Hausratversicherung von der Steuer absetzen

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich, ob die Kosten für eine Hausratversicherung steuerlich geltend gemacht werden können. Grundsätzlich handelt es sich um eine private Sachversicherung – und solche sind normalerweise nicht steuerlich absetzbar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch ein anteiliger Abzug möglich sein. Dieser Magazinartikel erklärt, wann und wie die Hausratversicherung berücksichtigt werden kann.

Ist eine Hausratversicherung steuerlich absetzbar?

Die Hausratversicherung kann nicht pauschal von der Steuer abgesetzt werden, da sie als private Sachversicherung gilt.

Eine Ausnahme besteht, wenn ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird. Dann kann die Versicherung anteilig angesetzt werden – in Höhe des Flächenanteils des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche.

Beispiel:

Eine Wohnung hat 100 Quadratmeter, das Arbeitszimmer 10 Quadratmer. Die Hausratversicherung kann somit zu 10 Prozent von der Steuer abgesetzt werden.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Damit die Hausratversicherung abgesetzt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Anerkanntes häusliches Arbeitszimmer

Ein Arbeitszimmer wird nur anerkannt, wenn:

  • es ein eigener, abgeschlossener Raum ist, nicht nur eine Arbeitsecke,
  • der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird (mindestens zu 90 Prozent),
  • er beruflich notwendig ist, zum Beispiel bei Selbstständigen, Lehrkräften oder Außendienstler*innen ohne Arbeitsplatz im Betrieb.

2. Keine gemischte Nutzung

Ein Arbeitszimmer verliert seine Anerkennung, wenn es gleichzeitig als Wohn-, Schlaf- oder Hobbyraum genutzt wird. Beispiele: Bett, Fernsehecke oder Kleiderschrank.

3. Nachweisbarkeit

Das Finanzamt verlangt:

  • Grundriss mit Flächenangaben,
  • Versicherungsvertrag und Zahlungsbelege,
  • Nachweis der beruflichen Nutzung (beispielsweise Tätigkeit, Kein-Büro-Nachweis).

Hausratversicherung absetzen: Wo geht es?

Absetzbarkeit im Homeoffice

Viele Arbeitnehmer*innen arbeiten heute regelmäßig im Homeoffice. Dabei gilt:

  • Die Homeoffice-Pauschale ersetzt kein häusliches Arbeitszimmer. Die Hausratversicherung ist in diesem Fall nicht absetzbar.
  • Nur wenn ein echter separater Arbeitsraum existiert, kann die Hausratversicherung anteilig geltend gemacht werden.

Hausratversicherung für Studierende

Studierende können die Hausratversicherung nur dann berücksichtigen, wenn sie ein vollwertiges, separates Arbeitszimmer nachweisen können. Das ist in der Praxis selten, da studentische Zimmer meist gemischt genutzt werden.

Absetzbarkeit für Vermieter*innen

Wenn eine möblierte Wohnung oder ein möbliertes Zimmer vermietet wird, können die Kosten für die Hausratversicherung anteilig als Werbungskosten in der Anlage V geltend gemacht werden.

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Wie trägt man die Hausratversicherung in der Steuererklärung ein?

Je nach Tätigkeit erfolgt die Eintragung an unterschiedlichen Stellen:

  • Arbeitnehmer*innen tragen diese in der Anlage N unter Werbungskosten ein
  • Selbstständige oder Gewerbetreibende geben die Kosten in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) unter Betriebsausgaben an
  • Studierende und Auszubildende tragen die Kosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung ein - gilt jedoch nur bei anerkanntem Arbeitszimmer
  • Vermieter*innen geben die Kosten in der Anlage V unter Werbungskosten an

Weitere Versicherungen, die absetzbar sind

Neben der anteiligen Hausratversicherung sind folgende Policen relevant:

Diese gelten als Vorsorgeversicherungen und können – anders als die Hausratversicherung – pauschal angesetzt werden.

Fazit

Eine Hausratversicherung ist nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar. Entscheidend ist, ob ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer existiert oder ob der Versicherungsschutz für eine vermietete möblierte Einheit relevant ist. Wer die strengen Anforderungen erfüllt und alle Unterlagen sauber dokumentiert, kann seine Steuerlast reduzieren – wenn auch nur anteilig.

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