Ja, die Krankentagegeld-Versicherung können Sie auch während einer Krankheit und sogar während einer Arbeitsunfähigkeit abschließen. Für diesen laufenden Arbeitsausfall werden allerdings keine Leistungen bezahlt. Die meisten Verträge sehen zudem eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten vor. Für Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von Entbindungen oder Psychotherapie liegt die besondere Wartezeit bei acht Monaten.

Sichern Sie den Lebensstandard ab
Krankentagegeld-Versicherung
Die Krankentagegeld-Versicherung sichert Ihren Lebensstandard, wenn Sie durch Krankheit oder einen Unfall arbeitsunfähig werden.
Vorteile der Krankentagegeld-Versicherung
Weltweiter Versicherungsschutz
Weltweiter Versicherungsschutz für Ihren Lebensstandard.
Regelmäßige
Anpassungen
Regelmäßige Anpassung an das Nettoeinkommen ohne Gesundheitsprüfung.
Vorteile für
besondere Berufe
Keine Beitragszuschläge für Personen mit besonderen Berufen.
Informationen zur BarmeniaGothaer Krankentagegeld-Versicherung
Warum ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll?
Wenn Sie als Angestellte oder als Angestellter beschäftigt sind und mehr als nur ein paar Tage erkranken, erhalten Sie in der Regel nur in den ersten sechs Wochen Ihr volles Gehalt. Ab der siebten Krankheitswoche gibt es dann statt des Einkommens das Krankengeld.
Aber: Dieses beträgt normalerweise 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal aber 90 Prozent des Nettogehalts. Die Krankentagegeld-Versicherung ist der ideale Schutz, um diese Einkommenslücke zu schließen. So entstehen auch bei längerer Krankheit keine finanziellen Engpässe.
Besonders sinnvoll ist die Krankentagegeld-Versicherung für Freiberufler und Freiberuflerinnen und Selbständige, die in der Regel von keiner Lohnfortzahlungsregelung wie oben beschrieben profitieren. Das Krankenhaustagegeld kann für sie ein nützlicher Baustein sein, den Verdienstausfall so niedrig wie möglich zu halten.


Leistungen der Krankentagegeldversicherung im Überblick
- ohne zeitliche Begrenzung
- an jedem Tag der Arbeitsunfähigkeit
- auch für Sonn- und Feiertage
- bei Kur- und Sanatoriumsbehandlungen oder einer Rehabilitationsmaßnahme
- wenn zuvor mindestens 14 Tage Arbeitsunfähigkeit
- weltweiter Versicherungsschutz
- für im Ausland eingetretene Krankheiten oder Unfälle für die Dauer einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus
- regelmäßige Anpassung an Ihr gestiegenes Nettoeinkommen
- ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten
- keine Beitragszuschläge für besondere Berufe
Krankentagegeld für Selbständige, Freiberufler und Freiberuflerinnen
Für Sie als Selbständige oder Freiberufler*innen ist die finanzielle Sicherheit bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ein besonders wichtiges Thema. Ein plötzlicher Unfall oder eine langwierige Behandlung mit anschließenden Rehabilitationsmaßnahmen könnte für Sie schnell zum existenziellen Problem werden. Doch keine Sorge! Das Krankentagegeld für Selbständige oder Freiberufler*innen sichert Sie in einem solchen Falle ab.
- Individuelle Absicherung Ihres Einkommens
- Bedarfsgerechte Karenzzeiten für Selbständige und Freiberufler oder Freiberuflerinnen
- Leistung bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit
- Auszahlung auch für Sonn- und Feiertage
Individuelle Absicherung Ihres Einkommens
Wenn Sie als Selbständige beziehungsweise Selbständiger oder Freiberuflerin beziehungsweise Freiberufler erkranken, haben Sie in der Regel kein Einkommen mehr. Schwierig wird es vor allem dann, wenn Sie länger außer Gefecht gesetzt sind. Eine Krankentagegeldversicherung ist für Sie deshalb unverzichtbar. Wir zahlen das Krankentagegeld in der vereinbarten Höhe, egal, ob Sie zu Hause oder im Krankenhaus behandelt werden.
Bedarfsgerechte Karenzzeiten
Als Zahlungsbeginn können Sie mit uns bereits den achten Tag einer Arbeitsunfähigkeit vereinbaren. Sinnvoll ist jedoch ein gestaffeltes Krankentagegeld mit unterschiedlichem Leistungsbeginn, beispielsweise ab dem 15. und dem 29. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Für Personen, die bei einem anderen PKV-Unternehmen eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben, kann kein Krankentagegeld alleine angeboten werden.
