Die Kosten für ein Familienzimmer im Krankenhaus können je nach Krankenhaus unterschiedlich hoch ausfallen. In der Regel liegen die Kosten zwischen 50 und 100 Euro pro Tag beziehungsweise Nacht. Hinzu kommen Kosten für die Verpflegung und weitere Leistungen wie WLAN, Telefon etc. Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.
Rooming‑in im Krankenhaus: Bedeutung, Kosten & wer zahlt
Ein komplizierter Armbruch oder Blinddarmentzündung können einen längeren Krankenhausaufenthalt bedeuten. Vor allem bei den eigenen Kindern macht man sich dann viele Gedanken, wie lange es alleine im Krankenhaus bleiben muss. Doch die Sorgen sind unbegründet, denn das Konzept "Rooming-in" erlaubt, dass eine Begleitperson gemeinsam mit dem Patienten beziehungsweise der Patientin aufgenommen werden kann. Für Kinder und auch für manche erwachsene Patienten und Patientinnen kann eine Begleitperson Sicherheit und Geborgenheit bedeuten.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, was genau Rooming-in bedeutet, wann Rooming-in empfohlen wird und wie hoch die Kosten für Rooming-in sind. Außerdem erklären wir Ihnen, wann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, ab wann Sie für die Kosten selbst aufkommen müssten und warum eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll sein kann.
Was ist Rooming-in?
Rooming-in bezeichnet die Möglichkeit, dass eine Begleitperson eines Patienten oder einer Patientin mit im Krankenhaus aufgenommen wird. Entweder übernachtet sie mit der zu behandelnden Person im gleichen Zimmer oder sie wird in einem Zimmer in der Nähe untergebracht. In der Regel ist das Rooming-in bei Kindern üblich. Das bedeutet, dass bei kranken Kindern, welche für einen längeren Zeitraum im Krankenhaus aufgenommen werden müssen, ein Elternteil im Krankenhaus übernachten darf. Bei stationär behandelten Kindern unter 9 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für das Rooming-in. Es handelt sich übrigens auch bei der Unterbringung nach einer Geburt um Rooming-in, da der Säugling als Patient oder Patientin gilt. In diesem Falle zahlt ebenfalls die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Falls beide Elternteile im Krankenhaus untergebracht werden möchten, könnten allerdings in manchen Fällen Kosten entstehen, die Sie selber tragen müssen. Rooming-in ist natürlich auch für erwachsene Patienten und Patientinnen möglich, zum Beispiel, wenn es sich bei der zu behandelnden Person um einen Demenzpatienten oder eine Demenzpatientin handelt. Bei der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung gibt es hier keine einheitlichen Regelungen. Grundsätzlich ist Rooming‑in keine Komfortleistung, sondern (bei gegebener medizinischer Notwendigkeit) Teil der gesetzlichen Leistungen im Krankenhaus.
Wichtig: Rooming‑in ist keine Komfortleistung, wenn medizinisch notwendig – dann zählt es zur GKV‑Regelversorgung. Ohne medizinische Notwendigkeit ist es Wahl-/Komfortleistung und kostenpflichtig.
Rooming‑in: Kosten & Kostenübernahme (GKV)
Die Kosten von Rooming-in werden unter bestimmten Umständen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dies trifft in der Regel bei folgenden Fällen zu:
- Krankenhausaufenthalt von Kindern bis zum neunten Lebensjahr
- Rooming-in nach der Geburt (für Mutter und Kind, gegebenenfalls mit Partner oder zweitem Elternteil)
- Rooming-in für erwachsene Personen, wenn eine medizinische, therapeutische oder psychologische Notwendigkeit vorliegt
Die Kostenübernahme sollten Sie allerdings in jedem Falle mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besprechen, denn es gibt keine allgemeingültige Regelung dazu. Eine Krankenhauszusatzversicherung beinhaltet im Versicherungsschutz oft die Leistung "Rooming-in" und kann Ihnen in Situationen finanzielle Unterstützung bieten, in denen die gesetzliche Krankenkasse gegebenenfalls nicht mehr greift.
Wichtig: Es gibt keine allgemeingültige Pauschalregel – vorab mit Klinik und Krankenkasse klären.
Tipp: Eine Krankenhauszusatzversicherung schließt Lücken, wenn die GKV nicht zahlt.
Rooming-in bei Kindern
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bis zum neunten Geburtsjahr die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils, wenn das Kind aufgrund eines Unfalls oder einer Operation länger im Krankenhaus bleiben muss. Für junge Kinder kann es sehr beängstigend sein und eine psychische Belastung bedeuten, wenn sie für mehrere Tage alleine im Krankenhaus übernachten müssen. Daher wird von der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. Rooming-in bei Kindern unter neun Jahren empfohlen. Bei Kindern über 9 Jahre ist die Kostenübernahme möglich, wenn die Klinik oder der Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt.
