Sie können selbst entscheiden, ob Sie bei der Reiserücktrittsversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren oder nicht. Diese beträgt 25 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, beträgt die Selbstbeteiligung 20 Prozent und mindestens 25 Euro je versicherte Person. Wenn Sie sich für die Selbstbeteiligung entscheiden, erhalten Sie einen günstigeren Beitrag.

😊 Sorgenfrei buchen
Reiserücktrittsversicherung
Sie freuen sich auf Ihre Reise, doch dann tritt ein unvorhersehbares Ereignis ein: eine Krankheit, ein Unfall oder ein ungeplanter Jobwechsel. Sie müssen Ihre Reise absagen. Mit der Reiserücktrittsversicherung können Sie sich gegen den finanziellen Verlust absichern.
Vorteile unserer Reiserücktrittsversicherung
Auch nach der Buchung abschließbar
Sie können die Reiserücktrittsversicherung unabhängig von der Reisebuchung, bis mindestens 30 Tage vor Reisebeginn abschließen.
Weltweiter
Schutz
Egal, wohin die Reise geht - durch den weltweiten Versicherungsschutz sind Sie bei Reisen rund um den Globus abgesichert.
Übernahme
zahlreicher Kosten
Wir übernehmen Storno-, Nachreise- sowie Reiseabbruchkosten und zahlen Ersatz für nicht in Anspruch genommene Reisedienstleistungen.
Tarifdetails der Reiserücktrittsversicherung
Erfahren Sie jetzt mehr zu unseren Tarifen – Individuelle Leistungspakete für jeden Bedarf.
| Travel Day | Travel+ | |
|---|---|---|
| Stornokosten | ||
| Nachreisekosten | ||
| Reise-Abbruchkosten | ||
| Reise-Assistance | ||
| Zahlreiche Leistungsgründe |
Was ist bei der BarmeniaGothaer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?
Wir möchten offen und ehrlich mit Ihnen sein, damit Sie genau wissen, was in der Reiserücktrittsversicherung versichert ist und was nicht. Hier sehen Sie alles Wichtige auf einen Blick. Detaillierte Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Was ist abgedeckt?
Reiserücktritts- und Reiseabbruchkosten: Wir ersetzen Ihnen bei Nichtantritt der Reise aus den vereinbarten Gründen vertraglich geschuldete Rücktrittskosten, bei Abbruch der Reise nachweislich entstandene Rückreisekosten sowie den anteiligen Wert nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen.
Voraussetzung für die Versicherung ist ein triftiger Grund:
- Schwere Unfälle und unerwartete Erkrankungen bei Ihnen oder nahen Angehörigen
- Impfunverträglichkeit
- Todesfall
- Schwangerschaft
- Unerwarteter Arbeitsplatzverlust
- Unerwartete Aufnahme einer Arbeit
- Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel
- Beschädigung Ihrer Immobilie durch Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl
Was ist nicht abgedeckt?
Allgemeine Ausschlüsse: Nicht versichert sind vorhersehbare Ereignisse, Reiserücktritt oder -abbruch ohne triftigen Grund, Expeditionen und Schäden durch Krieg und innere Unruhen.
Weitere Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen.Mehr Details? Alle wichtigen Unterlagen zum Download
Erfahren Sie mehr über unsere Tarife und Versicherungsbedingungen - einfach herunterladen.
Alle Reiseversicherungen der BarmeniaGothaer
Neben der Reiserücktrittsversicherung bieten wir Ihnen zahlreiche weitere Versicherungslösungen rund um Ihre Reise:
- Reise-Haftpflichtversicherung
- Reise-Unfallversicherung
- Reise-Gepäckversicherung
- Reise-Krankenversicherung
Sie können selbst wählen, welchen Schutz Sie benötigen und Ihr individuelles Versicherungspaket ganz einfach mit einem einzigen Vertrag online abschließen.

Zu viele Details?
Lassen Sie es sich einfach von unseren Expertinnen und Experten erklären.
Leistungsbeispiele zur Reiserücktrittsversicherung

Unerwarteter
Jobverlust
Sarah bucht eine Kreuzfahrt für den kommenden Herbst. Einen Monat vor der Reise erhält sie unerwartet eine Kündigung, weil Ihr Arbeitgeber den Standort schließt. Sie kann sich die Kreuzfahrt somit vorerst nicht leisten und muss die Zeit nutzen, nach einem neuen Job zu suchen. Leider erhebt die Reederei einen großen Teil des Preises als Stornogebühr. Zum Glück hat Sarah jedoch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese nimmt ihr die Kosten für die Stornierung der Reise ab.

Plötzliche Krankheit im Urlaub
Martin erkrankt während einer Mexiko-Rundreise unerwartet an einer schweren Grippe mit möglicher Lungenentzündung. Er muss die Reise abbrechen und zurück nach Deutschland reisen. Leider ist es sehr teuer, so kurzfristig einen neuen Rückflug zu buchen. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten für den Flug und erstattet darüber hinaus auch die bereits gezahlten Hotelkosten für die Tage, die nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

Hochwasser statt Strandurlaub
Luise plant ihren diesjährigen Sommerurlaub in Griechenland zu verbringen. Zwei Tage vor Urlaubsbeginn tritt nach tagelangem Regen ein Fluss in der Nähe ihres Eigenheims über die Ufer. Das Wasser dringt in den Keller und richtet große Schäden an. Sie kann den Schaden nicht unbeaufsichtigt lassen. Um Folgeschäden zu vermeiden, sagt sie die Reise ab und kümmert sich um den Schaden am Haus. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten für die Stornierung des Urlaubs.
Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung
Gibt es bei der Reiserücktrittsversicherung eine Selbstbeteiligung?
Bis wann kann die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?
Der Versicherungsvertrag muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Reise abgeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt, wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen. Dann muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am dritten Tag nach Reisebuchung erfolgen.
Gilt die Reiseversicherung nur für eine einzelne Reise?
Sie haben die Wahl, ob Sie die Reiseversicherung für das ganze Jahr oder für eine einzelne Reise abschließen. Im letzteren Fall müssen Sie die genauen Reisedaten beim Abschluss der Versicherung angeben. Beim Jahres-Schutz gilt der Versicherungsschutz für beliebig viele private und/oder beruflich veranlasste Reisen, die innerhalb des Versicherungsjahres angetreten werden. Ist ein Reisezeitraum länger als acht Wochen, so besteht nur für die ersten acht Wochen Versicherungsschutz.
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn der Flug storniert oder die Reise vom Reiseveranstalter beziehungsweise Hotel abgesagt wird?
Nein, in diesen Fällen ist die Fluggesellschaft, der Reiseveranstalter oder das Hotel verantwortlich.
Services rund um die Reiserücktrittsversicherung
Magazin Reisen & Mobilität
Haben Sie bei der Reisevorbereitung an alles gedacht? In unserem Magazin Reisen finden Sie viele nützliche Tipps für den Urlaub. Damit Sie die schönste Zeit des Jahres ohne Stress erleben und neue Länder unbeschwert erkunden können.
Unterstützung, wenn es drauf ankommt
Die BarmeniaGothaer ist für Sie da – egal wann, wo oder weshalb Sie Unterstützung benötigen, denn wir möchten Ihnen Halt und Sicherheit in allen Lebenslagen geben. Kontaktieren Sie bei Fragen schnell und einfach unseren Kundenservice. Wenn Sie einen Schaden melden möchten, können Sie das einfach und unkompliziert über unsere Online-Schadenmeldung erledigen oder Sie kontaktieren Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Unsere zentrale Schadenhotline steht Ihnen zusätzlich rund um die Uhr zur Verfügung.



