Die Valorenversicherung ist perfekt auf die heutigen Ansprüche und Bedürfnisse von Juwelierbetrieben ausgerichtet.

Schutz für Ihren Juwelierbetrieb
Valorenversicherung
Als Juwelier, Goldschmied oder Edelsteinhändler tragen Sie eine hohe Verantwortung. Ihre Ware ist nicht nur wertvoll, sondern oft auch unwiederbringlich. Die BarmeniaGothaer Valorenversicherung bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Allgefahrenlösung, die Ihre Existenz bei Schäden sichert – im Geschäft, auf Reisen und beim Transport.
Vorteile der Valorenversicherung
Allgefahren-
versicherung
Für sämtliche Juwelierwaren in den eigenen Geschäftsräumen und in fremden Räumen.
Mitversicherung der Betriebseinrichtung
Kaufmännische und technische Betriebseinrichtung ist mitversichert (zum Beispiel Dekoration).
Versicherung für Transporte inklusive
Betriebsbedingte Transporte (inklusive Reiselager sowie Reisegepäck).
Was kostet eine Valorenversicherung?
Die Kosten für eine Valorenversicherung hängen unter anderem von der Betriebsart, dem Sortiment, dem Warenwert und dem Lagerort der Waren ab.
Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch, oder fordern Sie direkt ein unverbindliches Preisangebot zur Valorenversicherung für Ihren Betrieb an.

Was ist bei der BarmeniaGothaer Valorenversicherung abgedeckt?
Wir möchten offen und ehrlich mit Ihnen sein und Ihnen das lange Lesen der Versicherungsbedingungen ersparen.
Hier sehen Sie alles Wichtige auf einen Blick.
Was ist abgedeckt?
Im Geschäftsraum:
- Einbruchdiebstahl und Raub (innerhalb und außerhalb der Geschäftszeiten, wenn die Sicherungsvorschriften eingehalten wurden)
- Feuer, Blitzschlag, Explosion und deren Folgeschäden
- Leitungswasser- und Sturmschäden (in der Regel Elementarschäden)
- Vandalismus durch Dritte (zum Beispiel nach einem Einbruch)
Auf dem Transport:
- Verlust oder Beschädigung der Waren während des Transports durch ein Transportunternehmen (zum Beispiel Post, Kurier)
- Verlust oder Beschädigung während des Reiselagers (zum Beispiel bei Außendienstmitarbeitern, sofern die Sicherungsvorschriften beachtet wurden)
- Abhandenkommen der Waren in Hotels oder anderen Beherbergungsstätten, wenn das Reiselager gegen Einlieferungsschein in Aufbewahrung gegeben wurde
Zusatzleistungen:
- Kosten für die Betriebsunterbrechung (laufende Kosten und Gewinnausfälle), wenn dieser Baustein zusätzlich vereinbart wurde
- Schäden an der Betriebseinrichtung (wie zum Beispiel Schaufenster, Tresore, Vitrinen), wenn dieser Schutz miteingeschlossen wurde
Was ist nicht abgedeckt?
Krieg/Hohe Hand:
- Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
- Schäden durch Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand (zum Beispiel staatliche oder behördliche Verfügungen)
Natur der Ware:
- Innerer Verderb oder natürliche Beschaffenheit der versicherten Waren (zum Beispiel Verfärben von Metallen, natürlicher Verschleiß)
- Schäden durch normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen
- Handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste
Eigenes Verhalten:
- Schäden, die durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten herbeigeführt wurden
- Nichtbeachtung gesetzlicher, behördlicher oder vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorschriften (zum Beispiel vorgeschriebene Tresorklassen, Alarmanlagen-Nutzung)
- Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch oder Raub)
- Schäden durch fehlerhafte oder unsachgemäße Verpackung (es sei denn, dies wurde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet)
Sonstige Schäden:
- Mittelbare Schäden aller Art (zum Beispiel entgangener Gewinn), es sei denn, der Zusatzbaustein Betriebsunterbrechung wurde vereinbart
- Schäden durch Kernenergie
Schadenbeispiele Valorenversicherung
💰 Schaden: 300.000 Euro
Raubüberfall während eines Begleittransports
Ein Juwelier transportiert eine Kollektion hochkarätiger Diamanten und erlesener Uhren in einem Spezialfahrzeug zum Kunden oder zu einer Messe. Das Transportfahrzeug wird unter Androhung von Gewalt gestoppt. Die Wertgegenstände werden entwendet.
💰 Schaden: 200.000 Euro
Einbruchdiebstahl im Geschäft/Tresorraum
Über das Wochenende verschaffen sich Täter Zugang zu den Geschäftsräumen eines Uhrenhändlers. Sie knacken den Tresor (oder stehlen die Ware aus gesicherten Vitrinen) und entwenden eine Reihe hochwertiger Markenuhren, Gold- und Platinwaren.
💰 Schaden: 180.000 Euro
Transportschaden bei Kuriersendung
Ein Schmuckhersteller verschickt eine Sendung neuer Goldketten und lose Edelsteine per Wertkurier an einen Großhändler. Durch einen schweren Verkehrsunfall des Kurierfahrzeugs wird die gesicherte Sendung stark beschädigt oder geht durch einen daraus folgenden Brand komplett verloren.
Sie haben noch offene Fragen?
