Als Beamtenanwärter*in befinden Sie sich noch in der Ausbildung und erhalten Anwärterbezüge. Aber bereits jetzt haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe. Und das, obwohl Sie noch am Anfang Ihres Berufslebens stehen. Da die Beihilfe nur einen prozentualen Anteil Ihrer Krankheitskosten abdeckt, ist ab Eintritt in das Beamten-Verhältnis eine Restkostenversicherung erforderlich.
Unsere Genau-Für-Sie Krankenversicherung ist speziell für Beamt*innen und Beamtenanwärter*innen vorgesehen. Sie wählen genau die Leistungen, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Und sollte es irgendwann mehr sein sollen, können Sie Dank verschiedener Optionsrechte den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung erhöhen.







