Vermögenswirksame Leistungen sind Zuschüsse von bis zu 40 Euro, die monatlich zu einem festen Betrag vom Arbeitgeber eingezahlt werden. Die Zahlung ist entweder vertraglich festgelegt oder kann freiwillig beim Arbeitgeber beantragt werden. In der Regel werden die Beträge in einen VL-Vertrag eingezahlt oder auf Wunsch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin in Finanzprodukte wie einen Bausparplan oder Fondssparplan. Es gilt zu beachten, dass man sich für sieben Jahre bindet. Diese besteht aus sechs Jahren Einzahlungsphase und einem Ruhejahr im siebten Jahr.

💰 Clever sparen leicht gemacht
Vermögenswirksame Leistungen
Sie möchten clever sparen? Beteiligen Sie Arbeitgeber*in und Staat an Ihrer Sparrate! Bis zu 40 Euro Vermögenswirksame Leistungen (VL) gibt es monatlich vom Chef beziehungsweise von der Chefin. Zusätzlich haben VL-Sparer*innen einen Anspruch auf die attraktive staatliche Förderung in Form einer jährlichen Arbeitnehmersparzulage. Ganz nach Ihren Wünschen und Zielen können Sie Ihr Geld in einen Bausparvertrag oder Investmentfonds anlegen.
Vorteile von Vermögenswirksamen Leistungen
Nachhaltiger
Vermögensaufbau
Mit Vermögenswirksamen Leistungen flexibel und langfristig Geld anlegen.
Arbeitnehmer-
sparzulage
Sich vom Staat für's sparen belohnen lassen.
Alters-
absicherung
Vermögenswirksamen Leistungen alternativ für die Altersvorsorge nutzen.
Ihre BarmeniaGothaer Produkte zu Vermögenswirksamen Leistungen
Bausparen
Sie möchten mit Vermögenswirksamen Leistungen sinnvoll für die Zukunft vorsorgen? Und spielen mit dem Gedanken, eine Immobilie zu erwerben? Verwirklichen Sie Ihre Wohnträume! Mit einem Bausparvertrag unseres Kooperationspartners Wüstenrot Bausparkasse bauen Sie verlässlich Vermögen auf. Sie bleiben flexibel, wenn sich Ihr Leben oder Ihre Pläne ändern und schöpfen die staatliche Förderung voll aus.
- Renditeoptimierung durch Bausparförderungen vom Staat
- Bauspardarlehen mit Zinsgarantie
- Attraktive Guthabenzinsen in der Sparphase
Investmentfonds
Sie möchten Ihr Geld lukrativ anlegen? Nutzen Sie die Chancen an den Kapitalmärkten für einen effektiven Vermögensaufbau mit Vermögenswirksamen Leistungen! Ihr BarmeniaGothaer Berater beziehungsweise Ihre Beraterin berät Sie gerne individuell in Bezug auf eine geeignete Geldanlage. Dabei werden Ihre persönlichen Bedürfnisse, Möglichkeiten und Ziele berücksichtigt.
- Schon ab 25 Euro monatlich
- Detaillierte und professionelle Bedarfsanalyse
- Erstklassige Fondslösungen anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse
- Über 200 Jahre Kapitalmarktexpertise der BarmeniaGothaer
Mehr Details? Alle wichtigen Unterlagen zum Download.
Erfahren Sie mehr über unsere Tarife und Versicherungsbedingungen – einfach herunterladen!
Zu viele Details?
Lassen Sie es sich einfach von unseren Expertinnen und Experten erklären.
Häufige Fragen rund um die Vermögenswirksamen Leistungen
Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
Wer hat Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen?
Folgende Gruppen haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen:
- Arbeitnehmer*innen
- Auszubildende
- Beamte
- Richter
- Soldaten und Soldatinnen
Ausgeschlossen sind Student*innen, Rentner*innen, Selbstständige, Freiberufler*innen.
Welche staatlichen Förderungen gibt es?
Unter bestimmten Einkommensgrenzen besteht die Möglichkeit, von staatlichen Prämien wie der Arbeitnehmer-Sparzulage oder der Wohnbauprämie Gebrauch zu machen.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage?
Für Sparer*innen der Vermögenswirksamen Leistungen gilt:
- Wenn Sie alleinstehend sind, beträgt Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 17.900 Euro
- Bei Verheirateten darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei maximal 35.800 Euro liegen
Sind Vermögenswirksame Leistungen steuerlich absetzbar?
Nein, Sie können Vermögenswirksamen Leistungen als Arbeitnehmer nicht direkt von der Steuer absetzen. Sie werden dem Bruttogehalt hinzugerechnet und daher zunächst mit Ihrem Einkommen versteuert. Allerdings sind staatliche Prämien wie die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmer-Sparzulage steuerfrei.
Was passiert mit den Vermögenswirksamen Leistungen bei Arbeitgeberwechsel?
Wenn während der Laufzeit ein Arbeitgeberwechsel stattfindet, kann der bestehende Vertrag in der Regel beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden. Falls der neue Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, kann man den Vertrag entweder stilllegen oder vorzeitig auflösen. In dem Fall muss die Sparzulage zurückgezahlt werden. Alternativ kann man einen Teil des Bruttogehalts vom neuen Arbeitgeber in den alten Vertrag umleiten lassen.
Services rund um Vermögenswirksame Leistungen
Magazin Vorsorge & Familie
In unserem Magazin Vorsorge und Familie erhalten Sie interessante Tipps rund um den passenden Versicherungsschutz zu den unterschiedlichen Bedürfnissen je nach Lebensabschnitt und familiärer Situation. Außerdem finden Sie zahlreiche Informationen zur Gesundheit für Ihre Kinder.
Versicherung in Leichter Sprache erklärt?
Versicherungen sind oft nicht einfach zu verstehen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat Informationen in Leichter Sprache zu diversen Versicherungen veröffentlicht. Diese Informationen finden Sie hier.
Unterstützung, wenn es drauf ankommt
Die BarmeniaGothaer ist für Sie da – egal wann, wo oder weshalb Sie Unterstützung benötigen, denn wir möchten Ihnen Halt und Sicherheit in allen Lebenslagen geben. Kontaktieren Sie bei Fragen schnell und einfach unseren Kundenservice. Wenn Sie einen Schaden melden möchten, können Sie das einfach und unkompliziert über unsere Online-Schadenmeldung erledigen oder Sie kontaktieren Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Unsere zentrale Schadenhotline steht Ihnen zusätzlich rund um die Uhr zur Verfügung.



