Zwei Männer arbeiten am Laptop

Die BarmeniaGothaer Hinweisgeberstelle

Gesetzeskonformes und integres Verhalten ist eines der Ziele des Compliance-Management-Systems und hat für die BarmeniaGothaer höchste Priorität. Wer konkrete, begründete Hinweise auf schwere Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der BarmeniaGothaer hat, kann für deren Meldung das externe Hinweisgebersystem für die BarmeniaGothaer nutzen.

Rechtsanwaltskanzlei
Heuking Kühn Lüer Wojtek

Magnusstr. 13, 50672 Köln

Montag bis Freitag 9:00 – 19:00 Uhr

00800 40020040 (kostenfrei)

go-compliance-hotline@heuking.de

Nicht für Beschwerden

Das Hinweisgebersystem der BarmeniaGothaer ist für die Meldung von Rechtsverletzungen und/oder Regelverstößen, selbstverständlich auch solcher das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betreffend, angelegt.

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach dem LkSG

Es ist hingegen nicht für Beschwerden im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit konkreten Versicherungsverträgen und/oder diesbezüglichen Vermittlertätigkeiten gedacht. Wer im Hinblick auf seinen Versicherungsvertrag oder eine Dienstleistung des BarmeniaGothaer Konzerns unzufrieden ist, kann sich an die Ansprechpartner*innen, welche sich aus den jeweiligen Versicherungsunterlagen ergeben, an seine persönlichen Berater*innen oder in besonderen Fällen an das Beschwerdemanagement der BarmeniaGothaer wenden.

Das Hinweisgebersystem des BarmeniaGothaer Konzerns

Die interne Meldestelle des BarmeniaGothaer Konzerns ist bei der Konzerncompliance-Funktion eingerichtet. Der Eingangskanal für Meldungen von Rechtsverstößen ist über die oben genannte Rechtsanwaltskanzlei organisiert

Ist sowohl von Mitarbeitern des BarmeniaGothaer Konzerns als auch von Externen wie Kunden, Dienstleistern oder Lieferanten der BarmeniaGothaer nutzbar.

Hinweise

  • Werden unabhängig, vertraulich und fair bearbeitet
  • können auf Wunsch auch anonym abgegeben werden

Bei anonymen Hinweisen sollten möglichst viele Details und - sofern vorhanden - auch Unterlagen, die den Verdacht stützen, ergänzt werden. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze ergeben, kann ein Hinweis letztlich etwas bewirken.