Das Sterbegeld war früher eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Seit 2004 ist es endgültig aus dem Leistungskatalog gestrichen. Im Trauerfall heißt das: Neben dem Verlust eines lieben Menschen drohen hohe Kosten für die Bestattung.
- Wir leisten im Todesfall die vereinbarte Todesfallsumme an die bezugsberechtigte Person
- Bei Tod in den ersten zwei Versicherungsjahren erstatten wir die bis dahin eingezahlten Beiträge zurück
- Bei Tod durch Unfall leisten wir die vereinbarte Versicherungssumme sofort
- Erreicht die versicherte Person das vereinbarte Ablaufalter, zahlen wir die Ablaufleistung aus







