Während die KFZ-Haftpflichtversicherung für die Schäden des Unfallgegners beziehungsweise der Unfallgegnerin aufkommt, können Sie Ihren Youngtimer zusätzlich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug versichern. Im Rahmen der Teilkasko können etwa Schäden durch Brand oder Diebstahl, mit einer Vollkasko sogar Schäden bei einem selbstverursachten Unfall oder im Fall von Vandalismus abgesichert werden.

Schutz für Ihr Fahrzeug
Youngtimer-Versicherung
Der passende Versicherungsschutz für Ihr exklusives Hobby. Wir bieten Ihnen eine umfängliche Absicherung für finanzielle Schäden an Ihrem Liebhaberfahrzeug.
Vorteile der Youngtimer-Versicherung
Keine Rückstufung im Schadensfall
Im Falle eines Schadens kommt es zu keiner Rückstufung. Ihre Beiträge bleiben konstant günstig.
Berücksichtigung der Wertsteigerung
Im Schadensfall gewähren wir Entschädigungen, die bis zu 20 Prozent über dem geschätzten Fahrzeugwert liegen.
Schadenfreie Jahre übertragbar
Die schadenfreie Zeit Ihres Youngtimer-Vertrages können Sie später auf einen anderen Vertrag übertragen.
Tarifdetails der Youngtimer-Versicherung
| Haftpflicht | Haftpflicht + Teilkasko | Haftpflicht + Vollkasko | |
|---|---|---|---|
| Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden | 100 Millionen Euro pauschal | 100 Millionen Euro pauschal | 100 Millionen Euro pauschal |
| Entwendung | |||
| Unfälle, auch selbstverschuldete | |||
| Vandalismus | |||
| Grobe Fahrlässigkeit | |||
| Naturgewalten | |||
| Brand und Explosion | |||
| Glasbruch und Reparatur der Windschutzscheibe | |||
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art | |||
| Tierbiss und Folgeschäden |
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Wann können Sie Ihr Fahrzeug mit dem Youngtimer-Tarif versichern?
Die Youngtimer-Versicherung können Sie abschließen, wenn:
- Ihr PKW mindestens 25 Jahre alt ist
- ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist
- der Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem mit dem Original identischen Zustand ist
- ein Gutachten (maximal ein Jahr alt) über Zustand und Marktwert vorliegt
- der Marktwert mindestens 5.000 Euro beträgt
Ist Ihr PKW mindestens 40 Jahre alt, wird er als Klassiker im Oldtimer-Tarif versichert. Der Oldtimer-Tarif gilt ebenfalls für Motorräder, die über 30 Jahre alt sind.


Was ist bei der Youngtimer-Versicherung versichert?
Grundsätzlich gilt für die Youngtimer-Versicherung: Für Ihren Youngtimer ist Versicherungsschutz sowohl in der KFZ-Haftpflichtversicherung als auch in der Kaskoversicherung obligatorisch.
Dabei kann die Kaskoversicherung natürlich gern als Vollkasko abgeschlossen werden, zumindest aber muss Deckung aus einer Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung bestehen.
Schadenbeispiele Youngtimer-Versicherung

💰 Schaden: 14.300 Euro
Unfallschaden bei Youngtimer-Ausfahrt
Herr Berger nimmt mit seinem liebevoll restaurierten Mercedes 280 SL (Baujahr 1989) an einer Youngtimer-Ausfahrt teil. Auf einer Landstraße übersieht ein anderer Verkehrsteilnehmer ihn beim Abbiegen und es kommt zum Zusammenstoß. Die Youngtimer-Versicherung übernimmt die Reparatur nach Wiederherstellungswert, je nach vereinbarter Teilkasko oder Vollkasko.

💰 Schaden: 13.000 Euro
Brandschaden in der Garage
Frau Langer bewahrt ihren restaurierten VW Käfer von 1987 in einer angemieteten Garage auf. Durch einen elektrischen Defekt an einer Werkbank in der Garage entsteht ein Feuer, das sich auf den Youngtimer ausbreitet. Die BarmeniaGothaer reguliert den Schaden.

