Die Kosten einer Photovoltaikversicherung sind individuell je nach Größe oder Wert der Anlage. Eine pauschale Kostenaufstellung ist daher nicht möglich. Vereinbaren Sie daher gerne einen unverbindlichen Beratungstermin mit einer Beraterin oder einem Berater. Sie können einfach und unkompliziert ein Angebot anfordern und werden dann schnellstmöglich kontaktiert.

Sonnenkraft effektiv nutzen
GewerbeProtect Photovoltaikversicherung
Ob durch Strom, Blitzeinschlag oder Fremdeinwirkung: Bereits kleine Beschädigungen können zum Stillstand der gesamten Solaranlage führen. Die GewerbeProtect Photovoltaikversicherung sichert Ihre Photovoltaikanlagen ab – egal ob auf dem Dach oder am Gebäude.
Ihre Vorteile der Photovoltaikversicherung
Keine
Restwertanrechnung
Im Schadensfalls wird der Restwert der beschädigten Anlage nicht vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Unvorhergesehene
Beschädigungen
Schäden, die unvorhergesehen eintreten zum Beispiel durch Brand, Blitzschlag, Sturm & mehr.
Individuelle
Baukastenlösung
Mehr als zwei Millionen Kombinationsmöglichkeiten von Leistungen mit der GewerbeProtect.
GAP-
Deckung
Ideale Absicherung für kreditfinanzierte oder geleaste Anlagen gegen Sachschäden oder Diebstahl.
Nachhaltigkeit in der GewerbeProtect Photovoltaikversicherung
Bei BarmeniaGothaer ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema. Daher findet das Thema auch Platz in unseren Produkten. Wir übernehmen in der Photovoltaikversicherung Mehrkosten zur Förderung der Nachhaltigkeit bis 10.000 Euro und Mehrkosten für Reparatur statt Austausch bis 2.500 Euro.