Zusatzschutz
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Rooming‑in‑Kosten auch über 9 Jahre abgedeckt sein. Bei der BarmeniaGothaer Krankenhauszusatzversicherung ist Rooming‑in bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mitversichert (Unterkunft/Verpflegung einer erwachsenen Begleitperson).
Rooming-in nach der Geburt
Mutter & Neugeborenes: Die gemeinsame Unterbringung von Mutter und Baby („24‑Stunden‑Rooming‑in“) ist heute Versorgungsstandard, unterstützt Bonding und erleichtert den Stillstart. Die hierfür medizinisch notwendigen Leistungen gehören zu den von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommenen Regelleistungen.
Familienzimmer (Partner*in übernachtet mit): Die Mitaufnahme des zweiten Elternteils im gleichen Zimmer ist in der Regel eine Wahlleistung oder Komfortleistung und damit nicht Bestandteil der GKV‑Regelversorgung; die Kosten sind meist selbst zu tragen. Sie variieren je nach Klinik, häufig im Bereich von etwa 50–100 Euro pro Nacht. Vereinzelt bieten Krankenkassen freiwillige Satzungsleistungen, die zusätzliche Komfortleistungen (je nach Kasse individuell) bezuschussen können – ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Daher empfiehlt sich die vorherige Rücksprache mit der eigenen Kasse und der Klinik.
Rooming-in im Krankenhaus für Erwachsene
Das klassische Rooming-in ist tatsächlich für Neugeborene und Kinder gedacht. Doch in besonderen Situationen ist Rooming-in auch bei Erwachsenen sinnvoll und vor allem auch ratsam. Bei Demenzpatienten beziehungsweise Demenzpatientinnen kommt es häufiger vor, dass eine Begleitperson mit im Krankenhaus untergebracht wird.
Dies erleichtert zum einen die Arbeit des Krankenhauspersonals und zum anderen stärkt es das Wohlbefinden des Patienten beziehungsweise der Patientin. Die Umgebung im Krankenhaus und die fremden Menschen können nämlich wie bei kleinen Kindern beunruhigend und beängstigend wirken.
Auch erwachsene Patientinnen und Patienten können eine Begleitperson mit ins Krankenhaus nehmen, wenn dies medizinisch notwendig ist, etwa bei Demenz, bei erheblichen Verständigungsproblemen oder wenn die Begleitperson in Diagnostik oder Therapie eingebunden werden muss. In solchen Fällen ist die Mitaufnahme Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Seit 2019 kann die Kasse die Begleitperson ersatzweise auch außerhalb der Klinik unterbringen, wenn eine Mitaufnahme vor Ort nicht möglich ist. Allerdings ist das höchstens bis zur Höhe der in der Klinik entstehenden Kosten möglich. Die medizinische Notwendigkeit wird durch die behandelnde Einrichtung festgestellt und gegenüber der Krankenkasse belegt.
Besteht keine medizinische Notwendigkeit, zählt die Mitaufnahme einer Begleitperson zu den Wahl‑/Komfortleistungen und ist in der Regel selbst zu zahlen. Den Umfang und den Preise legt die jeweilige Klinik fest.
Sonderfall Menschen mit Behinderung: Für Versicherte, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, konkretisiert die G‑BA‑Krankenhausbegleitungs‑Richtlinie die Fallgruppen (zum Beispiel Verständigung, Belastungsbewältigung, Einbindung in Therapie). Mitaufgenommene Begleitpersonen können in diesen Konstellationen Krankengeld erhalt.
Praxis‑Tipp: Lassen Sie die Notwendigkeit frühzeitig ärztlich bescheinigen und klären Sie vorab mit Klinik und Krankenkasse, ob eine Kassenleistung vorliegt oder welche Kosten bei Wahlleistungen entstehen.
Fazit
Rooming-in hat seine Vorteile. Bei jüngeren Kindern zum Beispiel wird von Experten und Expertinnen empfohlen, dass ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter bei einem längeren Krankenhausaufenthalt mit im Zimmer untergebracht wird. Auch bei Demenzpatienten und Demenzpatientinnen kann eine vertraute Begleitperson für einen angenehmen Krankenhausaufenthalt sorgen. Nach der Geburt ist es sinnvoll, die Bindung zwischen dem Neugeborenen und der Mutter durch gemeinsame Zeit zu stärken. Doch oftmals bringt eine Geburt auch körperliche Schäden mit sich und die Mutter braucht Ruhe, um sich zu erholen. In besonders schlimmen Fällen ist es also ratsam, dass das Neugeborene auf einer Säuglingsstation untergebracht wird und die Mutter flexibel entscheiden kann, wann sie fit genug ist, sich rund um die Uhr um ihren kleinen Schatz zu kümmern.
