Hersteller*innen und Händler*innen von Produkten, die keine Endprodukte sind, können eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Wenn sie beispielsweise Produkte vertreiben, die noch durch Dritte verbunden, vermischt, eingebaut, weiterverarbeitet oder weiterbearbeitet werden, bietet sich die erweiterte Produkthaftpflicht an. Auch für Hersteller*innen beziehungsweise Händler*innen von Maschinen, mit denen weitere Produkte hergestellt werden, ist sie sinnvoll.

Produkthaftpflicht-versicherung
Schützen Sie sich vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn Ihr Produkt fehlerhaft ist und dadurch Personen- oder Sachschäden entstehen.
Drei Vorteile der Produkthaftpflichtversicherung
Berechtigte Schadenersatzansprüche
Berechtigte Ansprüche Dritter übernehmen wir für Sie.
Unberechtigte Schadenersatzansprüche
Unbegründete Ansprüche wehren wir für Sie ab.
Erweiterte
Produkthaftpflicht
Gewährung einer Deckungssumme bis zu einer Millionen Euro
Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?
Eine Produkthaftpflichtversicherung wird auch Produkthaftungsversicherung genannt. Sie ist als Haftpflichtversicherung für Unternehmen Teil der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt Hersteller und Herstellerinnen sowie Händler und Händlerinnen vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn das Produkt fehlerhaft ist und dadurch Personen- oder Sachschäden entstehen.
Grundlage für die Produkthaftpflicht ist neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Nach diesem Gesetz haften Hersteller*innen eines Produktes unabhängig vom eigenen Verschulden. Eine Produkthaftpflichtversicherung beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung ist daher ein wichtiger Schutz für Unternehmen. Sie sichert Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter und gegebenenfalls existenzbedrohende Kosten ab.

Weitere Informationen zur Produkthaftpflichtversicherung
Was deckt die Produkthaftpflichtversicherung ab?
Die BarmeniaGothaer Produkthaftpflichtversicherung deckt beispielsweise:
- Personenschäden und Sachschäden durch mangelhafte Produkte
- Schäden, die wegen des Fehlens einer vereinbarten Eigenschaft des Produktes entstehen
Über Deckungserweiterungen können zusätzliche Leistungen eingeschlossen werden. Die Erweiterungen sind in Abhängigkeit von der gewählten Betriebsart wählbar wie zum Beispiel:
- Erweiterte Produkthaftpflicht mit einer Deckungssumme von einer Millionen Euro für Handelsbetriebe (nicht für produzierende Betriebe!)
- Erweiterte Produkthaftpflicht mit einer Deckungssumme von einer Millionen Euro für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Erweiterte Produkthaftpflicht mit einer Deckungssumme von einer Millionen Euro für das Baugewerbe
Wer benötigt eine Produkthaftpflichtversicherung?
Eine Produkthaftpflichtversicherung benötigen alle Unternehmen, die mit Produkten handeln oder an der Herstellung eines Produktes beteiligt sind. Der Begriff "Hersteller" ist im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) weit gefasst. Laut Paragraf 4 gelten als Hersteller*innen folgende Gruppen:
- Alle Zulieferer*innen und Endprodukthersteller*innen
- Unternehmer*innen (Lieferan*tinnen, Händler*innen), die sich als Hersteller*innen ausgeben (Waren unter eigenem Namen verkaufen)
- Importeure, die Produkte in die Europäische Union einführen oder die ihre Lieferanten und Lieferantinnen nicht benennen können
Fast jede unternehmerisch tätige Person, die im Land tätig ist, kann demnach eine Herstellerin oder ein Hersteller sein. Denn die gesetzliche Definition geht weit über die konventionelle Definition hinaus. Deshalb sind wahrscheinlich auch Sie als Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer der Gefahr der Haftung ausgesetzt. Bei Verkäufen an Privatpersonen müssen bei einem Produktmangel die Aus- und Einbaukosten vom Händler beziehungsweise von der Händlerin ersetzt werden.
Nur eine solide Produkthaftpflichtversicherung kann im Ernstfall vor hohen Kosten im Rahmen von Schadensersatzansprüchen schützen.
Was ist die erweiterte Produkthaftpflicht?
Darüber hinaus können Hersteller beziehungsweise Herstellerinnen und Händler beziehungsweise Händlerinnen eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung bietet sich an, wenn sie beispielsweise Produkte vertreiben, die durch Dritte verbunden, vermischt, eingebaut, weiterverarbeitet oder bearbeitet werden. Auch für Hersteller*innen beziehungsweise Händler*innen von Maschinen, mit denen weitere Produkte hergestellt werden, ist sie sinnvoll. Die erweiterte Produkthaftpflicht deckt:
- Nutzlos aufgewendete Kosten für die Weiterverarbeitung oder Weiterbearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
- Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung oder Vermischung gelieferter Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
- Kosten für den Ausbau mangelhafter und den Einbau mangelfreier Erzeugnisse
- Schadensersatzansprüche bei Mängeln an hergestellten, bearbeiteten oder verarbeiteten Sachen durch Fehler der von Ihnen hergestellten, gelieferten, montierten oder gewarteten Maschine
Produkthaftpflicht: Kosten
Was kostet eine Produkthaftpflicht? Diese oft gestellte Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt darauf an, für welche Versicherung oder Kombination aus Versicherungen Sie sich entscheiden. Beispielsweise Kombinationen aus Betriebs-, Berufs- und Produkthaftpflicht, D&O Versicherung, Cyberversicherung und weiteren Versicherungen.
Daneben spielen auch weitere Faktoren eine Rolle wie:
- Die Größe Ihres Unternehmens
- Die gewählte Versicherungssumme
Wir beraten Sie dazu und bei weiteren Fragen gerne persönlich oder telefonisch.
Leistungsbeispiele der Kautionsversicherung

