Hund chippen – Alles zum Transponder

Ein Mikrochip macht Ihren Hund eindeutig identifizierbar – das ist entscheidend, damit entlaufene Tiere schnell zu ihren Halter*innen zurückfinden, beim Reisen korrekt zugeordnet werden können und um illegalen Handel einzudämmen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zu Funktion, Ablauf, Pflichten, Reisen, Kosten und Registrierung – inklusive der aktuellen Entwicklungen der Europäischen Union und den Regelungen der deutschen Bundesländer.

Was ist der Chip für den Hund?

Der Mikrochip (auch Chip genannt) für Hunde ist etwa so groß wie ein Reiskorn und wird vom Tierarzt oder von der Tierärztin mittels einer Spritze unter die Haut an der linken Hals- oder Schulterseite gesetzt. Eine Betäubung ist nicht notwendig, da das Einsetzen nahezu schmerzfrei ist. Der Chip ist gewebeverträglich, enthält keine Batterie, sendet keine Strahlung aus und wird erst aktiv, wenn ein Lesegerät ihn ausliest.

Jeder Chip hat eine einzigartige 15-stellige Nummer – die ersten drei Ziffern zeigen das Herkunftsland an. Für Deutschland lautet diese beispielsweise 276. Da alle Chips nach der ISO‑Norm 11784/11785 funktionieren, können sie weltweit mit passenden Lesegeräten ausgelesen werden.

Die Chipnummer wird vom Tierarzt oder der Tierärztin in der Patientenakte und im Heimtierausweis der Europäischen Union eingetragen. Zusätzlich sollte die Nummer unbedingt in einer Tierdatenbank wie TASSO oder dem Deutschen Haustierregister registriert werden. Sollte Ihr Veterinär oder Ihre Veterinärin dies nicht anbieten, so sollten Sie dies unbedingt selbst veranlassen. Die Eintragung ist kostenlos. Nur durch diese Registrierung kann ein gefundenes Tier schnell seinem Besitzer beziehungsweise seiner Besitzerin zugeordnet werden.

Wichtige Fragen rund um den Chip für's Haustier

Welche Vorteile hat es, meinen Hund zu chippen?

Ist Ihr gechippter Hund oder Ihre Katze in den beiden Online-Datenbanken registriert? Dann kann im Falle des Abhandenkommens schnell geprüft werden, wer der Besitzer beziehungsweise die Besitzerin ist. Die Daten zu den Besitzer*innen sind anonymisiert. Bei Prüfung der Chip-Nummer wird lediglich angezeigt, ob das Tier registriert ist. Ist dies der Fall, ermittelt die zuständige Datenbank die Besitzer*innen anhand der dort hinterlegten Daten. Ihr gechippter Hund oder Ihre Katze gelangt schnell wieder nach Hause.

Durch die sichere Zuordnung eines gechippten Tieres und das schnelle Ermitteln der Besitzer*innen werden unter anderem auch Tierheime entlastet. Es müssen dort weniger Fundtiere auf unbestimmte Zeit versorgt werden. Ebenso wird es durch die mögliche Rückverfolgbarkeit schwieriger, Tiere auszusetzen. Und nicht zuletzt wird mit einer Kennzeichnung von Hunden mittels Transponder auch der illegale Welpenhandel erschwert.

Warum ist es besser, Hunde zu chippen als im Ohr zu tätowieren?

Früher wurden Tätowierungen in den Ohrmuscheln vorgenommen. Dies geschah zumeist im Rahmen der Kastration. Auch dadurch war eine Zuordnung des Tieres zu den Besitzer*innen möglich und sie war bereits mit bloßem Auge zu erkennen. Allerdings waren die Nummern nicht unverwechselbar. Zudem sind viele Tätowierungen im Laufe des Lebens verblasst oder waren auf dunkel pigmentierter Haut schlecht zu erkennen. Bei Verletzungen oder Verlust der Ohrmuschel war dann auch die Tätowierung nicht mehr vorhanden.

Der Mikrochip für Hunde beziehungsweise für Katzen und andere Tiere wird im linken Halsbereich unter die Haut implantiert. Dies ist international überall gleich, damit mit dem Lesegerät schnell an der richtigen Stelle geprüft werden kann, ob ein Chip vorhanden ist. In seltenen Fällen kann der Chip in der Zeit nach der Implantation wandern und so auch durchaus mal an einer anderen Stelle aufgefunden werden. Häufige Fundstellen sind die Brustwand oder der Hüftbereich. Dies ist völlig unbedenklich. Es empfiehlt sich aber, den Sitz des Chips einige Monate nach der Implantation zu kontrollieren. Das kann beispielsweise im Rahmen der jährlichen Impfung im Folgejahr erfolgen. So kann eine abweichende Position gegebenenfalls in den Unterlagen des Tierarztes beziehungsweise der Tierärztin und vor allem im Heimtierausweis der Europäischen Union dokumentiert werden.

Ist ein Chip schlecht für die Gesundheit meines Hundes?

Nein. Das etwa reiskorngroße Implantat ist gewebeverträglich und erzeugt keine Schmerzen. Ebenfalls geht vom Transponder für Hunde beziehungsweise Tiere selbst keinerlei elektromagnetische oder sonstige Strahlung aus. Auch das Prüfen der Chip-Nummer mit einem Lesegerät erzeugt keinerlei schädliche Effekte. Dies ist mittlerweile durch mehrere Studien eindeutig belegt. Auch die Implantation mittels Spritze ist nicht schlimm, viele Besitzer*innen nutzen hierfür die Narkose im Rahmen der Kastration. Denn wenn das Tier schläft, bekommt es überhaupt nichts mit, nicht einmal den Pieks für den Chip.

