BarmeniaGothaer Förderpflege: Eine Pflegerin kümmert sich um ein älteres Paar.

Pflege-Bahr

Deutsche-Förder-Pflege

Viele denken, dass sie durch die gesetzliche Pflegeversicherung ausreichend abgesichert sind. Tatsache ist aber: Die Pflegepflichtversicherung kommt nur für einen Teil der anfallenden Kosten auf.

Im Pflegefall muss daher mit hohen Eigenbeteiligungen gerechnet werden. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie das verhindern und so Ihre Ersparnisse und Ihre Familie schützen.

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Vorteile der Förder-Pflege

Absicherung der Pflege

Finanzielle Absicherung mit staatlicher Förderung und Erhöhung des Pflegemonatsgeldes durch BarmeniaGothaer Pflege+.

Staatliche Förderung

Ihre Pflegezusatzversicherung wird mit 60 Euro pro Jahr vom Staat bezuschusst. Dadurch reduziert sich ihr monatlicher Beitrag erheblich.

Service aus einer Hand

Wir übernehmen für Sie alle Formalitäten und beantragen die staatliche Zulage. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Warum ist eine Pflege-Zusatzversicherung sinnvoll?

Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 1995 mit Einführung der Pflegepflichtversicherung einen Grundstein gegen die finanzielle Belastung durch eine Pflegebedürftigkeit gelegt. Jedoch reicht diese gesetzliche Absicherung wie so oft nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken.

Mit einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung schließen Sie schon einen Teil der Lücke und sichern sich staatliche Zuschüsse. Mit der ergänzenden BarmeniaGothaer Pflege+ können Sie diesen Schutz noch sinnvoll ergänzen.

Eine ältere Dame nimmt ihren Ehemann in den Arm
Manuela sitzt im Rollstuhl und wird von einer Pflegerin betreut

Noch mehr Schutz: BarmeniaGothaer Pflege+

BarmeniaGothaer Pflege+ ist eine sinnvolle Ergänzung zur Deutschen Förderpflege - sie erhöht ihre monatliche Auszahlung. Bitte beachten Sie, dass diese Ergänzung nicht online abgeschlossen werden kann. Möchten Sie also Ihr Pflegegeld durch die BarmeniaGothaer Pflege+ erhöhen, wenden Sie sich bitte an einen Berater oder eine Beraterin vor Ort. Neben der erhöhten Auszahlung bietet der Tarif Pflege+ zusätzliche Assistance-Leistungen in Kooperation mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

Assistance-Leistungen:

  • Pflegerisches Erstgespräch
  • Unterstützung bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Erstattung von frei verfügbaren Fahrdiensten bis 200 EUR im Versicherungsjahr
  • Restkostenerstattung für die Installation eines Hausnotrufsystems
  • Vermittlung von Pflegedienstleistern
  • Pflegeheimplatzgarantie (einmal während der Vertragslaufzeit)

So könnte Ihr Pflegemonatsgeld aussehen

Um umfassend abgesichert zu sein, ist es sinnvoll, über die Deutsche-Förder-Pflege hinaus vorzusorgen. Pflege+ ermöglicht, das Pflegemonatsgeld in Pflegegrad 5 frei zu wählen und den Leistungsumfang in allen Pflegegraden einfach und individuell aufzubessern.

Produkttabelle
Deutsche-Förder-PflegePflege+Leistun­gen insge­samt
Pflegegrad 1 (10 Prozent)

60 Euro

130 Euro

190 Euro

Pflegegrad 2 (30 Prozent)

180 Euro

390 Euro

570 Euro

Pflegegrad 3 (60 Prozent)

360 Euro

780 Euro

1.140 Euro

Pflegegrad 4 (80 Prozent)

480 Euro

1.040 Euro

1.520 Euro

Pflegegrad 5 (100 Prozent)

600 Euro

1.300 Euro

1.900 Euro

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Deutsche-Förder-Pflege (AVB)
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Leistungsbeispiele der Deutschen-Förder-Pflege

Pflegegrad 2

Leichter Schlaganfall

Nach einem leichten Schlaganfall bemerkt Herr Sommer eine verminderte Motorik in seiner linken Hand. Zudem hat er auch spürbar an Kraft verloren. Das erschwert einige Aufgaben wie das Anziehen oder die Zubereitung von Mahlzeiten. Dennoch kann er seinen Alltag überwiegend selbstständig meistern und benötigt nur gelegentliche Unterstützung. Es wird der Pflegegrad 2 festgestellt, wodurch er 30 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgeldes erhält.

Pflegegrad 4

Fortschreitende Demenz

Bei der 79-jährigen Ulrike wird eine fortgeschrittene Demenz festgestellt. Sie gerät immer häufiger in einen Zustand der völligen Desorientierung und leidet unter dem Verlust Ihrer kognitiven Fähigkeiten. Zusätzlich fällt ihr das Laufen aus körperlichen Gründen immer schwerer. Fortan sind eine nahezu permanente Beaufsichtigung und Unterstützung erforderlich. Da bei Ihr der Pflegegrad 4 festgestellt wird, erhält Sie fortan 80 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgeldes.

