Rohrverstopfung: Beseitigung, Kosten und Versicherung

Das Wasser fließt nicht mehr ab, weder in der Dusche noch in der Spüle oder in der Toilette. Das sieht ganz nach einer Rohrverstopfung aus. Bevor Sie sich jetzt aber unnötig ärgern, erklären wir Ihnen in diesem Magazinartikel, was Sie tun können, wenn ihr Rohr verstopft ist. Außerdem gehen wir auf die Kosten und die Versicherung ein.

Die häufigsten Ursachen für eine Rohrverstopfung

Es gibt verschiedene Ursachen, welche eine Rohrverstopfung auslösen können. Einer der häufigsten Auslöser für eine Rohrverstopfung sind Hygieneartikel wie Slipeinlagen oder Feuchttücher. Solche Hygieneartikel lösen sich nicht im Wasser auf und können sich im Rohr verhaken und verstopfen somit langfristig den Abfluss. Daher gehören diese lieber in den Müll. Auch Essensreste oder Fette können eine Rohrverstopfung verursachen.

Doch manchmal kann man selbst gar nicht viel dafür, wenn ein Rohr verstopft. Auch Fehlkonstruktionen und Montagefehler können Gründe für eine Rohrverstopfung sein. Es dauert allerdings in der Regel etwas, bis es auffällt.

Rohrverstopfung lösen – so geht’s

Bei leichten Rohrverstopfungen kann man sich oftmals schnell selber mit verschiedenen Hausmitteln helfen. Der Klassiker, wenn man an eine Rohrverstopfung denkt: der Pümpel. Wenn man einen davon zu Hause hat, kann er schnell helfen und das Rohr von Schmutz befreien. Bei etwas hartnäckigen oder sehr tiefen Verstopfungen können Sie versuchen, mithilfe einer Spirale das Rohr zu befreien. Doch Vorsicht: Hier besteht auch Gefahr, das Rohr zu beschädigen.

Wir erklären Ihnen, wie genau beides funktioniert:

  • Pümpel: Den Pümpel auf den Abfluss stellen und fest an die Stelle drücken. Dann ein paar Mal leicht auf und ab be­wegen. Durch den Unterdruck löst sich die Verstopfung und wird aus dem Rohr gedrückt. Sie können zusätzlich noch warmes Wasser über den Pümpel geben und auch Seife verwenden
  • Rohrreinigungsspirale: Die Spirale in das Rohr führen, bis Sie die Verstopfung er­reicht haben. In der Regel spürt man dann einen leichten Widerstand. Dann drehen Sie die Spirale mit leichtem Druck. Seien Sie vorsichtig, damit das Rohr nicht beschädigt wird und im schlimmsten Fall noch ein Rohrbruch entsteht

Falls Sie die Verstopfung selber nicht lösen können oder wollen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Fachleute kommen zu lassen, welche bei sehr hartnäckigen Verstopfungen spezielle Werkzeuge verwenden können, um die Verstopfung zu lösen.

Rohrverstopfung mit Hausmitteln lösen

Hausmittel können schnell Abhilfe schaffen oder auch Rohrverstopfungen vorbeugen, wenn Sie diese regelmäßig verwenden. Es gibt allerdings keine Garantie, dass es auch funktioniert. Um ihren Abfluss mit Hausmitteln zu reinigen, benötigen Sie folgende Mittel: Backpulver oder Natron, Essigessenz und kochendes Wasser.

  • Schritt 1: Das Backpulver oder das Natron in den Abfluss geben. Drei bis vier Esslöffel reichen in der Regel aus
  • Schritt 2: Etwa 200 Milliliter (ml) Essigessenz drüber geben
  • Schritt 3: Kurz abwarten, bis sich die Mittel miteinander vermischt haben. Meist hört man dies auch durch ein leises Sprudeln. Dann das kochende Wasser nachkippen
  • Schritt 4: Zum Schluss kurz den Wasserhahn aufdrehen und etwas Leitungswasser nachspülen

Wie viel kostet eine Rohrreinigung?

Sollten die Hausmittel bei der Rohrreinigung nicht helfen und auch der Einsatz eines Pümpels oder einer Rohrreinigungsspirale hat nichts gebracht, hilft meist nur professionelle Hilfe. Dieser Service verursacht Kosten. Diese Kosten können je nach Dienstleister und Schweregrad der Verstopfung ganz unterschiedlich ausfallen. Die Preisspanne liegt zwischen 50 bis 500 Euro. Der Preis der Rohrreinigung orientiert sich an Zeitaufwand, Schweregrad der Verstopfung, Länge und Durchmesser der Rohre, notwendige Hilfsmittel und Fahrtkosten.

Wer zahlt bei einer Rohrverstopfung?