Lassen Sie es sich einfach von unseren Expertinnen und Experten erklären.
Häufige Fragen zur Valorenversicherung
Für wen ist die Valorenversicherung geeignet?
Was ist eine Valorenversicherung?
Mit einer Valorenversicherung ist Ihre Ware in Ihren Geschäftsräumen, bei Ausstellungen und bei Messen oder bei Transporten gegen zum Beispiel Einbruchdiebstahl und Raub immer bestens abgesichert. Als Juwelier sind Sie einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Die Folgen dieser Risiken sind oft sehr erheblich und können Ihre unternehmerische Existenz nachhaltig gefährden. Um sich vor diesen Risiken zu schützen, bietet die BarmeniaGothaer Valorenversicherung den Schutz, den Juweliere wirklich brauchen.
Wo gilt die Valorenversicherung?
Der Versicherungsschutz der Valorenversicherung besteht:
- Während des Aufenthaltes in den eigenen Geschäftsräumen, sofern die im Versicherungsvertrag aufgeführten Aufbewahrungsvorschriften und Sicherungsmaßnahmen eingehalten werden
- Während des Aufenthaltes außerhalb der eigenen Geschäftsräume bei Kommissionären, Bearbeitungsstätten, Heimarbeitern/Heimarbeiterinnen, Kund*innen und Banken. Werden die Waren dort in Schaufenstern, Außenvitrinen und -schaukästen untergebracht, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn hierfür Versicherungsschutz beantragt und schriftlich bestätigt wurde. Außerhalb der Geschäftszeit und außerhalb des geschäftlichen Umgangs mit den versicherten Waren besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Waren in für ihren Wert angemessenen Wertbehältnissen aufbewahrt werden
- Während der Mitführung als Begleittransport oder des Geschäfts-/Botengangs im persönlichen Gewahrsam der Versicherungsnehmerin/des Versicherungsnehmers oder einer ihrer/seiner Angestellten/Mitarbeiter*innen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verbringung auf direktem Wege von einem Ort zum anderen erfolgt
- Während der Mitführung als Reiselager, einschließlich aller notwendigen Aufenthalte im persönlichen Gewahrsam der Reiselagerbegleiter*innen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Personen geeignet und volljährig sind sowie im Vertrag namentlich genannt wurden
- Bei einer Aufbewahrung in den Wohnräumen des Reiselagerbegleiters oder der Reiselagerbegleiterin, sofern dies vertraglich vereinbart wurde und die Aufbewahrungsvorschriften eingehalten werden
- Bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der jeweils gültigen Kraftfahrzeugklausel
- Bei Reisen mit dem Flugzeug, wenn das Reiselager als normales Handgepäck mitgeführt oder auf einem gesondert gebuchten Nachbarsitz befördert wird. Hierbei müssen die Güter ununterbrochen vom Reiselagerbegleiter oder der Reiselagerbegleiterin persönlich und unmittelbar beaufsichtigt werden
- Während des Aufenthalts in Hotels oder anderen Beherbergungsstätten, wenn das Reiselager gegen Einlieferungsschein in Aufbewahrung gegeben wurde
- Während Transporten mit Transportunternehmen gemäß dem jeweils gültigen Bijouterievaloren-Tarif
Welche Schäden sind mit der Valorenversicherung abgedeckt?
Die Valorenversicherung trägt, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, alle Gefahren, denen die versicherten Juwelierwaren während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.
Welche Gefahren und Schäden sind von der Valorenversicherung nicht abgedeckt?
- Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse
- Solche Gefahren, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge ergeben
- Gefahren von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen
- Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand
- Schäden, die durch Unterschlagung, Betrug, Untreue verursacht wurden (es sei denn, dass solche Schäden im Gewahrsam von Transportunternehmen, amtlichen Aufbewahrungsstellen, Zollämtern, Banken oder anderen Geldinstituten, Hotels beziehungsweise Hotel-Gepäckträgern eingetreten sind)
- Vorsätzliche Handlungen, wie zum Beispiel Diebstahl, der von Familienangehörigen der Versicherungsnehmerin/des Versicherungsnehmers oder Personen, welche in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer beziehungsweise der Versicherungsnehmerin leben, begangen wurde. Dazu zählen auch Angestellte und das Personal der Versicherungsnehmerin/des Versicherungsnehmers
- Nichtbeachtung gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen oder solcher von Zollverwaltungen und Transportunternehmen
Wie wird die Versicherungssumme bei der Valorenversicherung ermittelt?
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Dieser ergibt sich aus der im Antrag vereinbarten Berechnungsgrundlage.
Die Versicherungs-/Ersatzwerte gelten wie folgt vereinbart:
- Für Kommissionsware der Kommissionswert
- Für Auswahlen der Rechnungswert
- Für bereits verkaufte Ware der Verkaufspreis
- Für andere als vorgenannte Waren der Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungspreis
Was erhalten Sie im Schadensfall von einer Valorenversicherung?
Bei der Valorenversicherung wird im Schadensfall die nachgewiesene Schadenhöhe (bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung beziehungsweise Reparatur) ersetzt.
Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf die im Versicherungsschein genannten Höchstversicherungssummen. Grundlage hierfür ist der jeweils gültige BijouterieValoren-Tarif oder die jeweils gültige Kraftfahrzeug-Klausel für die Reise- und Warenlagerversicherung.

