen. Künftige, nicht angeratene Behandlungen sind dann wie gewohnt abgedeckt.