Ja. Mit Beginn der Ausbildung endet in der Regel die kostenlose Familienversicherung über Ihre Eltern. Da Sie als Auszubildende*r versicherungspflichtig werden, müssen Sie eine eigene Krankenkasse wählen. Die Beiträge werden direkt von Ihrer Bruttovergütung einbehalten.
Versicherungen für Auszubildende: Gut geschützt in die Ausbildung starten
Das erste selbstverdiente Geld auf dem Konto? Im Spätsommer beginnt das neue Ausbildungsjahr – und damit für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt – auch in Sachen Finanzen. Das Problem: Meist bleibt das Geld erstmal knapp.
Trotzdem sollten auch Azubis gegen die größten Risiken abgesichert sein. Der Magazinartikel gibt Ihnen einen Überblick, woran in Sachen Ausbildungs-Versicherung und Finanzen zuerst gedacht werden sollte.
Welche Versicherungen brauchen Azubis wirklich?
Raus aus der Schule – rein in den Beruf. Oder noch besser: Hinein ins Leben. Das bedeutet mehr Selbstständigkeit in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Dingen – und gleichzeitig mehr Verantwortung für das eigene Leben und dessen Absicherung. Endlich den Schulabschluss in der Tasche haben, endlich das Leben in die eigene Hand nehmen. So schön die neue Freiheit ist: Ab sofort muss auch viel selbst bedacht werden.
Die wichtigsten Pflichtversicherungen zu Ihrem Ausbildungsstart
Krankenversicherung für Azubis
Familienversicherung ade – wenn die Ausbildung beginnt, sind Sie nicht mehr über ihre Eltern krankenversichert, sondern werden in der Regel versicherungspflichtig. Dabei können Azubis sich für eine gesetzliche Krankenversicherung ihrer Wahl entscheiden.
Zu den wichtigsten Ausbildungs-Versicherungen gehört die Krankenversicherung. Als Teil der Sozialversicherung ist die Krankenversicherung in Deutschland Pflicht. Während der Schulzeit waren Sie in der Regel noch über die Eltern mitversichert – doch mit dem Start ins Berufsleben ändert sich das. Dann werden nämlich Sie selbst automatisch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert.
Welcher Krankenversicherung man Als Azubi beitritt, bleibt einem selbst überlassen. Wer sich jedoch nicht selbst um die Wahl seiner Krankenversicherung kümmert, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber einen Versicherer aussucht. Dabei kann sich ein Vergleich durchaus lohnen: Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es große Unterschiede im Leistungsspektrum – vor allem wenn es um alternative Heilmethoden, Impfungen oder Angebote geht, die die Gesundheit erhalten.
Unfallversicherung für Azubis
Wenn junge Menschen einen Unfall mit bleibenden Folgen haben, kann das für sie zum finanziellen Fiasko werden. Denn Auszubildende haben nach Unfällen praktisch keinen oder nur sehr geringen Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung – vor allem, wenn es um lebenslange Leistungen geht.
Passiert der Unfall in der Freizeit, dürfen Sie sowieso keine Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung erwarten. Denn die leistet nur bei Arbeitsunfällen. Die meisten Unfälle ereignen sich jedoch zu Hause oder beim Sport. Die finanziellen Folgen lassen sich mit einer privaten Unfallversicherung für Azubis abdecken.
Private Absicherung: Was für Sie sinnvoll ist und was warten kann
Privathaftpflicht für Azubis: Reicht der Schutz der Eltern noch aus?
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Sie ist nicht verpflichtend abzuschließen. Doch sie gilt als unverzichtbares Muss im Versicherungsordner. Denn selbst verursachter Schaden kann im Extremfall Millionenkosten verursachen. Die gute Nachricht: Die Eltern sichern mit ab – sofern sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dann ist unter bestimmten Voraussetzungen auch der Nachwuchs in der Ausbildung mitversichert. Eine eigene Privathaftpflichtversicherung macht also für die Auszubildenden und Student*innen keinen Sinn. Denn Schäden werden bei einer Doppelversicherung nicht doppelt bezahlt, sondern nur einmal.
Konkret: Bei der Haftpflichtversicherung ist man als Azubi zum Beispiel bei der BarmeniaGothaer Versicherung bis zum vollendeten 30. Lebensjahr während seiner Ausbildungszeit mitversichert.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Ihr wichtigster Schutz von Anfang an
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann schon während der Ausbildung abgeschlossen werden. Das ist auch durchaus sinnvoll – selbst wenn das Geld zu Beginn erst einmal knapp bleibt. Denn in jungen Jahren kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders günstig zu guten Konditionen abgeschlossen werden. Außerdem ist der Gesundheitszustand bei jüngeren Menschen in der Regel besser als bei älteren. So ist die erforderliche Gesundheitsprüfung oft nur eine reine Formalität. Steigt der Versicherungsbedarf bei Berufseintritt, kann die versicherte Rente bei guten Produkten ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Aber wann ist man überhaupt "berufsunfähig"? Bereits wenn die oder der Versicherte aus gesundheit-lichen Gründen nur noch die Hälfte der Arbeit verrichten kann, gibt es Geld. Dazu muss die ärztliche Prognose gestellt sein, dass man für mindestens sechs Monate ausfällt beziehungsweise nur die Hälfte seiner Arbeit im zuletzt ausgeübten Beruf leisten kann. Einen Jobwechsel kann der Versicherer in der Regel nicht verlangen. Im Versicherungsjargon nennt man das den Verzicht auf abstrakte Verweisung – auf den man als Kundin oder Kunde beim Abschluss unbedingt achten sollte.
