Wenn man ein Auto zulassen möchte, braucht man eine Versicherung. In der Kraftfahrzeugzulassungsstelle muss eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt werden, damit Sie ein Kraftfahrzeug zulassen dürfen. Seit 2008 dient dazu die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die Sie mit nur wenigen Klicks online bei Ihrem Versicherungsunternehmen beantragen können. Damit sagt der Versicherer die gesetzliche Haftpflichtdeckung für dieses Fahrzeug zu. Die eVB ist kostenlos. Der Versicherungsschutz erlischt rückwirkend, sofern Sie den Erstbeitrag nicht pünktlich zahlen.
Fahren ohne Versicherungsschutz - kein Kavaliersdelikt
Sie haben die Beiträge für die KFZ-Versicherung nach mehrfacher Aufforderung nicht gezahlt und der Versicherungsschutz ist erloschen? Oder Sie haben ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz zur Probe bewegt? Fahren ohne Versicherungsschutz sollte unbedingt vermieden werden.
In Deutschland besteht Versicherungspflicht und das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar, für die hohe Geld- und Haftstrafen drohen.
Wer haftet beim Fahren ohne Versicherungsschutz?
In erster Linie haftet der Fahrer bzw. die Fahrerin des Wagens, wenn er beim Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt wird. Doch auch der Halter bzw. die Halterin wird haftbar gemacht und bestraft, wenn es zu einem Unfall kommt. Dies setzt voraus, dass der Halter vom fehlenden Versicherungsschutz wusste und die Nutzung des Fahrzeugs zugelassen hat.
Wann ist man nicht versichert?
So schnell erlischt der Versicherungsschutz
- Sie haben die fälligen Versicherungsprämien trotz Aufforderung nicht gezahlt und Ihr Fahrzeug ist nicht versichert? Bei Neuzulassungen entfällt der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend, wenn der Erstbeitrag nicht nach spätestens 14 Tagen gezahlt wurde. Bei Folgebeiträgen erlischt der Versicherungsschutz nach Mahnung und einem Zahlungsverzug von 14 Tagen
- Bei der Hauptuntersuchung wurde aufgrund von Mängeln eine erhebliche Verkehrsgefährdung festgestellt und der Wagen stillgelegt. Wenn der Prüfer oder die Prüferin bei der Hauptuntersuchung gefährliche Mängel feststellt und keine Plakette erteilt, wird eine Nachuntersuchung erforderlich. In diesem Fall dürfen Sie den Wagen nur noch bis nach Hause oder in die Werkstatt fahren. Benachrichtigen Sie Ihre KFZ-Versicherung, um den Schutz nicht zu gefährden
- Sie bewegen ein nicht zugelassenes Fahrzeug (zum Beispiel zum schnellen Umparken) auf öffentlichem Gelände
Was passiert, wenn man ein Auto fährt, auf das man nicht versichert ist?
Viele Versicherungsnehmer schränken den erlaubten Fahrerkreis in der KFZ-Versicherung ein. Wenn Sie Fahrer unter 25 Jahren ausschließen und/oder den Nutzerkreis auf den Partner beziehungsweise die Partnerin oder namentlich genannte Personen eingrenzen, gewähren Ihnen viele Versicherer spürbare Nachlässe bei den Versicherungsprämien. Aber was passiert, wenn ein nicht zugelassener Fahrer beziehungsweise eine nicht zugelassene Fahrerin mit dem Wagen unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird? Die gute Nachricht ist, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung auch bei einem Unfall leistet, der durch eine nicht-versicherte Fahrerin bzw. einen nicht-versicherten Fahrer verursacht wurde. Sie als Fahrzeughalter*in oder der Fahrer*in müssen nicht aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen. Allerdings ist eine Beitragsnachforderung üblich und falls der Versicherer bewusstes Nicht-Anmelden weiterer Fahrer*innen vermutet, sind schmerzhafte Vertragsstrafen möglich.
Melden Sie Ihrer Versicherung weitere Fahrer*innen immer, bevor die Fahrt beginnt. Viele Tarife decken die einmalige Nutzung des Autos durch Dritte sogar kostenlos ab, wenn Sie diese vorab anmelden. Andere sehen Zusatzbeiträge vor.
Strafen für das Fahren ohne Zulassung und Versicherung
Konsequenzen des Fahrens ohne Versicherungsschutz laut PflVG
Paragraf 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
Für die Höhe der Strafe spielen die Umstände eine große Rolle. Wenn das Fahren ohne Versicherungsschutz fahrlässig erfolgt ist, fällt die Strafe geringer aus als bei einer vorsätzlichen Tat. Auch ein Unfall oder ein Personenschaden beeinflussen das Strafmaß zusätzlich.
Strafmaß und Auswirkungen
- Fallen Sie der Polizei beim vorsätzlichen Fahren ohne Versicherungsschutz auf, gilt das höchste Strafmaß von bis zu 180 Tagessätzen oder bis zu einem Jahr Freiheitsentzug. Ab einer Haftstrafe von drei Monaten oder einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen bekommen Sie einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis. Zusätzlich kann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein zeitweise oder dauerhaft entziehen
- Beim fahrlässigen Fahren ohne Versicherungsschutz erwartet Sie ein Bußgeld oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Zusätzlich erhalten Sie sechs Punkte in der Verkehrssünderkartei und einen Vermerk im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg
- Sind Sie beim Fahren ohne Versicherungsschutz noch Fahranfänger*in in der Probezeit, hat Ihr Verhalten zusätzlich zu den bekannten Strafen weitere Konsequenzen. Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre und Sie sind verpflichtet, ein kostenpflichtiges Aufbauseminar zu besuchen
Fazit
Durch Fahren ohne Versicherungsschutz belasten Sie sich mit hohen Geldstrafen finanziell. Haftstrafen können sogar den Verlust von Job und Wohnung bedeuten. Achten Sie daher immer auf Ihren Versicherungsschutz und setzen Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Häufige Fragen
Kann man ein Auto ohne Versicherung anmelden?
Welche KFZ-Versicherungen sind Pflicht?
Der Gesetzgeber verlangt eine Haftpflichtversicherung für jedes KFZ, das am Straßenverkehr teilnimmt. Weitere Angebote wie ein Schutzbrief, die Teil- oder Vollkaskoversicherung oder eine Insassen-Unfallversicherung sind freiwillig. Das gilt im Übrigen auch für andere Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Leichtkrafträder, Mofas und Motorroller.
Muss man eine Kaskoversicherung abschließen?
Eine Kaskoversicherung sieht der Gesetzgeber nicht als verpflichtend an. Allerdings erwarten Kreditgeber bei Finanzierungen und Leasing in der Regel eine Vollkaskoversicherung. Zudem ist eine Teilkaskoversicherung auch bei älteren Fahrzeugen eine Überlegung wert. Wussten Sie übrigens, dass der Beitrag der Teilkaskoversicherung nicht von der Schadenfreiheitsklasse beeinflusst wird.
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