Ein Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage gültig. Das Ablaufdatum steht deutlich sichtbar im gelben Bereich des Kennzeichens.
Kurzzeitkennzeichen: Kosten und Versicherung
Ein Kurzzeitkennzeichen ermöglicht es, nicht zugelassene Fahrzeuge für einen sehr begrenzten Zeitraum im Straßenverkehr zu bewegen – etwa für Überführungen, Probefahrten oder Fahrten zur Hauptuntersuchung. Seit der gesetzlichen Verschärfung 2015 gelten klare Regeln, die viele ältere Ratgeber nicht mehr vollständig widerspiegeln. Dieser aktualisierte Artikel fasst alle gültigen Bestimmungen, Voraussetzungen und Kosten übersichtlich zusammen.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen und wie sieht es aus?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales, zeitlich befristetes Kennzeichen, das maximal fünf Tage ab dem Tag der Zuteilung gültig ist. Die rechte Seite des Schildes zeigt einen gelben Streifen mit eingeprägtem Ablaufdatum, während das typische EU‑Feld auf der linken Seite entfällt. Die Nummer beginnt immer mit 03 oder 04.
Es wird ausschließlich für bestimmte Fahrten verwendet:
- Überführungsfahrten
- Probefahrten
- Fahrten zur Prüfstelle (HU)
- Werkstattfahrten im erforderlichen Umfang
- Eingeschränkt auch für Auslandsfahrten, sofern das Zielland das Kennzeichen anerkennt
Wofür wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt?
Überführungen und innerdeutscher Transport
Wenn ein Fahrzeug ohne Zulassung gekauft wurde oder über größere Entfernungen transportiert werden soll, kann ein Kurzzeitkennzeichen verwendet werden. Es gilt immer nur für ein einziges Fahrzeug.
Probefahrten
Käufer und Händler nutzen Kurzzeitkennzeichen, um vor dem Kauf eine ausgiebige Probefahrt zu ermöglichen.
Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU)
Ohne gültige HU sind nur direkte Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk erlaubt. Andere Fahrten sind verboten.
Werkstattfahrten
Diese sind zulässig, sofern die Fahrt der Beseitigung von HU‑relevanten Mängeln dient und das Fahrzeug nicht als verkehrsunsicher eingestuft ist.
Auslandsüberführungen
Einige EU‑Länder erkennen deutsche Kurzzeitkennzeichen an, andere verweigern die Anerkennung trotz bestehender Abkommen. Vorab ist unbedingt eine Rücksprache mit Botschaften oder dem Auswärtigen Amt erforderlich.
Kurzzeitkennzeichen: Beantragung und Voraussetzungen
Ein Kurzzeitkennzeichen kann bei der Zulassungsstelle am Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs beantragt werden. Beide Optionen bestehen seit der Gesetzesänderung 2015.
Wichtigste Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss abgemeldet sein. Ein angemeldetes Fahrzeug erhält kein Kurzzeitkennzeichen.
- Eine gültige Hauptuntersuchung (HU) ist vorgeschrieben. Ohne gültige HU → ausschließlich direkte Fahrt zur Prüfstelle erlaubt.
- Kurzzeitkennzeichen gilt nur für ein bestimmtes Fahrzeug, nicht übertragbar.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung benötigen Sie:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (je nach Fahrzeugstatus; Kopien oft zulässig)
- HU‑Nachweis bzw. digitaler HU‑Bericht, sofern vorhanden (sonst eingeschränkte Nutzung)
- Eventuell CoC‑Papiere bei Importfahrzeugen oder Firmenfahrzeugen
- Vollmacht bei Beantragung durch Dritte
Online‑Bestellungen sind grundsätzlich möglich, aber es geht Nutzungszeit verloren, da die Schilder erst per Post geliefert werden.
Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen
Die Gesamtkosten variieren je nach Versicherer und Schildhersteller. Laut aktuellen Angaben setzen sie sich wie folgt zusammen:
- Verwaltungsgebühr: ungefähr 13 Euro
- Schilderkosten: in der Regel 25 bis 30 Euro
- Versicherung (nur Haftpflicht verpflichtend): in der Regel 30 bis 100 Euro, abhängig vom Anbieter und gewähltem Schutz (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko optional)
Insgesamt ergeben sich typischerweise Kosten zwischen 60 und 145 Euro.
Versicherung für Kurzzeitkennzeichen
Für ein Kurzzeitkennzeichen ist eine Kfz‑Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Nach Abschluss erhalten Sie eine Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), mit der Sie das Kennzeichen beantragen.
Optional kann eine Teil‑ oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung gilt immer nur für den genauen Zeitraum von maximal fünf Tagen.
Weitere Infos zum Kurzzeitkennzeichen
Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland
Kurzzeitkennzeichen werden im Ausland uneinheitlich akzeptiert:
- Anerkennung in bestimmten EU‑Ländern möglich
- Teilweise trotzdem Bußgelder trotz bestehender Abkommen
- Unbedingt vorher bei Auswärtigem Amt, Botschaften oder Behörden informieren
Unterschied zwischen gelbem und rotem Kennzeichen
Gelbes Kurzzeitkennzeichen (03/04)
- Maximal fünf Tage gültig
- Nur für private Probe-, Überführungs- und HU‑Fahrten
- Gilt immer nur für ein bestimmtes Fahrzeug
Rotes Händlerkennzeichen (06er-Kennzeichen)
- Nur für Händler/Werkstätten
- Kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden
- Privatpersonen haben keinen Zugang dazu
Fazit
Ein Kurzzeitkennzeichen ist die richtige Lösung, wenn ein nicht zugelassenes Fahrzeug kurzfristig bewegt werden muss. Die gesetzlichen Vorgaben sind seit 2015 jedoch deutlich strenger:
- gültige HU erforderlich (mit Ausnahmen nur für direkte TÜV‑Fahrt)
- Fahrzeug muss abgemeldet sein
- Nutzung nur für klar definierte Fahrten
- Gültigkeit maximal fünf Tage
- Anerkennung im Ausland nicht garantiert
Mit Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), Ausweis und Fahrzeugpapieren ist die Beantragung unkompliziert, und die Kosten bleiben meist moderat.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Wo kann man ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?
Sie können ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs beantragen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit das Kennzeichen online zu bestellen.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Kosten belaufen sich auf etwa 50 bis 130 Euro. Die Kosten setzen sich aus den Gebühren für die Schilder, die Verwaltungskosten und die Versicherung zusammen.
Welche Dokumente sind für das Beantragen eines Tageskennzeichens notwendig?
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie Ihren Personalausweis, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Fahrzeugpapiere (falls vorhanden) und einen TÜV-Nachweis. Ohne TÜV dürfen Sie nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle durchführen.
Gibt es Unterschiede bei den Kosten für Tageskennzeichen in verschiedenen Bundesländern?
Ja, die Kosten können leicht variieren. Dies hängt von der jeweiligen Zulassungsstelle ab. Diese Unterschiede sind jedoch meist gering.
Welche Strafen drohen bei der missbräuchlichen Nutzung eines Tageskennzeichens?
Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen zweckwidrig verwenden, drohen Ihnen Bußgelder und im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs. In schweren Fällen können auch strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Wie lange dauert der Beantragungsprozess für ein Tageskennzeichen in der Regel?
Bei persönlicher Beantragung erhalten Sie das Kennzeichen in der Regel sofort. Wenn Sie es online bestellen, kann es ein bis zwei Werktage dauern, bis das Kennzeichen bei Ihnen eintrifft.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Überführungskennzeichen zu beantragen?
Für ein Überführungskennzeichen benötigen Sie eine gültige Haftpflichtversicherung und einen TÜV-Nachweis. Dieses Kennzeichen wird häufig für ausgedehntere Fahrzeugtransporte verwendet. Dabei geht es vor allem um Fahrten ins Ausland.
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