Für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe ist die Vermögenshaftpflichtversicherung verpflichtend. Für viele andere Berufsgruppen ist die Vermögenshaftpflichtversicherung zwar freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen.

Sicherheit auf höchstem Niveau
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Wenn Sie in einem vorwiegend beratenden Beruf tätig sind, kann das Vermögen Ihrer Kund*innen durch eine versehentliche Falschauskunft schnell einen großen Schaden erleiden. In diesem Fall sind Sie für diesen Vermögensschaden haftbar. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder kurz Vermögenshaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.
Drei Vorteile der Vermögensschadenhaftpflicht
Maßgeschneiderte
Lösungen
Die Leistungsumfänge richten sich nach den spezifischen Bedürfnissen verschiedener Branchen.
Schutz Ihrer
Existenz
Bei berechtigen Haftungsanforderungen begleichen wir den entstandenen Vermögensschaden.
Abwehr unberechtigter
Forderungen
Wir übernehmen die Gerichtskosten für unberechtigte Schadenersatzforderungen.
Was ist bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt?
Die Vermögenshaftpflichtversicherung umfasst, je nach Berufsgruppe unterschiedliche Absicherungen. Beratungs-, Planungs- oder Programmierfehler zählen neben Projektverzögerungen und Rechtsverletzungen wohl zu den größten Risiken. Auch wenn dies stets gewerbeabhängig bleibt, ergeben sich daraus oftmals folgende Vermögensschäden:
- Gewinnausfälle aufgrund falscher Beratung
- Schäden durch Leistungsverzögerung oder vermeidbaren Mehraufwand
- Einbußen wegen Urheberrechts- oder Patentverletzungen
- Verluste wegen Nicht- oder unzureichender Erfüllung (Erfüllungsfolgeschäden)
- Schäden durch Datenschutzverstöße oder Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- Gewinneinbußen wegen Wettbewerbsschädigungen

