Energieausweis: Erstellung, Kosten & Gültigkeit

Der Energieausweis ermöglicht es potenziellen Käufer*innen oder Mieter*innen, die Energieeffizienz einer Immobilie besser einzuschätzen und somit zukünftige Energiekosten zu kalkulieren. Für Immobilienbesitzer*innen, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, ist der Energieausweis Pflicht. In diesem Ratgeber gehen wir auf die zahlreichen Fragen rund um den Energieausweis ein.

Was ist ein Energieausweis?

Definition & Nutzen

Der Energieausweis für Immobilien gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht. Er zeigt auf einer Farbskala von grün (gut) bis rot (schlecht), wie energieeffizient ein Haus oder eine Wohnung ist. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis im Vergleich

Beim Bedarfsausweis wird berechnet, wie viel Energie ein Gebäude theoretisch benötigt. Diese Berechnung basiert auf den Daten des Gebäudes, wie Baujahr, Größe und Heizungsanlage. Der Vorteil dieses bedarfsorientierten Energieausweises liegt darin, dass die Berechnung unabhängig vom Heizverhalten oder Lüftungsverhalten der Bewohner ist, da nur die energetische Qualität des Gebäudes selbst bewertet wird. Allerdings hängt die Genauigkeit stark davon ab, wie sorgfältig der Aussteller die Daten ermittelt. Günstigere Ausweise können auch weniger genau sein.

Beim Verbrauchsausweis, auch als verbrauchsorientierter Energieausweis bekannt, wird der Energiebedarf auf Grundlage der tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre bestimmt. Der Vorteil dieses Ausweises ist, dass die Datenerfassung einfacher und schneller erfolgt, weshalb er häufig günstiger ist. Allerdings sind die Ergebnisse stark vom Verhalten der Bewohner*innen abhängig, zum Beispiel wie oft sie heizen oder lüften. Dies kann die Werte verfälschen.

Ob ein Energieausweis Bedarf oder Verbrauch verwendet wird, hängt von den Gegebenheiten des Gebäudes und den rechtlichen Vorgaben ab. Für Gebäude, die nach 1977 gebaut oder saniert wurden, reicht ein einfacher Verbrauchsausweis aus. Bei alten, unsanierten Gebäuden sowie bei Neubauten, Sanierungen oder Erweiterungen wird der umfangreichere Bedarfsausweis benötigt.

Wie wird der Energieausweis erstellt?

Nur Fachleute können einen Energieausweis erstellen. Einen Energieausweis selbst erstellen ist nicht möglich, da die Erstellung eine genaue Berechnung und Bewertung des Gebäudes erfordert. Sie können den Energieausweis online beantragen, aber auch über eine*n Energieausweis-Aussteller*in vor Ort. In jedem Fall bedarf es aber eines qualifizierten Fachmanns beziehungsweise einer Fachfrau. Denn nur zertifizierte Energieausweis Aussteller*innen dürfen diesen ausstellen. Aber wer genau erstellt Energieausweise oder vielmehr: Wer darf Energieausweise erstellen?

Sie können einen Energieausweis beantragen bei Anbieter*innen wie Architekt*innen, Energieberater*innen oder sogar über Ihre örtliche Schornsteinfeger-Innung. Wichtig ist, dass der Aussteller oder die Ausstellerin eine Berechtigung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat. Wer möchte, kann sich auch online seinen Energieausweis erstellen lassen. Die Verbraucherzentrale weist jedoch darauf hin, dass man sehr auf die Seriosität der Online-Anbieter*innen achten sollte.

Noch ein Tipp: Personen, die einen Energieausweis ausstellen dürfen, finden Sie auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Dort stehen nur Experten und Expertinnen, die alle nötigen Voraussetzungen nach dem Gebäudeenergiegesetz erfüllen. Sie können auch bei Architektenkammern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, nach diesen Fachleuten suchen. Oft können Sie dort nach dem Thema "Energieberatung" filtern, um passenden Experten und Expertinnen zu finden.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Verkäufer*innen und Vermieter*innen aufgepasst: Um den energetischen Zustand von Gebäuden zu beurteilen, verlangt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen einen Energieausweis. Seit 2009 ist der Energieausweis Pflicht, wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet werden soll. Dies gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Der Energieausweis beim Hauskauf oder bei einer Vermietung hilft dem oder der Käufer*in oder Mieter*in, die energetische Beschaffenheit des Gebäudes einzuschätzen und mögliche Modernisierungsmaßnahmen zu planen.

