In Deutschland sind in der privaten Krankenversicherung sogenannte Alterungsrückstellungen einkalkuliert. Mit diesen Alterungsrückstellungen legen wir als Versicherer einen Teil der Beiträge zurück, um damit die höheren Krankheitskosten im Alter auszugleichen. Sie tragen also dazu bei, dass die Beiträge nicht mit zunehmenden Alter steigen.
Das ist für jemanden, der vorübergehend in Deutschland lebt nicht notwendig. Daher dürfen wir als Krankenversicherer allen, die mit einem befristeten Aufenthaltstitel (Nicht Bürger*innen der Europäischen Union) in Deutschland leben, eine private Krankenversicherung wie den Tarif MediHealth Prime anbieten, der zeitlich befristet ist und keine Alterungsrückstellungen bildet.









