Kaum ein Betrieb kommt heute ohne maschinelle Anlagen und Geräte aus. Tritt ein Schaden ein, stört das nicht nur den Betriebs- oder Produktionsablauf, sondern es können auch erhebliche Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung anfallen. Maschinenschäden gehören zu den 10 häufigsten Schadenursachen bei Unternehmen und Betrieben. Da es sich sowohl bei stationären Maschinen als auch bei fahrbaren oder transportablen Geräten um wertvolle Firmenvermögenswerte handelt, ist nicht nur die optimale Wartung und Pflege, sondern auch eine umfassende Versicherung sehr empfehlenswert.

Jetzt Ihre Maschinen versichern
Maschinenversicherung
Die Maschinenversicherung schützt transportable oder stationäre Maschinen und technische Anlagen, wie beispielsweise Fertigungsanlagen, Druckmaschinen, Gabelstapler und Bagger. Werden diese wertvollen Maschinen durch technische Störungen, Produktfehler oder aufgrund menschlichen Versagens beschädigt oder zerstört, können Sie sich auf den Schutz der Maschinenversicherung verlassen.
Drei Vorteile der Maschinenversicherung
Grobe Fahrlässigkeit versichert
Die BarmeniaGothaer Maschinenversicherung deckt fast jeden Schadensfall ab.
Neuwert-
Entschädigung
Im Schadensfall erstatten wir den Neupreis der Maschinen für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren.
Innovationen
inklusive
Zukünftige Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag gelten automatisch.
Was zahlt die Maschinenversicherung?
- Fahrbare Maschinen bis 250.000 Euro
- Stationäre Maschinen bis 500.000 Euro
- Naturschäden wie Brand, Blitzschlag, Sturm und vieles mehr
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
- Bedienungsfehler und grobe Fahrlässigkeit
- Schäden aufgrund von Konstruktionsfehlern
- Erstattung von Kosten für Leihgeräte bis 5.000 Euro
- Aufräum-, Entsorgungs-, Bewegungs- und Schutzkosten bis 30.000 Euro
- Erhöhte Kosten für Neu- oder Ersatzbeschaffung durch Technologiefortschritt

Sie haben noch offene Fragen?
Lassen Sie es sich einfach von unseren Expertinnen und Experten erklären.
Maschinenversicherung für stationäre und fahrbare Maschinen
Im Rahmen der BarmeniaGothaer Maschinenversicherung können entweder stationäre oder fahrbare Maschinen abgesichert werden.
In der folgenden Übersicht finden Sie einige Beispiele, welche Maschinen jeweils zu den fahrbaren und stationären Maschinen gehören.
Stationäre Maschinen
- Stanzmaschine
- Biegemaschine
- Werkzeugmaschine
- Kunststoffverarbeitungsmaschine
- Pumpe
- Gebläse
- Verdichter
- Druckmaschine
- Offsetdruckmaschine
- Bohrmaschine
- Nähmaschine
- Presse
- Holzverarbeitungsmaschine
- Metallverarbeitungsmaschine
Fahrbare Maschinen
- Bagger
- Radlader
- Autokran
- Erntemaschine
- Mähdrescher
- Schienenreinigungsfahrzeug
- Schneepflug
- Straßenwalze
- Übertragungswagen
- Eichfahrzeug
- Hubwagen
- Gabelstapler
- Minibagger
- Kran
- Bohranlage
- Kompressor
- Transportmischer
Schadenbeispiele Maschinenversicherung
Getriebeschaden an der Druckmaschine
Bei einer Druckmaschine hat sich eine Mutter im Getriebe gelockert, fällt zwischen die Zahnräder und verursacht einen Getriebeschaden. Mit der BarmeniaGothaer Maschinenversicherung für stationäre und transportable Maschinen, Anlagen und Geräte wird der Schaden schnell und unkompliziert reguliert.
Umgestürzter Anhängerkran
Ein Anhängerkran stürzt beim Schwenken der Last um. Schäden am Ausleger, an der Laufkatze, am Drehkranz und den Stützen treiben die Reparaturkosten in die Höhe. Die Maschinenversicherung der BarmeniaGothaer zahlt die Reparaturkosten, sodass die Maschine schnell instandgesetzt und der Betrieb fortgeführt werden kann.
Falsch eingestellte CNC-Maschine
Ein Mitarbeiter hat die Parameter zur Programmierung einer CNC-Drehmaschine falsch übertragen. Dadurch kommt es zum Crash, wodurch diverse Teile ausgetauscht werden müssen. Außerdem müssen die X- und Y-Achse durch einen Experten neu justiert werden. Die Maschinenversicherung erstattet alle Material- und Arbeitskosten.
Häufige Fragen zur Maschinenversicherung
Lohnt sich eine Maschinenversicherung?
Wie viel kostet eine Maschinenversicherung?
Die Kosten für eine Maschinenversicherung sind von mehreren individuellen Faktoren des Betriebs abhängig. Deshalb können keine pauschalen Angaben über die Deckungssumme oder sonstige Kosten gemacht werden. Sie können jedoch ein unverbindliches Angebot anfordern und sich individuell beraten lassen.
Welche Maschinen gelten als Arbeitsmaschinen?
Zu den Arbeitsmaschinen zählen Maschinen, die Energie benötigen, um eine Arbeit zu verrichten. Arbeitsmaschinen dienen nicht zur Personen- oder Güterbeförderung. Unterschieden wird zwischen selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden beziehungsweise stationären Arbeitsmaschinen. Fahrbare Maschinen sind grundsätzlich bis 250.000 Euro und stationäre Maschinen bis 500.000 Euro abgesichert.
Welche Schäden werden von der Maschinenversicherung nicht gezahlt?
Es gibt nur wenige Fälle, bei denen die Maschinenversicherung nicht gilt. Dazu gehören:
- Schäden, die durch den beziehungsweise die Versicherungsnehmer*in vorsätzlich verursacht wurden
- Schäden durch Krieg oder Kernenergie
- Mängel, die bereits bei Abschluss der Versicherung bestanden
- Betriebsbedingte Abnutzung
- Schäden an Vorführgeräten und Handelsware
Wo gilt der Versicherungsschutz der Maschinenversicherung?
Für stationäre Maschinen besteht der Versicherungsschutz auf den im Vertrag angegebenen Betriebsgrundstücken innerhalb Deutschlands. Für transportable Maschinen gilt der Versicherungsschutz innerhalb Deutschlands und bei vorübergehenden Einsätzen weltweit.