Hohe Strafen möglich

Sollte ein Hausverkauf ohne Energieausweis stattfinden, können empfindliche Strafen drohen. Vermieter*innen und Verkäufer*innen müssen den Energieausweis bei der Besichtigung vorlegen, andernfalls drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Ebenso hat auch die Vermietung ohne Energieausweis Konsequenzen.

Kosten und Gültigkeit eines Energieausweises

Wie viel kostet ein Energieausweis?

Verschiedene Faktoren beeinflussen den Preis. Die Energieausweis-Kosten können je nach Art des Ausweises und der Immobilie variieren. So kann ein Energieausweis für ein Haus zwischen 50 und 100 Euro kosten. Manche Quellen sprechen auch von Kosten bis 500 Hundert Euro, wenn beispielsweise auch eine Begehung vor Ort stattfindet. Der Bedarfsausweis ist in der Regel teurer als der Verbrauchsausweis, da für seine Erstellung detaillierte Berechnungen durchgeführt werden müssen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist sollte ein neuer Ausweis beantragt werden, um aktuelle Daten zur Energieeffizienz des Gebäudes zu haben. Generell sollte, wenn am Gebäude energetische Sanierungen durchgeführt wurden, ein neuer Ausweis beantragt werden, um den verbesserten Zustand korrekt zu dokumentieren.

Energieausweis nach Immobilientypen

Energieausweis Haus

  • Neubauten: Neubauten müssen einen Energieausweis haben, der zeigt, wie viel Energie das Haus benötigt. Strenge Regeln zur Energieeffizienz müssen eingehalten werden
  • Altbauten: Alte Häuser haben oft eine schlechtere Energieeffizienz. Der Energieausweis zeigt die Isolierung und mögliche Verbesserungen. Alte Häuser müssen häufig renoviert werden, um die Energieeffizienz zu verbessern

Energieausweis Neubau

Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es besondere Regeln, die beachtet werden müssen. Denkmalgeschützte Gebäude müssen nicht immer die strengen energetischen Standards einhalten, da der Schutz des Denkmals Vorrang hat.

Energieausweis für alte Häuser

  • Eigentumswohnungen: Eigentumswohnungen haben einen eigenen Energieausweis, der für das ganze Gebäude oder die einzelne Wohnung gilt
  • Mietwohnungen: Vermieter*innen müssen den Energieausweis potenziellen Mieter*innen zeigen, damit diese die Energieeffizienz der Wohnung sehen können

Energieausweis Wohnung

  • Energieausweis für Gewerbe: Auch Gewerbeimmobilien wie Büros oder Läden benötigen einen Energieausweis. Es gibt Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
  • Individuelle Anforderungen: Je nach Art des Gewerbes (zum Beispiel Restaurant oder Einzelhandel) gelten unterschiedliche Anforderungen

Energieausweis Nichtwohngebäude

  • Kollektiver Ausweis: Bei Mehrfamilienhäusern gibt es oft einen gemeinsamen Energieausweis für das gesamte Gebäude. Das ist wichtig für die Eigentümergemeinschaft
  • Sanierungsempfehlungen: Der Energieausweis gibt Tipps zur Verbesserung der Energieeffizienz für das gesamte Gebäude

Energieausweis für Wohngebäude und Mehrfamilienhäuser

  • Strenge Richtlinien: Neubauten müssen die Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV) einhalten. Diese werden fortlaufend aktualisiert.
  • Zertifizierung: Der Energieausweis für Neubauten wird von Fachpersonen erstellt.