Einzelhandel
Fehlen vereinbarter Eigenschaften
Ein Farbenhändler empfiehlt einem Kunden einen Lack zum Streichen seines Gartenzauns. Nach dem ersten Regen blättert der Lack vom Gartenzaun ab. Der empfohlene Lack ist nicht wasserfest und für den Außenbereich ungeeignet. Der Kunde verlangt vom Händler Ersatz für seine Aufwendungen im Zusammenhang mit dem beschädigten Gartenzaun.

Bäcker*innen-Handwerk
Personenschaden durch fehlerhaftes Produkt
Während der Teigherstellung für Brötchen gerät unbemerkt ein Metallteil in die Teigmaschine. Das Teil wird in einem Brötchen mitgebacken und später auch verkauft. Eine Kundin isst das Brötchen. Dabei beißt sie auf das Metallteil und ihr Zahn bricht ab. Sie verlangt Schmerzensgeld und die Erstattung der Kosten für die Zahnbehandlung.

Produzierendes Gewerbe
Verdienstausfall durch Verunreinigung
Ein Unternehmen liefert eine Zutat für eine Fertig-Lasagne, die mit einem Bitterstoff verunreinigt ist. Die daraus produzierte Lasagne ist unbrauchbar und die Abnehmerin erfährt dadurch einen Verdienstausfall, da sie die Produkte nicht verkaufen kann.
Sie haben noch offene Fragen?
Lassen Sie es sich einfach von unseren Expertinnen und Experten erklären.
Häufige Fragen zur Produkthaftpflichtversicherung
Wer benötigt eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung?
Welche Schäden werden bei der Produkthaftung ersetzt?
Einfach ausgedrückt: Sachschäden und Personenschäden, die im Zusammenhang mit dem Produkt stehen. Genauer definiert dies das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Wer haftet bei der Produkthaftung?
Hersteller*innen oder Quasi-Hersteller*innen eines Produktes haften für die Fehler des Produktes. Die Definition, wer als Herstellerin oder Hersteller gilt, ist gesetzlich geregelt. Sie geht weit über den eigentlichen Produzenten beziehungsweise über die eigentliche Produzentin hinaus. Der Begriff "Hersteller" ist im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG – Paragraf 4) sehr weit gefasst. Deshalb sind wahrscheinlich auch Sie als Unternehmerin oder Unternehmer der Gefahr der Haftung ausgesetzt.
Wann brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?
In Deutschland gibt es in der Regel keine Pflicht zur Betriebshaftpflichtversicherung. Eine entsprechende Absicherung ist für die meisten Unternehmen dennoch empfehlenswert. So können existenzielle Haftungsrisiken vermieden werden.
Wie viel kostet eine Betriebshaftpflicht?
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung sind unter anderem von der Größe und der Branche des Unternehmens abhängig. Die Kosten können somit nicht pauschal angegeben werden. Sie können daher einfach online ein individuelles Angebot anfordern.