Reisen mit Hund: Chip, Tollwutimpfung, EU‑Heimtierausweis

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union gilt verbindlich:

  • Mikrochip muss vorhanden sein (ISO-Norm 11784/11785)
  • Gültige Tollwutimpfung (die Kennzeichnung muss vor der Impfung erfolgt sein)
  • Heimtierausweis der Europäischen Union vom ermächtigten Tierarzt oder Tierärztin - Tätowierungen sind nur anerkannt, wenn diese vor dem 03.07.2011 gesetzt wurden und gut lesbar sind

Für manche Länder ist zusätzlich eine Bandwurmbehandlung (Echinococcus) vorgeschrieben (unter anderem in Irland, Finnland, Malta, Norwegen und Nordirland).

Rechtslage in Deutschland und der Europäischen Union (Stand 02/2026)

In Deutschland (Ländersache)

In mehreren Bundesländern besteht bereits eine allgemeine Chip‑Pflicht für Hunde (zum Beispiel in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen‑Anhalt, Schleswig‑Holstein und Thüringen). Andere Bundesländer regeln nur bestimmte Hundekategorien. Um zu prüfen, welche Regelung im eigenen Bundesland gilt, empfiehlt sich ein Blick auf die Webseite der zuständigen Landesbehörden oder eine Nachfrage beim regional zuständigen Veterinäramt.

In der Europäischen Union (EU)

Die Europäische Union hat 2025 politisch den Weg für eine EU‑weite Chip‑ und Registrierungspflicht für alle Hunde und Katzen geebnet (gegen illegalen Heimtierhandel). Es sind Übergangsfristen vorgesehen. Die vollständige Umsetzung hängt von finalen Verfahren und Umsetzungsakten ab, deshalb sind diese aktuell noch als „in Umsetzung befindlich“ anzusehen.

Wichtig: Für Auslandsreisen gilt die Chip‑ und Ausweispflicht schon heute, unabhängig von nationalen Pflichten.

Was kostet es, den Hund chippen zu lassen?

Seit der Novelle der Gebührenordnung für Tierärzte (22.11.2022) rechnen Tierärzt*innen innerhalb eines Gebührenrahmens ab (ein bis dreifacher Satz zuzüglich Material und Steuern). Die Gesamtkosten für die Implantation und das eingesetzte Material liegen je nach Praxis und Satz bei 30 bis 100 Euro.

Welche Voraussetzungen gelten, damit die BarmeniaGothaer die Kosten des Chips übernimmt?

Gut, wenn Sie eine Tierkrankenversicherung bei der BarmeniaGothaer besitzen. Denn dann erhalten Sie In allen Tarifoptionen einen Kostenzuschuss von maximal 25 Euro für den Chip. Dies gilt für die reine Hunde OP-Versicherung ebenso wie für den Krankenvollschutz inklusive Baustein Heilbehandlungen in allen drei Tarifklassen (Basis, Plus und Premium).

Wussten Sie übrigens, dass der Zuschuss zum Chippen von Katzen oder Hunden eine Leistung ist, auf die Sie im Rahmen der BarmeniaGothaer Tierkrankenversicherung sogar Anspruch haben, wenn der Mikrotransponder bereits vor Vertragsabschluss implantiert wurde? Wichtig ist hierfür, dass die Originalrechnung auf den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin ausgestellt wurde. Ist dies der Fall, so werden die Kosten auch nachträglich bis zur maximalen Höhe erstattet. Damit erhalten Sie Ihren ersten Versicherungsbeitrag für die BarmeniaGothaer Tierversicherung noch günstiger.

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Checkliste: Schritt für Schritt

  • Termin zum Chippen in der Tierarztpraxis vereinbaren
  • Heimtierausweis der Europäischen Union ausstellen beziehungsweise aktualisieren und die Chip‑ID eintragen lassen
  • Registrierung in einem offiziellen Heimtierregister - beispielsweise im kostenfreien TASSO-Haustierzentralregister
  • Daten (wie Adresse, Telefon beziehungsweise E‑Mail) aktuell halten und nach Umzug anpassen
  • Vor einer Reise prüfen, ob der Chip vor der Tollwutimpfung gesetzt wurde, Impffristen eingehalten oder eine Bandwurmbehandlung durchgeführt wurde

Fazit

Auch ohne bundesweite Kennzeichnungspflicht macht es Sinn, seinen Hund chippen zu lassen und anschließend zu registrieren. Vor allem, weil sie als Besitzer*innen schnell ermittelt werden können, wenn der geliebte Vierbeiner entlaufen ist oder einen Unfall hat. Der großzügige Zuschuss zu den Kosten für den Chip ist ein Service der BarmeniaGothaer, auf den Sie in allen Tarifvarianten der Tierkrankenversicherung Anspruch haben. So haben Sie eine große Sorge weniger. Sie müssen sich zudem keine Gedanken über mögliche gesetzliche Änderungen machen.

Häufige Fragen

Tut das Chippen weh?

Nein, nicht wirklich. Es ist ein kurzer Stich, wie bei einer Impfung; Narkose ist nicht erforderlich.

Strahlt der Chip?

Nein. Der Transponder ist passiv und wird nur vom Lesegerät aktiviert.

Was, wenn der Chip nicht auffindbar ist?

In Ausnahmefällen kann dieser wandern. Das ist jedoch vollkommen ungefährlich. In solchen Fällen sollte man beispielsweise am Brust- oder Hüftbereich scannen. Danach sollte man den Fundort im Impfpass beziehungsweise im blauen Heimtierausweis der Europäischen Union dokumentieren.

Reicht eine Tätowierung?

Nur wenn die Tätowierung vor dem 03.07.2011 gesetzt wurde und gut lesbar ist. Für neue Kennzeichnungen ist der Chip für Reisen Pflicht.

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