Pflegegrad 5

Verheerender Skiunfall

Der 24-jährige Tobias verbringt seine Urlaube am liebsten auf der Skipiste. Leider verunglückt er bei einer Abfahrt schwer, wodurch sich sein Leben schlagartig verändert. Trotz mehrerer Operationen und einer langwierigen Rehabilitation bleibt er auf einen Rollstuhl angewiesen und benötigt Unterstützung bei fast allen Bereichen des Alltages. Daher wird ihm Pflegestufe 5 attestiert. Neben seiner liebevollen Familie und seinen Freund*innen unterstützt ihn die Deutsche-Förder-Pflege mit 100 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgeldes.

Ein Paar sitzt auf einer Couch und schaut auf ein Laptop.

Unsere Kundenportale

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Kundenportale

Häufige Fragen zur Deutschen Förder-Pflege

Wie hoch ist die staatliche Förderung bei der BarmeniaGothaer Deutsche-Förder-Pflege?

Die staatliche Förderung beträgt einheitlich fünf Euro pro Monat. Eine Pflegezusatzversicherung ist dann förderfähig, wenn der Eigenbeitrag der Versicherten beziehungsweise des Versicherten mindestens zehn Euro monatlich beträgt. Zusammen mit dem Eigenbeitrag ergibt sich also ein monatlicher Mindestbeitrag von 15 Euro. Die Auszahlung der Zulage erfolgt durch die "Deutsche Rentenversicherung Bund" direkt an den Versicherer. Die staatliche Förderung wird jeweils nur für einen Vertrag pro Person gezahlt.

Wer kann die geförderte Pflegezusatzversicherung abschließen?

Die geförderte Pflegezusatzversicherung kann von allen abgeschlossen werden, die in der sozialen beziehungsweise der privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei Vertragsabschluss noch nicht pflegebedürftig sind. Es gibt keine Altersgrenze nach oben. Für die Versicherungsunternehmen gilt Annahmezwang, etwaige Vorerkrankungen dürfen für den Vertragsabschluss nicht abgefragt werden und haben daher keinen Einfluss auf das Zustandekommen des Vertrages, den Versicherungsumfang oder die Beitragshöhe.

Wie viel kostet die Deutsche-Förder-Pflege?

Die Beitragshöhe richtet sich nach dem vereinbarten Pflegegeld und dem Lebensalter der Versicherten bei Vertragsabschluss. Der Beitrag ist für Männer und Frauen jeweils gleich hoch. Jüngere Versicherte können für den gleichen Beitrag eine höhere Leistung versichern als ältere Versicherte. Zusammen mit der Förderung muss der Beitrag mindestens 15 Euro betragen, davon entfallen auf die Förderung 5 Euro, die nicht vom Versicherten, sondern von einer zentralen staatlichen Förderstelle an das Versicherungsunternehmen zu zahlen sind.

Um einen zukünftigen Wertverlust des vereinbarten Pflegetagegeldes zu verhindern, können die Versicherungsverträge vorsehen, dass das Pflegegeld in Höhe der jährlichen Inflationsrate dynamisiert wird. Entscheidet sich die Versicherte beziehungsweise der Versicherte für eine solche Dynamisierung, wird auch der Beitrag jeweils entsprechend angepasst.

Sind Beitragsanpassungen möglich?

Wenn sich die allgemeine Lebenserwartung, die Häufigkeit oder die Dauer der Pflegezeiten insgesamt ändert, sind Beitragsanpassungen möglich, um die vertraglich garantierte Leistungszusage erfüllen zu können. Dafür ist auf jeden Fall die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders erforderlich. Je nach Entwicklung können die Beiträge bei diesem Verfahren nicht nur steigen, sondern durchaus auch sinken. So hat zum Beispiel die private Pflegepflichtversicherung im Jahr 2012 die Beiträge senken können.

Eine Beitragsanpassung ist zudem möglich, wenn sich die dem Versicherungsverhältnis zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen ändern – zum Beispiel, wenn durch Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bisher nicht berücksichtige Personengruppen leistungsberechtigt werden.

Wie hoch ist der Leistungsumfang?

Damit der Versicherungsvertrag förderfähig ist, muss er ein Pflegegeld für alle Pflegegrade von 1 bis 5 vorsehen, auf jeden Fall jedoch eine Mindestleistung von 600 Euro monatlich in Pflegegrad 5. In Pflegegrad I beträgt das Monatsgeld mindestens 10 Prozent, bei Pflegegrad II mindestens 30 Prozent, bei Pflegegrad 3 mindestens 60 Prozent und bei Pflegegrad 4 mindestens 80 Prozent der Summe in Pflegegrad 5.