Häufige Fragen
Wie viel kostet ein Familienzimmer im Krankenhaus pro Tag?
Wer bezahlt das Familienzimmer?
Nach einer Geburt können die Mutter und Ihr Neugeborenes in einem Zimmer untergebracht werden. Diese Art von Rooming-in zahlt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. Besteht allerdings der Wunsch auf ein Familienzimmer und der Vater des Kindes oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartner*in möchten ebenfalls in dem Zimmer untergebracht werden, müssen diese Kosten für die Unterbringung selbst bezahlt werden.
Ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
Eine Krankenhauszusatzversicherung erweitert die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und ermöglicht eine erstklassige Behandlung und eine komfortable Unterbringung. Im Falle von Rooming-in zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur bis zum neunten Lebensjahr des Kindes. Mit der BarmeniaGothaer Krankenhauszusatzversicherung werden die Kosten des Rooming-in bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes erstattet.
Wie sind die Wartezeiten bei einer Krankenhauszusatzversicherung?
Ob es Wartezeiten gibt und wie lange diese sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ab. Die BarmeniaGothaer Krankenhauszusatzversicherung verzichtet auf eine Wartezeit.
Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Rooming-in?
Ein grundsätzlicher Anspruch auf die Mitaufnahme einer Begleitperson besteht für Kinder bis zum vollendeten neunten Lebensjahr. Darüber hinaus haben alle versicherten Personen Anspruch auf Rooming-in, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dies ist insbesondere bei Menschen mit Demenz, kognitiven Beeinträchtigungen oder schweren Behinderungen der Fall, sofern die Begleitperson zur Kommunikation oder zur therapeutischen Unterstützung zwingend erforderlich ist.
Wer trägt die Kosten für die Begleitung im Krankenhaus?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson in voller Höhe, wenn die Mitaufnahme medizinisch begründet ist. Liegt keine medizinische Notwendigkeit vor, etwa bei der Nutzung eines Familienzimmers nach einer Geburt ohne ärztliches Attest, handelt es sich um eine private Wahlleistung. In diesem Fall müssen die anfallenden Kosten von der begleiteten Person oder der Begleitperson selbst getragen werden.
Wie hoch ist das Krankengeld für Begleitpersonen im Jahr 2026?
Entsteht einer berufstätigen Begleitperson durch die medizinisch notwendige Mitaufnahme ein Verdienstausfall, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld. Im Jahr 2026 beträgt diese Leistung bis zu 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Zahlung ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 135,63 Euro pro Kalendertag begrenzt. Bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung ist dieser Anspruch zeitlich unbegrenzt, solange die stationäre Behandlung andauert.
Wann werden die Kosten für Rooming-in nicht übernommen?
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt nicht, wenn die Mitaufnahme lediglich aus Komfortgründen oder ohne ärztliche Bescheinigung erfolgt. In solchen Situationen definieren die Kliniken die Preise für die Unterbringung und Verpflegung eigenständig als Wahlleistung. Um finanzielle Risiken zu vermeiden, empfiehlt es sich, die medizinische Notwendigkeit frühzeitig ärztlich bestätigen zu lassen und vorab mit der jeweiligen Krankenkasse abzuklären.
Das könnte Sie auch interessieren

Kieferorthopädie
Verschobene Zähne und eine Fehlstellung im Kiefer können das Leben einschränken. Die Kieferorthopädie kann Abhilfe schaffen, doch leider sind solche Behandlungen oftmals ziemlich teuer. In unserem Magazinartikel erfahren Sie alles über Kosten und Zuschüsse von Versicherungen.

Einzelzimmer im Krankenhaus
Sie möchten bei einer Krankenhaus-Einweisung nicht in einem Drei- oder Vierbettzimmer liegen? Denn da könnte es passieren, dass Ihre Bettnachbarn ständig Besuch haben. Außerdem gibt es wenig Privatsphäre. Ein Einzelzimmer wäre die Lösung.

Skiunfall: Diese Skiversicherungen brauchen Sie
In Alpenländern führen Ski- und Snowboardunfälle die Rangliste der häufigsten Sportunfälle an: Viele Wintersportler verletzen sich so schwer, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden müssen.
