Im Trauerfall drohen neben dem Verlust eines lieben Menschen hohe Kosten für die Bestattung.
- Wir leisten im Todesfall die vereinbarte Todesfallsumme an die bezugsberechtigte Person
- Bereits nach zwei Jahren zahlen wir im Todesfall die volle Versicherungssumme, bei Tod durch einen Unfall sofort
- Bei Tod in den ersten zwei Versicherungsjahren erstatten wir die bis dahin gezahlten Beiträge zurück
- Erreicht die versicherte Person das vereinbarte Ablaufalter, zahlen wir die Ablaufleistung aus






