Nein! Immer nur eine Person darf einen E-Scooter fahren. Auch die Mitnahme von Kindern (zum Beispiel in einer Rückentrage) ist nicht erlaubt.
Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?
E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. In vielen Großstädten erobern die Tretroller die Straßen: Allein in Berlin stellen die drei größten Leihanbieter rund 11.000 "elektrische Tretroller" zur Verfügung und auch die Zahl an Rollern in Privatbesitz nimmt zu. Doch die Fortbewegungsmittel spalten die Gesellschaft. Nutzer*innen schätzen die flinken Roller. Aber Fußgänger*innen ärgern sich über versperrte Gehwege und E-Scooter-Fahrer*innen. Denn manche rasen rücksichtslos über den Bürgersteig. Hier lesen Sie, wann und wo man mit dem E-Scooter fahren darf.
Was sind E-Scooter?
E-Scooter sind Tretroller mit Elektromotor und Akku. Ihre Geschwindigkeit steuern die Nutzer*innen über einen Drehgriff am Lenker. Die Frage "Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?" regelt seit dem Jahr 2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKV). Diese Regelung legt unter anderem fest, dass E-Roller und Segways (elektrische Stehroller) mindestens sechs km/h und maximal 20 km/h schnell sein dürfen. E-Scooter dürfen nicht mehr als 500 Watt Leistung haben. Ohne Fahrer*in dürfen sie nicht mehr als 55 Kilo wiegen. Der elektrische Tretroller benötigt zudem folgende Mindestausstattung:
- Beleuchtung vorne und hinten (auch abnehmbar möglich)
- Klingel
- Gelbe Reflektoren an den Seiten oder reflektierende Weißwandreifen
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen (wobei eine Bremse allein mindestens 44 Prozent der Mindestbremskraft aufbringen muss)
Wo darf ich E-Scooter fahren?
E-Scooter gehören immer auf den Radweg. Fahrer*innen eines E-Tretrollers sind sogar dazu verpflichtet, Radwege und Fahrradstreifen zu benutzen, bei denen für Fahrräder keine Benutzungspflicht besteht. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel kein blaues Radwegezeichen oder das Verkehrszeichen 237 vorhanden ist. Sofern ein als Radweg angelegter Fahrtstreifen zu erkennen ist, müssen Sie dort mit dem E-Scooter fahren.
Weiterhin gilt:
- Auf Fußwegen und in Fußgängerzonen dürfen Sie nicht E-Scooter fahren
- Sollte eine Fußgängerzone durch das Zusatzschild "Fahrräder frei" für diese befahrbar sein, gilt das nicht für E-Scooter
- Allerdings dürfen Sie mit einem E-Roller falsch herum in eine Einbahnstraße fahren, wenn die Fahrtrichtung für Fahrräder freigegeben ist
- Auf Fußwegen oder in Fußgängerzonen dürfen Sie nur dann E-Scooter fahren, wenn das Zusatzschild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" die Fläche zur Benutzung freigibt
- Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Straße E-Scooter fahren
- In verkehrsberuhigten Zonen (Spielstraße) ist das "Rollern" in Schrittgeschwindigkeit erlaubt
- Ebenfalls tabu sind alle Wege, deren Benutzung für Fahrzeuge aller Art, Autos, Motorräder oder Fahrräder verboten ist
- Auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hat ein E-Scooter nichts verloren
E-Scooter-Versicherung
Damit Sie im Straßenverkehr einen E-Scooter fahren dürfen, benötigt das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis. Mittlerweile beantragen die meisten Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrtbundesamt. Damit entfällt die teure und aufwendige Einzelabnahme der Roller bei einem Prüfinstitut wie dem TÜV. Die Verordnung sieht vor, dass Sie ähnlich wie beim Mofa oder einem 50-Kubikzentimer-Motorroller mindestens eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Sie erhalten ein Versicherungskennzeichen. Wie beim Mofa gilt es vom 01.03. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres. Das Folienkennzeichen sieht aus wie ein Mofa-Kennzeichen. Es ist aber kleiner. Das Kennzeichen muss hinten auf dem E-Scooter gut sichtbar befestigt sein. So können Sie auf öffentlichen Wegen E-Scooter fahren.