Wer für die Kosten der Rohrreinigung aufkommt, hängt in der Regel davon ab, ob die Verstopfung mutwillig verursacht wurde. Das heißt: Wenn Sie als Hauseigentümer*in oder als Mieter*in nachweislich Hygieneartikel oder Ähnliches in die Toilette geworfen haben und dadurch der Abfluss verstopft wurde, müssen Sie selbst die Kosten für die Reinigung übernehmen.

Bei einem Mietverhältnis werden die Kosten für die Rohrreinigung vom Vermieter oder von der Vermieterin oder von dem oder der Hauseigentümer*in getragen, sofern die Verstopfung nicht mutwillig vom Mieter oder von der Mieterin verursacht wurde.

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Ist eine Rohrverstopfung versichert?

In manchen Fällen übernimmt auch die Versicherung, zum Beispiel eine Wohngebäudeversicherung, die Kosten für die Abflussreinigung. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt zum Beispiel im Plus- und Premiumtarif die notwendigen Kosten für die Beseitigung einer Rohrverstopfung bis zu einem Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Bei einer Versicherungssumme von 400.000 Euro können also bis zu 4.000 Euro erstattet werden. Beachten Sie dabei die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Auch der Haus- und Wohnungsschutzbrief bietet Leistungen rund um Rohrreinigung an. Die BarmeniaGothaer beauftragt bei starken Rohrverstopfungen einen Sanitär-Installateurbetrieb und übernimmt die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung bis zu 500 Euro. Beachten Sie dabei die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Rohrverstopfung vorbeugen

Um eine aufwendige Rohrreinigung zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, keine Essensreste, Hygieneartikel oder Ähnliches in den Abfluss zu werfen. Es hilft auch, den Abfluss regelmäßig präventiv zu reinigen. So kann man leichte Ablagerungen schon beseitigen, bevor sie das ganze Rohr verstopfen. Es hilft übrigens auch Haarfänger oder ähnliches zu befestigen, damit Haare und andere Kleinteile nicht in den Abfluss gelangen können.

Fazit

Eine Rohrverstopfung ist ärgerlich, aber kann schnell behoben werden. Entweder Sie legen selbst Hand an oder lassen einen Spezialisten oder eine Spezialistin kommen. Mit einer passenden Versicherung können Sie sich auch gegen hohe Kosten für eine Rohrreinigung absichern.

Häufige Fragen

Was tun, wenn das Rohr verstopft ist?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Rohrverstopfung zu beseitigen. Sie können im ersten Moment selbst versuchen, die Verstopfung zu lösen, zum Beispiel mithilfe eines Pümpels, einer Rohrreinigungsspirale oder mit Hausmitteln wie Backpulver, Essig und Wasser. Bei hartnäckigen Rohrverstopfungen kann man sich auch professionelle Hilfe suchen.

Wie schnell muss eine Rohrverstopfung beseitigt werden?

Rohrverstopfungen in Mietwohnungen unterliegen der Instandhaltungspflicht (§ 535 BGB) und müssen unmittelbar nach Entdeckung beseitigt werden. Die Verantwortung dafür liegt immer beim Vermieter oder bei der Vermieterin. Wenn die Verstopfung mutwillig und schuldhaft vom Mieter oder von der Mieterin verursacht wurde, muss dieser beziehungsweise diese auch für die Kosten der Rohrreinigung aufkommen.

Welche Versicherung übernimmt die Kosten für eine Rohrreinigung?

Einige Versicherungen, zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung, decken das Risiko einer Rohrverstopfung ab und übernehmen teilweise die Kosten für eine Rohrreinigung. Je nach abgeschlossenem Tarif und vereinbarter Versicherungssumme kann die Höhe der Kostenübernahme variieren. Beachten Sie auch die Versicherungsbedingungen. Bei nachweislich mutwilligem eigenen Verschulden der Rohrverstopfung zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Informieren Sie sich daher über die individuellen Bedingungen bei Ihrer Versicherung.

Die Haftpflichtversicherung kann genutzt werden, wenn in einem Mietverhältnis Eigentum des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin vom Mieter oder von der Mieterin durch eine Rohrverstopfung oder einen Rohrbruch beschädigt wurde.

Wer zahlt eine Rohrverstopfung in einem Mehrfamilienhaus?

Die Kosten für eine Rohrreinigung bei einer mutwillig verschuldeten Rohrverstopfung zahlt in der Regel immer der Verursacher oder die Verursacherin. Grundsätzlich gilt aber, dass der oder die Vermieter*in die Verantwortung für die Instandhaltung des Gebäudes trägt und somit auch verpflichtet ist, die Rohrverstopfung zu beseitigen. Somit trägt der oder die Vermieter*in auch die Kosten, wenn er oder sie keinen Verursacher nachweisen kann.

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