Roller-Versicherung

Der passende Versicherungsschutz für Ihren Roller. Wir bieten Ihnen eine umfängliche Absicherung bei Sach- und Vermögensschäden sowie auch bei Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr.

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Vorteile der Roller-Versicherung

Günstiger Beitrag

Schon ab 3,75 Euro monatlich.

Kennzeichen per Post

Kennzeichen und Versicherungsschein kommen kostenfrei per Post.

Weitere Elektrokleinstfahrzeuge versicherbar

Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge versicherbar.

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Unsere Kundenportale

Sie möchten einen schnellen und einfachen Überblick über Ihre bestehenden Versicherungen? Die Kundenportale bieten viele verschiedene digitale Services und Angebote, um Versicherung für Sie einfach zu gestalten – auch als App verfügbar.

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Informationen zur Roller-Versicherung

Im Schadensfall gut abgesichert

Sie sind an der Ampel versehentlich an einem Auto entlang geschrammt? Oder bei der Spritztour ins Grüne mit dem Roller auf der Schotterstraße gestürzt? Ihr Beifahrer wurde dabei verletzt und die Frage ist nun, wer übernimmt den Schaden?

Ihre Roller-Versicherung springt ein, wenn Sie einen Unfall verursachen. Sie zahlt für Schäden, die anderen entstehen. Mit der BarmeniaGothaer Roller-Versicherung sind Sie mit bis zu 100 Millionen Euro versichert. Das gilt, wenn Personen verletzt werden oder wenn Sie etwas beschädigen – sowohl bei Sach- als auch bei Vermögensschäden. Und wenn Sie gar nicht schuld sind, vertritt die BarmeniaGothaer Ihre Interessen und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab. Das gilt europaweit - und damit selbstverständlich auch in Ihrem Urlaub. So können Sie jederzeit mit einem guten Gefühl losfahren, denn Sie können sich darauf verlassen, dass wir in der Not für Sie einspringen und für Sie da sind.

Streit im Straßenverkehr - die BarmeniaGothaer hilft

Mit unserer Roller-Versicherung sind Sie auch für Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr bestens gerüstet. Denn die BarmeniaGothaer hilft, unberechtigte Schadenersatzansprüche der gegnerischen Partei abzuwehren. So können Sie sorglos weiterhin den vollen Fahrspaß genießen.

Roller-Versicherung: Kennzeichen und Versicherungsschutz

Ihr Roller-Kennzeichen erhalten Sie nach Abschluss der Versicherung innerhalb von 2 bis 3 Werktagen mit dem Versicherungsschein und der Versicherungsbescheinigung im Scheckkartenformat. Dabei wird das Roller-Versicherungskennzeichen mit den anderen Unterlagen per Post an die angegebene Adresse versendet. Der Versicherungsschutz Ihrer Roller-Versicherung beginnt ab dem in Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Wichtig ist, dass Sie zur Bewegung Ihres Rollers auf öffentlichen Wegen ein gültiges Versicherungskennzeichen benötigen.

Häufige Fragen zur Roller-Versicherung

Ist eine Roller-Versicherung sinnvoll?

Eine Versicherung für den Roller - im Sinne einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - ist nicht nur sinnvoll, sondern sogar verpflichtend, sollte das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Straßen verwendet werden. Darüber hinaus ist eine Roller-Versicherung wichtig, um sich bei Sach- und Vermögensschäden sowie auch bei Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr gut abzusichern.

Roller-Versicherung: Was braucht man?

Zur Nutzung von Rollern beziehungsweise Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen ist eine gültige Betriebserlaubnis/COC (Certificate of Conformity) und ein gültiges Kennzeichen in der richtigen Farbe sowie ein Versicherungs-schein notwendig.

Wie versichere ich einen Roller?

Die Beantragung Ihrer Roller-Versicherung kann schnell und unkompliziert über den BarmeniaGothaer Roller-Rechner erfolgen. Alternativ erhalten Sie Ihr Kennzeichen auch in einer unserer BarmeniaGothaer Agenturen in Ihrer Nähe. Sie haben hier die Wahl zwischen einer Kraftfahrzeughaftpflichtdeckung ohne Teilkaskodeckung oder auch mit Teilkaskodeckung (einschließlich einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro).

Wann sollte ich eine Roller-Versicherung abschließen?

Die Roller-Versicherung kann zu Beginn eines jeden Verkehrsjahres (1. März) abgeschlossen werden. Dabei sind Versicherungsbeginne bei Wechsel oder Neuabschluss der Roller-Versicherung innerhalb des Verkehrsjahres ohne Weiteres möglich.

Roller-Versicherung: Wer darf fahren?

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer oder einer berechtigten Fahrerin geführt werden. Berechtigte*r Fahrer*in ist, wer den Roller mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten (Halter*in oder Eigentümer*in) nutzt. Der Fahrer oder die Fahrerin des Rollers darf diesen auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis führen. Außerdem dürfen Sie als Halter oder als Halterin oder Eigentümer oder Eigentümerin des Rollers diesen nicht von jemandem benutzen lassen, der nicht den erforderlichen Führerschein hat.

Wie lange dauert der Versicherungszeitraum einer Roller-Versicherung?

Die Höchstlaufzeit einer Roller-Versicherung beträgt immer maximal ein Jahr. Das Verkehrsjahr startet immer am 1. März eines jeden Jahres und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahres.

Spätere Beginne nach dem 1. März sind selbstverständlich möglich. Der Versicherungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Verkehrsjahres.

Muss die Versicherung jedes Jahr neu beantragt werden?

Ja, da es sich bei der Roller-Versicherung um eine sogenannte Ablaufpolice handelt, muss sie jedes Jahr neu beantragt werden. Sie verliert mit Beendigung des Verkehrsjahres - dem letzten Tag des Februars - ihre Gültigkeit. Dies bedeutet, dass ein Neuabschluss der Roller-Versicherung erforderlich ist. Die neue Versicherungspolice weist dann wiederum ebenso eine Höchstlaufzeit von einem Jahr auf.

Bietet meine Roller-Versicherung auch im Ausland Versicherungsschutz?

Ja, Sie haben in der KFZ-Haftpflichtversicherung sowie der Fahrzeugversicherung Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Zwecks Nachweis über das Bestehen der erforderlichen Haftpflichtversicherung erstellen wir Ihnen auf Anforderung eine Internationale Versicherungskarte (IVK).

Services rund um die Roller-Versicherung

Magazin Reise & Mobilität

Wir möchten Ihnen nicht nur den optimalen Versicherungsschutz bieten, sondern Sie rund um den Bereich Reise und Mobilität informieren. In unserem Magazin finden Sie Artikel zu den Themen E-Mobilität, Fahrzeugleasing, Autokauf und vielen mehr.

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Kfz-Zulassung mit elektronischer Versicherungsbestätigung

Um Ihr Auto anmelden zu können, benötigen Sie die sogenannten elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Diese erhalten Sie entweder persönlich, per SMS oder per E-Mail. Sie können sie einfach und schnell online beantragen.

Unterstützung, wenn es drauf ankommt

Die BarmeniaGothaer ist für Sie da – egal wann, wo oder weshalb Sie Unterstützung benötigen, denn wir möchten Ihnen Halt und Sicherheit in allen Lebenslagen geben. Kontaktieren Sie bei Fragen schnell und einfach unseren Kundenservice. Wenn Sie einen Schaden melden möchten, können Sie das einfach und unkompliziert über unsere Online-Schadenmeldung erledigen oder Sie kontaktieren Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Unsere zentrale Schadenhotline steht Ihnen zusätzlich rund um die Uhr zur Verfügung.

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