- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
- Vollstationäre Pflege: 131 Euro monatlich

Die Basis-Vorsorge
Pflege-Pflichtversicherung
Die Pflege-Pflichtversicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Baustein der privaten Krankenversicherung. Die Leistungen sind fest definiert und orientieren sich am individuellen Pflegegrad. Doch Pflegekosten übersteigen oft die gesetzlichen Pauschalbeträge. Um die verbleibende Versorgungslücke zu schließen und Ihr Vermögen zu schützen, empfehlen wir eine zusätzliche Pflegemonatsgeldversicherung.
Allgemeine Leistungen
(Pflege-)
hilfsmittel
Alle Hilfsmittel im Pflegehilfsmittelverzeichnis, leihweise zur Verfügung gestellt und 42 Euro im Monat für Hilfsmittel zum Verbrauch
Verbesserung des
Wohnumfeldes
4.180 Euro im Monat zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, muss durch den medizinischen Dienst befürwortet sein
Wohngruppen-
zuschlag
Zuschlag in Höhe von 224 Euro im Monat zur Unterstützung ambulant betreuter Wohngruppen
Leistungen nach Pflegegrad
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
- Pflegegeld: 347 Euro monatlich
- Häusliche Pflege: 796 Euro monatlich
- Teilstationäre Pflege: 721 Euro monatlich
- Vollstationäre Pflege: 805 Euro monatlich
- Kurzzeitpflege: 1.854 Euro jährlich
- Verhinderungspflege: 1.685 Euro jährlich
Pflegegrad 3
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
- Pflegegeld: 599 Euro monatlich
- Häusliche Pflege: 1.497 Euro monatlich
- Teilstationäre Pflege: 1.357 Euro monatlich
- Vollstationäre Pflege: 1.319 Euro monatlich
- Kurzzeitpflege: 1.854 Euro jährlich
- Verhinderungspflege: 1.685 Euro jährlich
Pflegegrad 4
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
- Pflegegeld: 800 Euro monatlich
- Häusliche Pflege: 1.859 Euro monatlich
- Teilstationäre Pflege: 1.685 Euro monatlich
- Vollstationäre Pflege: 1.855 Euro monatlich
- Kurzzeitpflege: 1.854 Euro jährlich
- Verhinderungspflege: 1.685 Euro jährlich
Pflegegrad 5
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
- Pflegegeld: 990 Euro monatlich
- Häusliche Pflege: 2.299 Euro monatlich
- Teilstationäre Pflege: 2.085 Euro monatlich
- Vollstationäre Pflege: 2.096 Euro monatlich
- Kurzzeitpflege: 1.854 Euro jährlich
- Verhinderungspflege: 1.685 Euro jährlich
Begutachtung und Fristen
Fristen
Wurde ein Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bzw. MEDICPROOF, um den Umfang festzustellen.
Zur Klärung der Ansprüche erfolgt spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags die Entscheidung der Pflegekasse. In besonders dringlich gelagerten Situationen wird sogar innerhalb einer Frist von einer bzw. zwei Wochen entschieden.
Einhaltung der Begutachtungsfristen
Jährlich, jeweils zum 31.03. des Folgejahres, wird eine Statistik über die Einhaltung dieser Fristen veröffentlicht. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Frist im Einzelfall nicht eingehalten werden konnte. Hierzu zählen zum Beispiel auch stationäre Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlungen, Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson, Feiertage (Weihnachten/Ostern) und Glatteis.
Leistungsentscheidungen außerhalb der jeweiligen Frist:
- 25 Arbeitstage: 12,8 Prozent (540 von 4.225)
- Zwei Wochen: 0,0 Prozent (0 von 2)
- Eine Woche: 20,0 Prozent (37 von 185)
Rund um die Begutachtung
Wie bereite ich mich auf eine Begutachtung vor? Der medizinische Dienst MEDICPROOF hat sich mit diesem Thema auseinander gesetzt und gibt auf seiner Webseite hilfreiche Tipps.
Informationen zur Begutachtung
Video: 7 Tipps für die Begutachtung

