Verpflichtung als Berufssoldat:
- Beginn Anspruch auf freie Heilfürsorge
- Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung
- Vereinbarung einer großen Anwartschaft
- Hinzunahme von privaten Zusatzversicherungen
Beginn der Pension:
- Wegfall der freien Heilfürsorge
- Beginn Beihilfeanspruch
- Wechsel aus der großen Anwartschaft in die private Krankenversicherung (dank der Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Berücksichtigung des damaligen Eintrittsalters)
- Wegfall der privaten Zusatzversicherungen (da nicht mehr nötig)