Vermögensschadenhaftpflicht für verschiedene Berufe
Unternehmensberatung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Strategieberater*innen, Personalberater*innen, Gründungsberater*innen und viele mehr. Abgedeckt werden beispielsweise Vermögensschäden aufgrund folgender Fehler:
- Fehlerhafte Standortanalyse
- Unnötige Kosten wegen falscher Beratung (unwirtschaftliche Organisation/Arbeitsabläufe)
- Falsch berechnete Kosten-Nutzen-Analyse
Kammerberufe
Zu den sogenannten Kammerberufen gehören beispielsweise Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Steuerberater*innen. Sie werden durch die Vermögenshaftpflichtversicherung beispielsweise in folgenden Fällen geschützt:
- Falsche oder nicht umfassende Beratung
- Versäumen von Fristen
- Systemfehler in der Buchführung oder Prozessführung
Vereine und Verbände
Auch eingetragene Vereine und Verbände, die nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet sind, können durch die Vermögenshaftpflichtversicherung geschützt werden. Versichert sind beispielsweise:
- Vermögensschäden aus der satzungsgemäßen Tätigkeit
- Fehlentscheidungen des Vereinsvorstandes
Immobilienbranche
In der Immobilienbranche können kleine Flüchtigkeitsfehler sehr große Schäden bei Kund*innen verursachen. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung unter anderem für:
- Immobilienmakler*innen
- Immobilienverwalter*innen
- Immobiliensachverständige
Insolvenzverwalter*innen und Treuhänder*innen
Berufsgruppen, die sich mit Insolvenzrisiken beschäftigen, tragen eine sehr große Verantwortung für Mandant*innen und Gläubiger*innen. Die Vermögenshaftpflichtversicherung schützt Sie vor zahlreichen Risiken:
- Falsche Bewertungen bei Veräußerungen von Gegenständen
- Irrtümliche Anerkennung von Rangvorrechten
- Nichtbeachtung von Anfechtungsmöglichkeiten
- Übersehen von Abtretungen und Pfändungen
Manager*innen
Geschäftsführung und Aufsicht von Organisationen und Unternehmen können ihr privates Vermögen mit Hilfe einer Vermögenshaftpflichtversicherung schützen. Dazu zählen:
- Vorstände von Aktiengesellschaften und GmbH
- Aufsichtsräte und Aufsichtsrätinnen
- Verwaltungsbeiräte und Verwaltungsbeirätinnen
- Geschäftsführer*innen von Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Testamentsvollstrecker*innen und Nachlassverwalter*innen
Im Zusammenhang mit Erbangelegenheiten können durch kleine Fehler große Vermögensschäden entstehen. Mit einer Vermögenshaftpflichtversicherung sind Sie beispielsweise bei den folgenden Schadensfällen abgesichert:
- Versäumte Einsprüche oder Anträge auf Steuerermäßigung
- Unzureichende Sicherung des Nachlasses
- Versehen bei der Ermittlung von Erben
- Verjährung von Nachlassforderung
Notar*innen
Als Notar*in tragen Sie eine große finanzielle Verantwortung. Falls Ihnen mal ein Fehler unterlaufen sollte, kommt es auf die richtige Absicherung an. Die Vermögenshaftpflichtversicherung deckt mögliche Vermögensschäden ab, zum Beispiel
- Durch Fehler bei der Einsichtnahme in das Grundbuch
- Verletzung von Belehrungspflichten
- Missverständliche Vertragsgestaltung
- Fehlerhafte Anträge an das Grundbuchamt
Gutachter*innen und Sachverständige
Wir versichern auch die freiberufliche Tätigkeit von Gutachter*innen und Sachverständigen. Voraussetzung ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Versicherungsnehmers beziehungsweise der Versicherungsnehmerin. Versichert sind Vermögensschäden, zum Beispiel durch:
- Bewertungs-, Schätzungs-, Rechen- und Messfehler
- Überlassen des Gutachtens an Nichtberechtigte
- Verwechslung von Proben oder das Heranziehen unpassender Vergleichsmaßstäbe
Wirtschaftsprüfer*innen
Durch eine fehlerhafte Wirtschaftsprüfung können große finanzielle Schäden bei Mandant*innen hervorgehen. Daher ist die Vermögenshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer*innen verpflichtend. Zum Versicherungsumfang gehören unter anderem folgende Schadensursachen:
- Versäumung einer Rechtsmittelfrist
- Systemfehler in der Buchhaltung
- Nichtausnutzen von Steuervergünstigungen
- Falsche Auskunft oder Beratung in Steuersachen
Sie haben noch offene Fragen?
Lassen Sie es sich einfach von unseren Expertinnen und Experten erklären.
Schadenbeispiele der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Anwaltskanzlei
Fristversäumnis mit Umsatzeinbußen
Ein Mitarbeiter Ihrer Kanzlei hat in einem Fall eine wichtige Frist versäumt. Dies führt bei Ihrem Mandanten nicht nur zu Unmut, sondern auch zu Umsatzeinbußen, für die Sie verantwortlich gemacht werden. Die Vermögenshaftpflichtversicherung erstattet den entstandenen Schaden.

Unternehmensberatung
Nachlässigkeit eines Mitarbeiters
Fördermöglichkeiten bleiben wegen einer Nachlässigkeit Ihres Mitarbeiters bei der Planung einer Investitionsmöglichkeit unberücksichtigt. Es entsteht ein finanzieller Nachteil für Ihre Kundin. Da Sie eine Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie sich um die Schadensersatzforderung der Kundin keine Sorgen machen.

Steuerberater*innen
Fehlerhafte Steuerauskunft
In Ihrem Steuerbüro kommt es zu einer fehlerhaften Auskunft in Steuersachen. Durch die Nichtausnutzung von möglichen Steuervergünstigungen erleidet Ihre Klientin einen wirtschaftlichen Schaden, für den Sie haftbar gemacht werden können. Die BarmeniaGothaer Vermögenshaftpflichtversicherung übernimmt für Sie die Zahlung der Entschädigung.
Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Ist eine Vermögenshaftpflichtversicherung verpflichtend?
Wie viel kostet eine Vermögenshaftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung sind unter anderem von der Größe und der Branche des Unternehmens abhängig und können somit nicht pauschal angegeben werden. Sie können einfach ein unverbindliches Angebot anfordern.
Was sind Vermögensschäden?
Vermögensschäden sind im gewerblichen Kontext alle Schäden, die keine Personen- oder Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten. Anders gesagt handelt es sich um Schäden, durch die jemand einen finanziellen Nachteil erlitten hat.
Was ist der Unterschied zwischen Vermögenshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflicht?
Die Vermögenshaftpflichtversicherung ist vereinfacht ausgedrückt ein Teilbereich der Betriebshaftpflicht beziehungsweise eine spezielle Form der Betriebshaftpflichtversicherung für vornehmlich beratende Berufsgruppen.