Energieausweis Gewerbeimmobilie

Individuelle Anforderungen: Gewerbeimmobilien haben spezielle Anforderungen an den Energieausweis, die je nach Nutzung unterschiedlich sein können.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist sollte ein neuer Ausweis beantragt werden, um aktuelle Daten zur Energieeffizienz des Gebäudes zu haben. Generell sollte, wenn am Gebäude energetische Sanierungen durchgeführt wurden, ein neuer Ausweis beantragt werden, um den verbesserten Zustand korrekt zu dokumentieren.

Energieausweis: Berechnung und Inhalte

Faktoren zur Berechnung

Die Berechnung des Energieausweises basiert auf verschiedenen Faktoren. Dazu gehören unter anderem die Gebäudenutzfläche, das Baujahr und die Heizungsart. Damit Sie den Energieausweis lesen und verstehen können, hilft es, sich die folgende Energieausweis-Erklärung anzusehen:

Zwei zentrale Werte sind im Energieausweis enthalten. Zum einen der Endenergiebedarf, der zeigt, wie viel Energie das Gebäude für Heizung, Warmwasser und Kühlung tatsächlich benötigt. Dieser Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegeben. Zum anderen der Primärenergiebedarf, welcher die gesamte Energiemenge, die benötigt wird, um die Endenergie bereitzustellen, angibt. Dabei werden zudem Verluste berücksichtigt, die bei der Erzeugung und Verteilung der Energie entstehen. Auch dieser Wert wird in kWh/m²a angegeben und hilft Ihnen, die Effizienz des gesamten Energieverbrauchs des Gebäudes besser zu verstehen.

Was bedeutet die Energieeffizienzklasse?

Die Energieausweis-Skala zeigt die Energieeffizienzklassen von A+ bis H an, wobei A+ für sehr energieeffiziente Gebäude und H für Gebäude mit hohem Energieverbrauch steht. Steht im Energieausweis d, e, f, g oder h bedeutet das, dass Ihre Immobilie eher einen hohen Energieverbrauch hat. Eine genaue Aufschlüsselung der Energieausweis Klassen können sie der folgenden Energieausweis-Werte-Tabelle entnehmen:

  • Energieeffizienzklasse A+
    Energiebedarf: unter 30 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: etwa 3 Euro
  • Energieeffizienzklasse A
    Energiebedarf: 30 bis unter 50 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 7 Euro
  • Energieeffizienzklasse B
    Energiebedarf: 50 bis unter 75 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 12 Euro
  • Energieeffizienzklasse C
    Energiebedarf: 75 bis unter 100 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 16 Euro
  • Energieeffizienzklasse D
    Energiebedarf: 100 bis unter 130 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 21 Euro
  • Energieeffizienzklasse E
    Energiebedarf: 130 bis unter 160 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 27 Euro
  • Energieeffizienzklasse F
    Energiebedarf: 160 bis unter 200 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 34 Euro
  • Energieeffizienzklasse G
    Energiebedarf: 200 bis unter 250 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 42 Euro

Energieausweis-Skala

Die Energieausweis-Skala zeigt schließlich die Energieeffizienzklassen von A+ bis H an, wobei A+ für sehr energieeffiziente Gebäude und H für Gebäude mit hohem Energieverbrauch steht. Zusätzlich zu den Klassen führt der Energieausweis auf der ersten Seite den verwendeten Energieträger auf, während der Endenergiekennwert auf der zweiten oder dritten Seite zu finden ist. Dies ist besonders wichtig, da verschiedene Heizungsarten wie zum Beispiel

  • Wärmepumpe,
  • Nachtstromspeicher oder
  • elektrische Direktheizung

unterschiedliche Effizienzgrade und damit auch variierende Kosten haben können.

Wenn Sie selbst die Daten aus dem Energieausweis berechnen möchten, müssen Sie entweder die Verbrauchsdaten der letzten Jahre heranziehen oder eine spezielle Bedarfsermittlung durchführen.

Energieausweis: Rechner

Um einen Überblick über Ihren Energiebedarf zu erhalten, können Sie einen Energieausweis Rechner verwenden. Dafür eignet sich beispielsweise der Sanierungsrechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Mit diesem Tool können Sie auch grob überprüfen, ob Ihr bestehender Energieausweis plausibel ist.