Unsere klare Empfehlung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte schon während der Ausbildung abgeschlossen werden.
Hausratversicherung für Auszubildende? Kür!
Zuhause ausziehen: Die sogenannte "Außensicherung" der Hausratversicherung der Eltern greift, sofern der Hausstand als Zweitwohnsitz angemeldet wurde. Die Versicherungssumme der Außenversicherung ist zwar begrenzt. In der Regel reicht sie aber für die noch wenigen Wertgegenstände in der Azubi-Wohnung locker aus.
Anders verhält es sich, wenn die oder der Auszubildende das alte Jugendzimmer bei den Eltern verlässt und sich komplett neu einrichtet. Mit eigenem Hausstand, wie es so schön heißt, benötigt sie oder eine eigene Hausratversicherung.
Unser Tipp: Im Zweifel sollten Azubis den Versicherer der Eltern fragen.
Private Vorsorge und staatliche Leistungen für Azubis
Vermögenswirksame Leistungen für Azubis
Ein niedriger Lohn kann von Vorteil sein. Azubis können nämlich Zuwendungen von Staat und Chef*in bekommen. Fragen Sie Ihre Chefin oder Ihren Chef, ob Ihnen möglichst schon in der Ausbildung vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden können. Sollte sie oder er dies nicht in der vollen Höhe von 40 Euro pro Monat tun, kann es sich lohnen, den Rest selbst draufzulegen. Zum Beispiel indem Azubis dieses Geld in einem Bausparvertrag anlegen. Dann packt der Staat die Arbeitnehmersparzulage bis zu 43 Euro pro Jahr oben drauf. Hinzukommt die Wohnungsbauprämie bis maximal 45,06 Euro im Jahr.
Riestern für Azubis
Da Auszubildende gesetzlich rentenversichert sind, bekommen sie auch die staatliche Riester-Förderung. Einen Riester-Vertrag unter 25 Jahren abzuschließen lohnt gleich doppelt. Sie erhalten die regulären jährlichen staatlichen Zulagen. Zusätzlich den einmaligen Einsteigerbonus von 200 Euro.
Geld verdienen: Brutto vs. Netto
Der erste Lohn erfüllt die meisten mit Stolz – doch oft folgt auch gleich die Ernüchterung. Denn vom "Brutto" wird direkt einiges abgezogen für Sozialversicherung und Steuern. "Brutto" stammt aus dem Italienischen und heißt wörtlich "hässlich". Weitere Bedeutungen sind "mit Verpackung" oder "Vor Abzug von Kosten".
Zum Bruttoarbeitslohn gehören zusätzlich:
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zuzahlungen zu berufsständischen Versicherungen
- Firmenwagen
- Fahrgeldpauschalen
- oder betriebliche Altersvorsorge
Netto!
Auch "Netto" kommt aus dem Italienischen und heißt rein, aber auch "ohne Verpackung". Zur "Verpackung" des Bruttoarbeitslohnes zählen etwa:
- Einkommens- und Kirchensteuer
- Solidaritätszuschlag
- Sozialversicherungen
- wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Überweisungen für Steuern und gesetzliche Sozialversicherungen erledigt die Personalbuchhaltung Ihres Betriebes – bevor Ihr Lohn "ohne Verpackung“ netto an Sie ausgezahlt wird. Die Buchhaltung kann Ihnen sagen, in welcher Höhe Sie mit Abzügen rechnen müssen.
Checkliste: Ihr Versicherungs-Fahrplan für die Ausbildungszeit
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Lehre konzentrieren können, sollten Sie diese Punkte zeitnah abhaken:
- Krankenkasse wählen: Melden Sie sich rechtzeitig bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl an und informieren Sie Ihren Ausbildungsbetrieb
- Haftpflicht-Check: Prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Eltern, ob Sie in deren Vertrag noch mitversichert sind (dies ist meist der Fall, solange es sich um Ihre erste Ausbildung handelt)
- BU-Schutz prüfen: Starten Sie so früh wie möglich – als Auszubildende profitieren Sie von besonders niedrigen Beiträgen und speziellen Starter-Policen
- Sozialversicherungsausweis: Diesen erhalten Sie automatisch nach der Anmeldung durch Ihren Arbeitgeber
- Vermögenswirksame Leistungen beantragen: Fragen Sie in Ihrem Betrieb nach Vermögenswirksamen Leistungen – das ist zusätzliches Kapital für Ihren Vermögensaufbau
Häufige Fragen
Müssen ich mich als Azubi selbst krankenversichern?
Bin ich während der Arbeit und in der Berufsschule versichert?
Ja, Sie sind über die gesetzliche Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers abgesichert. Dieser Schutz umfasst Arbeitsunfälle, Unfälle in der Berufsschule sowie die direkten Wege dorthin (Wegeunfälle). Bitte beachten Sie jedoch: In Ihrer Freizeit gilt dieser Schutz nicht – hier bietet Ihnen nur eine private Unfallversicherung Sicherheit.
Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon während der Ausbildung?
Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich auch schon während der Ausbildung. Sollten Sie Ihre Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen, haben Sie zu diesem Zeitpunkt kaum staatliche Ansprüche. Zudem sind die Gesundheitsfragen in jungen Jahren meist leichter zu beantworten. Je früher Sie einsteigen, desto günstiger sichern Sie sich Ihren Lebensstandard für die Zukunft.
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