Versicherungen für Paare

Ob wilde Ehe oder mit Trauschein – wenn ein Paar in eine gemeinsame Wohnung zieht, bleibt ein Detail häufig unbeachtet: Was passiert mit den Versicherungen, wenn beide Partner*innen bereits eine eigene Police haben? Und welche Versicherungen machen ab jetzt zusätzlich Sinn?

Der BarmeniaGothaer Magazinartikel klärt über den passenden Versicherungsschutz für Paare auf. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten.

Zu zweit richtig abgesichert

Wir geben es ja zu: Romantisch ist das Thema Versicherungen nicht. Trotzdem sollten sich Paare damit beschäftigen. Das gilt natürlich für alle, die sich ganz offiziell das Ja-Wort geben. Aber auch für diejenigen, die in sogenannter "Wilder Ehe" zusammenleben, gibt es einiges zu beachten. Und die werden immer mehr: In Deutschland leben rund 2,6 Millionen Paare ohne Trauschein zusammen.

Vor allem ab dem Zeitpunkt, wo zwei Haushalte zusammengelegt werden, macht ein Versicherungscheck definitiv Sinn. Dies ist aus mehreren Gründen der Fall:

  • Manche Versicherungen bestehen doppelt
  • Manche gelten für beide Ehepartner*innen
  • Manche verschlingen unnötig Geld und andere sollten zusätzlich abgeschlossen werden

Welche Policen zusammengelegt werden können, erfahren Sie hier.

Versicherungen

Haftpflichtversicherung für Paare

Das Wichtigste vorweg: Ein Vertrag reicht aus. Ausnahme: Es handelt sich statt einer Versicherung für Paare um einen ausdrücklichen Single-Tarif. Der jüngere Vertrag kann meist problemlos aufgelöst werden. Homo oder hetero, mit Trauschein oder ohne – in dieser Beziehung sind die meisten Versicherungen sehr tolerant, Paar ist Paar: Wer zusammenlebt und die oder den Partner*in benennt, kann die private Haftpflichtversicherung also auch gemeinschaftlich abschließen. Paare ohne Trauschein sollten den Namen der Partnerin oder des Partners eintragen lassen. Zusammengezogene Paare sollten dafür ihren Haftpflichtversicherer ansprechen.

Aber beachten Sie: Die Haftpflichtversicherung deckt bei einem gemeinsam lebenden Paar üblicherweise keine gegenseitigen Schäden ab. Verletzt man zum Beispiel die eigene Partnerin oder den eigenen Partner versehentlich, kann deren oder dessen Krankenkasse die Behandlungskosten einfordern. Damit in dem Fall die Haftpflicht reguliert, sollte die Police eine spezielle Klausel enthalten, wonach Regressansprüche (wenn eine Versicherung bei einer Pflichtverletzung der oder des Versicherungsnehmer*in Geld für eine bereits von ihr erbrachte Leistung zurück will) mitversichert sind.

Sie können Regressansprüche von

  • Sozialversicherungsträgern
  • Sozialhilfeträgern
  • privaten Krankenversicherungen
  • sowie Arbeitgeber*innen

mitversichern.

Übrigens: Eine Doppelversicherung beider Partner*innen wäre auch in diesem Fall völlig unsinnig. Denn im Innenverhältnis unter den Partner*innen haftet die Versicherung ohnehin niemals. Auch nicht bei zwei abgeschlossenen Verträgen. Und im Außenverhältnis kann ein Schaden immer nur einmal beglichen werden. Ene doppelte Zahlung oder Erhöhung der Versicherungssumme gibt es durch die doppelte Versicherung nicht.

Hausratversicherung für Paare

In aller Kürze: Ein Vertrag genügt auch hier. Ab dem Zeitpunkt des Zusammenziehens können Sie den jüngeren Vertrag auflösen. Es lohnt sich die Überprüfung, ob ein bereits vorhandener Vertrag an die gemeinsame Wohnung anzupassen ist oder nicht. Hier reicht es nicht, nur die Adresse zu ändern. Der Versicherer erstattet den anteiligen Rest des Beitrags für das Versicherungsjahr. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie, ob die Versicherungssumme noch ausreicht. Denn häufig haben sich Wohnung und Haushalt mit dem Zusammenzug vergrößert. Dann besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Ihre Versicherung übernimmt dann im Schadensfall nur einen Teil der Schadenssumme. Für die restlichen Kosten müssen Sie dann allein aufkommen. Empfohlen wird in der Regel eine Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Letztendlich sollte die Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats entspreche. Und zwar in "gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand".

Übrigens: Beim Zusammenlegen der Hausratversicherung bleibt es sinnvoll, dass nur einer der Partner*innen als Versicherungsnehmer*in eingetragen ist. Der Grund: Nur die oder der Versicherungsnehmer*in hat besondere Obliegenheiten. Nur eine*r riskiert zum Beispiel bei grob fahrlässigem Verhalten die Kürzung der Regulierungssumme. Passiert das Malheur aber der anderen Person, die nicht Versicherungsnehmer*in ist, wird nicht gekürzt.

