Solange Ihre Kinder minderjährig sind oder sich in ihrer ersten Ausbildung bzw. im ersten Studium befinden, sind sie über die Familienhaftpflicht mitversichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie noch zu Hause wohnen.
Nach der Erstausbildung gilt: Bleibt das Kind im gemeinsamen Haushalt gemeldet, bleibt auch der Versicherungsschutz bestehen. Zieht es in einen eigenen Haushalt, braucht es eine eigene Haftpflichtversicherung.