Wann zahlt die BarmeniaGothaer Photovoltaikversicherung?
Wir möchten offen und ehrlich mit Ihnen sein, damit Sie genau wissen, welche Leistungen und Schäden durch die Photovoltaikversicherung übernommen und welche nicht. Hier sehen Sie alles Wichtige auf einen Blick.
Was ist abgedeckt?
Unvorhergesehen Schäden: Beschädigungen und Zerstörungen an Photovoltaikanlagen, die unvorhergesehen eintreten. Abgesichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sabotage oder Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Wasser oder Feuchtigkeit, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Frost, Hochwasser oder Überschwemmung, Hagel oder Schneedruck, Tierbiss.
Grobe Fahrlässigkeit: Sachschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Diebstahl: Verlust versicherter Sachen, zum Beispiel durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.
Restwertanrechnung: Keine Restwertanrechnung im Schadensfall.
Innere Betriebsschäden: Innere Betriebsschäden an Wechselrichtern und Batteriespeichersystemen bis 2.000 Euro.
GAP-Deckung: Erweiterter Versicherungsschutz im Rahmen der "GAP-Deckung“ (Differenz zwischen Zeitwert und dem aus dem Kredit-/Leasingvertrag errechneten Restbetrag) für kreditfinanzierte oder geleaste Anlagen.
Zusatzbausteine: Sie haben eine große Auswahl an Zusatzbausteinen dank unsere Baukastenlösung. Wir empfehlen Ihnen die Ertragsausfallversicherung. Diese Versicherung sichert Sie gegen entgangenen Einnahmen aus dem Stromverkauf und der gegebenenfalls entstandenen Mehrkosten für Fremdstrombezug bei Eigenverbrauch ab.
*Weitere Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen.Was ist nicht abgedeckt?
Nicht versicherte Schäden: Nicht versichert sind Schäden, die durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters entstanden sind und Mängel, die bereits bei Abschluss der Versicherung vorhanden waren. Außerdem sind betriebsbedingte Abnutzung, korrosive Angriffe, Abzehrungen oder Ablagerungen nicht abgesichert.
Nicht versicherte Gefahren: Nicht versichert sind Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse und Kernenergie.
*Weitere Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen.Sie haben noch offene Fragen?
Lassen Sie es sich einfach von unseren Expertinnen und Experten erklären.
Schadenbeispiele Photovoltaikversicherung
💰 Schaden: 60.000 Euro
Sturmschaden an der Photovoltaikanlage
Ein Unternehmen betreibt eine große Photovoltaikanlage auf dem Dach seiner Lagerhalle. Bei einem schweren Sturm werden mehrere Module abgerissen und stürzen zu Boden. Dabei werden nicht nur die Module selbst zerstört, sondern auch die Dachflächen beschädigt. Die Anlage muss für mehrere Wochen außer Betrieb genommen werden. Die Photovoltaikversicherung deckt den Sachschaden an der Anlage, sowie die Reparaturkosten und sofern abgesichert den Ertragsausfall ab.
💰 Schaden: 39.000 Euro
Diebstahl von Solarmodulen
Ein Logistikunternehmen betreibt eine große Photovoltaikanlage auf dem Flachdach seines Hauptlagers. Am Wochenende verschaffen sich Diebe Zugang zum Dach und demontieren professionell 30 hochwertige PV-Module sowie Kupferkabel. Die Versicherung übernimmt den Schaden durch Diebstahl und sofern abgesichert den Ertragsausfall.
💰 Schaden: 17.000 Euro
Überspannungsschaden durch Blitzeinschlag
Bei einem Sommergewitter schlägt ein Blitz in der Nähe einer produzierenden Gewerbehalle ein. Durch die Überspannung werden der Wechselrichter und Teile der Steuerungselektronik der PV-Anlage zerstört. Die Photovoltaikversicherung ersetzt Schäden durch Überspannung und deckt zusätzlich sofern abgesichert den Ertragsausfall.
Weitere Infos zur Photovoltaikversicherung
Was kostet eine Photovoltaikversicherung?
Wer braucht eine Photovoltaikversicherung?
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Photovoltaikversicherung zwar nicht. Jedoch kann Sie Betreiberinnen und Betreiber von kleineren Photovoltaikanlagen umfassenden Schutz (bis 250.000 Euro Versicherungssumme) bieten und im Rahmen von GewerbeProtect als Baustein versichert werden.
Warum sollte ich meine Photovoltaik-Anlage versichern?
Es gibt zahlreiche Gründe, Ihre Photovoltaik-Anlage gegen Schäden abzusichern: Vandalismus, Diebstahl und Unwetter sind nur einige davon. Eine entsprechende Versicherung für Solaranlagen gibt Ihnen die Sicherheit auf der Sonnenseite zu stehen, wenn ein Schaden eintritt, da Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Dabei wird die BarmeniaGothaer Photovoltaikversicherung auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und bietet Ihnen genau den Versicherungsumfang, den Sie brauchen.



Häufige Fragen zur Photovoltaikversicherung
Ist eine Photovoltaikversicherung verpflichtend?
Nein, eine Photovoltaikversicherung ist keine Pflicht. Doch um sich vor finanziellen Schäden zu schützen, ist eine Photovoltaikversicherung durchaus sinnvoll. Es können verschiedene Schäden auftreten, die mehrere tausende Euros kosten können. Mit einer Versicherung sichern Sie sich gegen viele verschiedene Risiken ab und sind finanziell auf der sicheren Seite.
Ist die Photovoltaikversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, die Beiträge für die Photovoltaikversicherung sind in der Regel steuerlich absetzbar, wenn die Versicherung für eine betrieblich genutzte Photovoltaikanlage abgeschlossen wurde. Die Ausgaben können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Für genauere Informationen kontaktieren Sie am besten eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Ist die PV-Anlage auch während der Bauphase abgesichert?
In der Regel sind nur betriebsfähige Anlagen abgesichert. Mit der BarmeniaGothaer Photovoltaikversicherung besteht Versicherungsschutz schon während der Bauphase für Sachschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm oder Hagel sowie Abhandenkommen verbauter Teile durch Diebstahl.
Brauche Ich eine Rechtsschutzversicherung, wenn Ich eine PV-Anlage installiere oder installiert habe?
Eine Rechtsschutzversicherung kann bei der Installation einer PV-Anlage durchaus sinnvoll sein. Bei der Anschaffung, Installation oder beim Betrieb der Anlage können verschiedene Rechtsstreitigkeiten aufkommen. Unser Kooperationspartner für Rechtsschutzlösungen ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG berät Sie gerne.