Tipp: Wer umzieht, hat für eine Zeitlang zwei Wohnungen. Und beide Wohnungen sind auch mit der Hausratversicherung versichert. Vorausgesetzt, das Paar teilt dies möglichst bereits nach der Mietvertragsunterschrift dem Versicherungsunternehmen mit. Zwei Monate nach dem Umzugstermin erlischt die Hausratversicherung für die alte Wohnung spätestens.

Risikolebensversicherung für Paare

Bis dass der Tod uns scheidet – dieses Eheversprechen geben sich viele Paare. Rein finanziell betrachtet, kann für Hinterbliebene aber noch darüber hinaus ge­sorgt werden. Dies geht auch ohne Trauschein. Mit einer Risikolebensversicherung können sich Paare finanziell für den Todesfall absichern. Haben sie zwei Policen und tragen die jeweilige Partnerin oder den jeweiligen Partner als Begünstigte*n ein, hat sich das Paar sinnvoll gegenseitig abgesichert. Empfehlenswert als Versicherungssumme ist das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens der Hauptverdienerin oder des Hauptverdieners. So sichert man die oder den Lebenspartner*in ab.

Tipp: Es ist ratsam, die Risikolebensversicherung so früh wie möglich abzuschließen. So sind die Beiträge niedriger. Wichtig ist dabei, dass sich die Höhe ohne weitere Gesundheitsprüfung anpassen lässt. Denn wenn Kinder hinzukommen oder eine Immobilie finanziert werden muss, erhöht sich der Absicherungsbedarf deutlich.

Rechtsschutzversicherung für Paare

Auch bei der Rechtsschutzversicherung sind Lebenspartner*innen, ob verheiratet oder nicht, in der Regel ohne Zusatzbeitrag eingeschlossen. Dazu gibt es die Möglichkeit, die Partnerin oder den Partner in den bestehenden Vertrag mit aufzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass das Paar in einer Wohnung zusammenlebt und keinen Single-Tarif abgeschlossen hat. Wichtig: Bei manchen Anbietern darf keine*r der beiden noch mit einer oder einem Ex-Partner*in verheiratet sein.

Steuervorteile für Paare mit dem Splitting-Tarif

Ende des Jahres herrscht bei Standesämtern regelmäßig Hochkonjunktur. Weil Heiraten dann besonders romantisch ist? Vielleicht. Wahrscheinlicher ist aber, dass sich das ein oder andere Paar noch Steuervorteile sichern will. Denn die gelten jeweils rückwirkend – fürs ganze laufende Jahr.

Ab dem Zeitpunkt der Vermählung erlaubt das Finanzamt den frisch Getrauten die Wahl: Entweder sie bleiben bei der Einzelveranlagung oder sie setzen im Vordruck der Einkommensteuererklärung das Kreuzchen bei Zusammenveranlagung. Dann wird das gemeinsame Einkommen nach dem Splittingtarif besteuert. So nennt sich das Verfahren, bei dem die Einkommen beider Ehegatt*innen zusammengerechnet werden. Aus dieser Summe wird die Einkommensteuer ermittelt und dann halbiert. Dadurch wird für die Berechnung der Einkommensteuer so getan, als würden beide Ehegatt*innen jeweils genau die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erwirtschaften. In den meisten Fällen bringt die Zusammenveranlagung eine erhebliche Steuerersparnis. Generell lässt sich sagen: Je größer der Unterschied zwischen den Einkommen beider Partner*innen und je höher der zusammengerechnete Verdienst ist, desto größer ist der Splittingvorteil. Wenn beide Partner*innen etwa gleich hohe Einkünfte erzielen, gewinnt niemand.

Fazit

Mit dem Zusammenlegen der Haushalte beginnt für Paare auch in Sachen Versicherungen ein neuer Lebensabschnitt. Bei einigen Versicherungen für Paare sparen Sie bares Geld. Auch wenn die Policen "zusammenziehen". Die Überprüfung des bisherigen Schutzes durch Expert*innen kann definitiv genau jetzt Sinn machen.

Das könnte Sie auch interessieren

BarmeniaGothaer Private Haftpflichtversicherung: Eine junge Frau sitzt auf dem Sofa und liest ein Buch

Finanzieller Schutz

Private Haftpflicht­versicherung

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor Haftpflichtansprüchen Dritter, die Ihre finanzielle Existenz gefährden können. Darüber hinaus wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab.

Mehr Infos

BarmeniaGothaer Rechtsschutzversicherung: Ein lachender Mann im Sakko

Rechtliche Sicherheit

Privater Rechtsschutz

Sichern Sie sich mit der privaten Rechtsschutzversicherung Ihr gutes Recht für die ganze Familie – sowohl im Privatleben als auch in Beruf und Verkehr.

Mehr Infos

BarmeniaGothaer Hausratversicherung: Ein junges Paar schaut gemeinsam auf ein Smartphone

Schutz für Zuhause

Hausratversicherung

Sichern Sie Ihr Hab & Gut bei Einbruch, Brand, Wasserschaden oder Sturm durch die Hausratversicherung zuverlässig ab. Wählen Sie aus drei Leistungspaketen das für Sie passende.

Mehr Infos