Auszahlung auch für Sonn- und Feiertage
Für jeden Tag einer 100-prozentigen Arbeitsunfähigkeit zahlen wir Ihnen nach der vereinbarten Karenzzeit das Krankentagegeld in der versicherten Höhe - auch für Sonn- und Feiertage.
Krankentagegeld: Gesetzlich Versicherte versus Freiwillig Versicherte
Gesetzlich Versicherte
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann schnell zu einem existenziellen Problem werden. Bei einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie im Anschluss an die Lohn- beziehungsweise Gehaltsfortzahlung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld, das in Höhe und Dauer begrenzt ist. Das Krankengeld vermindert sich um die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung. Was Ihnen dann überwiesen wird, reicht häufig nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten. Doch lehnen Sie sich unbesorgt zurück. Das Krankentagegeld sichert Sie grundlegend ab.
- Absicherung bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens möglich
- Anpassung bei steigendem Einkommen möglich
- Leistung bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit
- Auszahlung auch für Sonntage und Feiertage
Anpassung bei steigendem Einkommen möglich
Selbstverständlich können Sie Ihr Krankentagegeld bei steigendem Gehalt entsprechend anpassen. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt diese Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Freiwillig Versicherte
Bei Ihnen als freiwillig Versichertem oder als freiwillig Versicherter berechnet sich das Krankengeld, das die gesetzlichen Krankenversicherungen im Anschluss an die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin leisten, nach dem Nettoeinkommen oder nach der Beitragsbemessungsgrenze. Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse mit einem Einkommen über dieser Grenze müssen Sie im Krankheitsfall mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Denn zugrunde gelegt werden für die Berechnung des Krankengeldes 90 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens jedoch 70 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Der geringere der beiden Werte wird noch um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung gekürzt und als Krankengeld ausgezahlt. Unsere Krankentagegeldversicherung schützt Sie vor möglichen Einkommensverlusten.
Anpassung bei steigendem Einkommen möglich
Selbstverständlich können Sie Ihr Krankentagegeld bei steigendem Gehalt entsprechend anpassen. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt diese Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Zu viele Details?
Lassen Sie es sich einfach von unseren Expertinnen und Experten erklären.
Häufige Fragen zum Krankentagegeld
Kann man die Krankentagegeld-Versicherung auch während einer Krankheit abschließen?
Ab wann leistet die Krankentagegeld-Versicherung?
Die private Krankentagegeld-Versicherung dient der finanziellen Absicherung des krankheitsbedingten Verdienstausfalls. Ab dem vereinbarten Zeitpunkt wird das versicherte Krankentagegeld gezahlt. Als frühesten Zahlungsbeginn können Sie den achten Tag einer Arbeitsunfähigkeit vereinbaren. Sinnvoller und günstiger ist jedoch ein gestaffeltes Krankentagegeld mit unterschiedlichem Leistungsbeginn, beispielsweise ab dem 15. und dem 29. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie keine Krankenvollversicherung bei uns abschließen, beträgt die Karenzzeit mindestens 43 Tage.
Wie hoch ist das Krankentagegeld?
Bei der Krankentagegeld-Versicherung ist die Absicherung bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens möglich, das heißt, Ihre Lohnfortzahlung beziehungsweise das Krankengeld und die Leistungen der Krankentagegeld-Versicherung dürfen zusammengerechnet nicht höher als Ihr übliches Nettoeinkommen sein. Daher ist es sinnvoll, die Höhe des Krankentagegelds bei Gehaltserhöhungen anzupassen, um Einkommenslücken zu vermeiden.
Wie lange bekommt man das Krankentagegeld?
Die Leistungsdauer der privaten Krankentagegeld-Versicherung ist nicht begrenzt. Sie leistet nach der Wartezeit ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, also zum Beispiel nach einer Karenzzeit von acht, 15, 29 oder 43 Tagen, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Danach erhalten Sie auch für Sonntage und Feiertage eine Auszahlung in der vereinbarten Höhe.
Services rund um die Krankentagegeld
Magazin Gesundheit und Pflege
In unserem Magazin finden Sie spannende Informationen rund um Ihre Gesundheit. Wir geben Ihnen Tipps rund um Ihre Zahngesundheit, Pflege, mentale Gesundheit und vieles mehr.
Unterstützung, wenn es drauf ankommt
Die BarmeniaGothaer ist für Sie da – egal wann, wo oder weshalb Sie Unterstützung benötigen, denn wir möchten Ihnen Halt und Sicherheit in allen Lebenslagen geben. Kontaktieren Sie bei Fragen schnell und einfach unseren Kundenservice. Wenn Sie einen Schaden melden möchten, können Sie das einfach und unkompliziert über unsere Online-Schadenmeldung erledigen oder Sie kontaktieren Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Unsere zentrale Schadenhotline steht Ihnen zusätzlich rund um die Uhr zur Verfügung.
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