Fazit

Der Energieausweis ist wichtig, um die Energieeffizienz von Immobilien zu bewerten und ist für Verkäufer*innen und Vermieter*innen Pflicht. Er hilft potenziellen Käufer*innen und Mieter*innen, den Energieverbrauch zu verstehen und zukünftige Kosten zu planen.

Die Wahl zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein guter Umgang mit dem Energieausweis kann den Wert einer Immobilie erhöhen und zu einem nachhaltigeren Energieverbrauch beitragen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Typ. Ein Verbrauchsausweis ist günstiger und kostet meist zwischen 50 und 100 Euro. Ein Bedarfsausweis ist teurer und kann zwischen 300 und 500 Euro liegen, da er aufwendigere Berechnungen erfordert. Die Preise hängen zudem von der Größe des Gebäudes und der Region ab.

Ab welchem Baujahr braucht man einen Energieausweis?

Gebäude, die vor dem 1. Oktober 2007 gebaut wurden, benötigen einen Energieausweis, wenn sie verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Für ältere Gebäude besteht die Pflicht seit 2008, während für Neubauten der Energieausweis grundsätzlich erforderlich ist. Denkmalgeschützte Gebäude sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen.

Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?

Nein, einen Energieausweis dürfen Sie nicht selbst erstellen. Er muss von einer qualifizierten Fachperson wie einem oder einer Energieberater*in, Ingenieur*in oder Architekt*in ausgestellt werden. Zwar gibt es Online-Plattformen, die die Ausstellung unterstützen, jedoch arbeiten auch diese nur mit zugelassenen Fachkräften zusammen.

Können Schornsteinfeger*innen einen Energieausweis ausstellen?

Ja, Schornsteinfeger*innen dürfen einen Energieausweis ausstellen, sofern sie entsprechend qualifiziert sind. Viele Schornsteinfeger*innen sind zusätzlich als Energieberater*innen tätig und bieten diesen Service an. Es lohnt sich, direkt beim örtlichen Schornsteinfeger oder bei der örtlichen Schornsteinfegerin nachzufragen, ob er oder sie diese Dienstleistung anbietet.

Was passiert, wenn man keinen Energieausweis hat?

Fehlt der Energieausweis bei einem Verkauf oder einer Vermietung, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Ohne gültigen Ausweis können zudem Verzögerungen beim Immobilienverkauf oder rechtliche Probleme entstehen, da der Energieausweis eine gesetzliche Pflicht ist.

Für welche Häuser ist der Energieausweis Pflicht?

Die Pflicht zum Energieausweis gilt für nahezu alle Wohngebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude, solche mit weniger als 50 m² Nutzfläche und Ferienhäuser, die nur zeitweise genutzt werden. Auch Abrissobjekte benötigen keinen Energieausweis.

Kann man den Energieausweis online erstellen?

Ja, der Energieausweis kann über Online-Plattformen erstellt werden, jedoch nur in Zusammenarbeit mit zertifizierten Energieberater*innen. Solche Portale ermöglichen die Eingabe der Gebäudedaten. Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass der Anbieter seriös ist und der Ausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Was ist ein guter Wert im Energieausweis?

Ein guter Wert im Energieausweis bedeutet eine niedrige Energiekennzahl. Ein Wert unter 100 kWh/m²a gilt als sehr energieeffizient, während Werte über 250 kWh/m²a darauf hinweisen, dass das Gebäude viel Energie verbraucht und möglicherweise sanierungsbedürftig ist. Die Skala des Ausweises reicht von grün (effizient) bis rot (ineffizient).

Wann besteht keine Pflicht für den Energieausweis?

Es gibt Ausnahmen von der Energieausweispflicht. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, solche mit einer Nutzfläche unter 50 m² oder Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt werden, benötigen keinen Ausweis. Auch bei reinen Abrissobjekten entfällt die Pflicht. Ansonsten ist der Energieausweis fast immer notwendig bei Verkauf oder Vermietung.

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