Die Versicherungsunternehmen können auch höhere Leistungen anbieten. Der Höchstbetrag darf laut Gesetz aber die Höhe, der bei Vertragsabschluss jeweils geltenden Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nicht überschreiten.

Anspruch auf die vereinbarten Leistungen besteht nach einer Wartezeit von maximal fünf Jahren nach Vertragsschluss. Der Versicherer kann jedoch auch eine kürzere Wartezeit vorsehen.

Wann beginnt die Leistung und wie wird der Anspruch geltend gemacht?

Anspruch auf das vereinbarte Pflegegeld besteht auf Antrag des Versicherten von dem Zeitpunkt an, ab dem die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflegepflichtversicherung Leistungen erbringen. Zusammen mit dem Antrag muss der Versicherte den Leistungsbescheid seiner Pflegekasse oder die Leistungsmitteilung des privaten Versicherungsunternehmens vorlegen, aus dem sich die Pflegegrade und der Leistungsbeginn ergeben. Wird der Antrag in der geförderten Pflegezusatzversicherung später gestellt, werden die Leistungen nachgezahlt. Maßgeblich für die Leistungshöhe ist der jeweilige Pflegegrad. Dieser wird bei den Versicherten der sozialen Pflegepflichtversicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, bei den Versicherten der Privaten Pflegepflichtversicherung durch das Unternehmen MEDICPROOF festgestellt.

Was geschieht, wenn der Beitrag nicht mehr gezahlt werden kann?

Der Anspruch auf die Zulage entsteht nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Beiträge zu einer entsprechenden Pflegezusatzversicherung geleistet worden sind. Die Zulage wird also jeweils rückwirkend für alle Monate gezahlt, in denen der Versicherungsnehmer seinen Mindestbeitrag geleistet hat. Da die staatliche Zulage Teil des Beitrags ist, treten die Versicherungsunternehmen im Hinblick auf diesen Teil also in Vorleistung. Somit wird der Zulagenanteil am Beitrag dem Versicherten gestundet, bis er von der Zulagenstelle gezahlt wird.

Wann kann der Versicherungsnehmer kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von maximal zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Erhöhung des Beitrags hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht.

Wie werden die Zulagen ausgeteilt?

Die Auszahlung der staatlichen Förderung wird über eine zentrale Stelle bei der "Deutschen Rentenversicherung Bund" abgewickelt. Der Versicherungsnehmer bevollmächtigt das Versicherungsunternehmen mit Vertragsabschluss, die Zulage bei der zentralen Stelle zu beantragen.

Das Unternehmen übermittelt der zentralen Stelle für jeden Versicherungsnehmer alle dafür notwendigen Angaben. Dazu gehören etwa die Antrags- und Vertragsdaten, die Höhe der geleisteten Beiträge sowie eine Bestätigung, dass der jeweilige Versicherungsvertrag den gesetzlichen Vorgaben für die Förderfähigkeit entspricht.

Sind alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, zahlt die zentrale Stelle die Zulage direkt an das Versicherungsunternehmen aus, das sie unverzüglich dem begünstigten Vertrag gutschreiben muss. Die Zulage kann nicht geteilt werden. Es ist also immer nur ein Vertrag für den gleichen Zeitraum förderfähig. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer unverzüglich jede Änderung der Verhältnisse (zum Beispiel den Wegfall der Pflegepflichtversicherung) mitzuteilen, die zu einem Wegfall des Zulagenanspruchs führen. Das Unternehmen muss in diesem Fall einen bereits gestellten Zulagenantrag bei der zentralen Stelle stornieren.

Services rund um die Pflege-Zusatzversicherung

Magazin Pflegeantrag

In Deutschland sind zurzeit etwa fünf Millionen Personen pflegebedürftig und haben einen Pflegegrad. Um diesen zu erhalten, müssen Pflegebedürftige oder deren Vertreter*innen zunächst einen Pflegeantrag stellen. Wie der Pflegeantrag gestellt wird, was so ein Antrag alles nach sich zieht und viele weitere Fragen zum Thema Pflegeantrag beantworten wir in diesem Artikel.

Zum Magazinartikel

Plötzlich pflegebedürftig? Wir sind an Ihrer Seite!

Wird man selbst oder eine nahestehende Person zum Pflegefall, kann das das ganze Leben auf den Kopf stellen. Umso wichtiger ist es, dass Sie jetzt einen starken und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben - Ihre BarmeniaGothaer. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern begleiten wir Sie: Sei es bei den wichtigsten ersten Schritten, der Beantragung des Pflegegrades oder der Bewältigung des Pflegealltags. Wir kennen die Herausforderungen und Hürden, denen Sie und Ihre Angehörigen sich jetzt stellen müssen und bewältigen sie gemeinsam mit Ihnen. Und das kostenlos. Mit uns sind Sie in dieser schwierigen Zeit nicht allein.

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Ein Pflegedienst füllt ein Formular aus