Zunächst steht die Gothaer Lebensversicherung AG ein. Darüber hinaus müssen sich Lebensversicherungsunternehmen an strengen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen orientieren. Für den schlimmsten Fall gibt es "Protektor". Durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§§ 124 ff. VAG) wurde die Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer vorgeschrieben. Der bereits im Jahr 2002 von der Branche gegründeten Auffanggesellschaft Protektor Lebensversicherung AG wurden dabei die Aufgaben und Befugnisse des gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherung übertragen.
Durch den Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer*innen und aller sonstigen, begünstigten Personen geschützt. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Die Mitgliedschaft im gesetzlichen Sicherungsfonds ist für alle Lebensversicherungsunternehmen obligatorisch. Anders als bei der Einlagensicherung der Banken müssen im Ernstfall nicht alle Kund*innen gleichzeitig ausgezahlt werden, sondern nur dann, wenn ihre Verträge auslaufen. Das heißt: Hier ist nicht mit finanziellen Problemen zu rechnen.