Bei der BarmeniaGothaer schließen Sie die Versicherung für Ihren E-Scooter bequem online ab. Der Gesetzgeber verlangt wie beim Auto eine Haftpflichtversicherung. So dürfen Sie am Straßenverkehr teilnehmen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung abzuschließen. Dann greift die Versicherung auch bei:
- Diebstahl
- Naturgewalten (Hagel, Überschwemmung)
- Grober Fahrlässigkeit
- Explosion oder Brand (Brandgefahr durch den Akku)
- Kurzschluss in der Verkabelung
- Zusammenstoß mit Tieren
Um einen E-Scooter zu fahren, benötigen Sie keinen Führerschein. Allerdings dürfen Jugendliche erst ab 14 Jahren E-Roller fahren. Der erste Gesetzentwurf sah eine Helmpflicht vor. Diese wurde in der gültigen Fassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung jedoch wieder verworfen. Trotzdem ist ein Helm sehr empfehlenswert. Denn eine Vollbremsung bei 20 km/h führt schnell zum Sturz. Außerdem schätzen viele andere Verkehrsteilnehmer*innen die elektrischen Tretroller falsch ein oder übersehen sie ganz und schneiden sie.
E-Scooter fahren und Alkohol trinken: Ist das erlaubt?
Wenn Sie auf einer Feier oder in einem Club zu tief ins Glas geschaut haben, stellt ein E-Scooter keine Alternative zum Auto dar. Denn sobald Sie E-Scooter fahren, gelten die gleichen Grenzwerte für Alkohol wie für Autofahrende. Das heißt:
- Bitte beachten Sie, dass Sie bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut eine Straftat begehen. Dies gilt, wenn Sie E-Scooter fahren und Auffälligkeiten (wie Schlangenlinien fahren) zeigen oder einen Unfall verursachen
- Auch wenn Sie keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigen, können Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Sobald die Polizei einen Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille feststellt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Der übliche Strafrahmen liegt bei einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten in der Verkehrssünderkartei und 500 Euro Geldbuße
- Ab 1,1 Promille begehen Sie auch ohne Auffälligkeiten durch Alkohol eine Straftat. Das bedeutet: Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkte in der Verkehrssünderkartei und Geld- oder Freiheitsstrafe
- Für Fahrende unter 21 Jahre und Fahrende in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Diese Nutzergruppe darf unter Alkoholeinfluss auf gar keinen Fall E-Scooter fahren
Fazit
E-Scooter erweitern die Möglichkeiten der Mobilität. Sie bieten sich für kürzere Wege oder in Kombination mit dem ÖPNV an. Unverzichtbar ist allerdings eine entsprechende Versicherung. Diese müssen Sie unbedingt noch vor der ersten Probefahrt abschließen. Außerdem sollten Sie auf den Konsum von Alkohol verzichten, wenn Sie E-Scooter fahren möchten.
Häufige Fragen
E-Scooter zu zweit fahren: Ist das erlaubt?
Wer zahlt bei Unfällen mit dem E-Scooter?
Für Schäden Dritter steht die Haftpflichtversicherung ein. Beschädigungen am Roller lassen sich teilweise über die Teilkasko-Versicherung abdecken. Empfehlenswert für alle Fahrende ist zudem eine private Unfallversicherung.
Welche Ampel gilt für E-Roller-Fahrende?
Ist nur eine normale Ampelanlage vorhanden, richten Sie sich mit dem E-Scooter nach den Lichtzeichen für die Autofahrer*innen. Gibt es dagegen eigene Ampeln für Radfahrende, sind diese für Sie maßgeblich.
Darf der E-Scooter mit in Bus und Bahn?
In den Fernzügen der Deutschen Bahn gelten zusammengeklappte E-Scooter als Handgepäck. Sie werden kostenlos transportiert. Nahverkehrsunternehmen regeln das sehr unterschiedlich. Einige erlauben die kostenlose Mitnahme von zusammengeklappten Tretrollern. Einige schließen nicht faltbare Modelle von der Mitnahme aus oder sie verlangen ein Zusatzticket.
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