💰 Schaden: 20.500 Euro
Diebstahl bei Ausstellung
Herr Schulte stellt seinen Jaguar X308 Baujahr 1997 auf einer Youngtimer-Messe aus. Trotz Sicherung wird das Fahrzeug nachts vom Gelände gestohlen. Die Youngtimer-Versicherung zahlt bei vorhandenem Diebstahlschutz den vereinbarten Marktwert.
Weitere Infos zur Youngtimer-Versicherung
Teil- oder Vollkasko-Versicherung?
BarmeniaGothaer Schutzbrief
Der BarmeniaGothaer Schutzbrief für Ihren Youngtimer begleitet Sie zuverlässig auf all Ihren Wegen und leistet schnelle Hilfe, im Inland oder Ausland. Gegen einen Mehrbeitrag von 19 Euro im Jahr übernehmen wir mit dem Schutzbrief nicht nur die Organisation im Schadensfall, sondern auch in einem bestimmten Umfang die Kosten für Sie. Unfälle, Pannen oder andere unerwartete Ereignisse können jederzeit passieren. Mit unserem Schutzbrief sind Sie bestens abgesichert und können sich auf schnelle und unkomplizierte Hilfe verlassen.
Unsere Oldtimersammlungsversicherung
Sie sind private Sammlerin oder privater Sammler von wertvollen historischen Fahrzeugen? Ab mindestens drei alten, sammlungswürdigen Fahrzeugen bietet die BarmeniaGothaer Oldtimersammlungsversicherung einen umfangreichen Schutz gegen finanzielle Schäden.



Häufige Fragen zur Youngtimer-Versicherung
Ab wann ist ein Auto ein Youngtimer?
Ein Auto gilt dann als Youngtimer, wenn dieser vor 20 bis 30 Jahren erstmals zugelassen und in Verkehr genommen wurde. Das Fahrzeug muss zudem gut gepflegt, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen.
Ist der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung für einen Youngtimer Pflicht?
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge - auch für Youngtimer wird hier keine Ausnahme gemacht.
Ist eine Youngtimer-Versicherung im Vergleich günstiger?
Der Youngtimer-Tarif ist im Vergleich zu einer üblichen Autoversicherung oftmals günstiger. Youngtimer-Fahrer*innen sind eher vorsichtig im Umgang mit ihrem Fahrzeug. Die Youngtimer werden in der Regel weniger gefahren, besonders gepflegt und regelmäßig gewartet, so dass die Versicherungsgesellschaften mit einem geringeren Schadensrisiko kalkulieren können.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Youngtimer-Versicherung?
Sie können Ihr Fahrzeug bei uns bereits ab 25 Jahren als Youngtimer versichern. Wir benötigen hierfür ein Gutachten über Zustand (mindestens Note 3) und Marktwert, der mindestens 5.000 Euro betragen muss. Das Gutachten darf maximal ein Jahr alt sein.
Services rund um die Youngtimer-Versicherung
Magazin Reise & Mobilität
Wir möchten Ihnen nicht nur den optimalen Versicherungsschutz bieten, sondern Sie rund um den Bereich Reise und Mobilität informieren. In unserem Magazin finden Sie Artikel zu den Themen E-Mobilität, Fahrzeugleasing, Autokauf und vielem mehr.
Elektronische Versicherungsbestätigung
Zur Zulassung Ihres Fahrzeuges müssen Sie bei der Zulassungsbehörde per elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB) nachweisen, dass für das Fahrzeug Versicherungsschutz besteht. Die eVB Ihrer Oldtimer-Versicherung erhalten Sie von Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin – entweder persönlich oder per SMS oder E-Mail. Alternativ können Sie die eVB auch einfach und schnell online beantragen.
Unterstützung, wenn es drauf ankommt
Die BarmeniaGothaer ist für Sie da – egal wann, wo oder weshalb Sie Unterstützung benötigen, denn wir möchten Ihnen Halt und Sicherheit in allen Lebenslagen geben. Kontaktieren Sie bei Fragen schnell und einfach unseren Kundenservice. Wenn Sie einen Schaden melden möchten, können Sie das einfach und unkompliziert über unsere Online-Schadenmeldung erledigen oder Sie kontaktieren Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Unsere zentrale Schadenhotline steht Ihnen zusätzlich rund um die Uhr zur Verfügung.




