Als versichert gelten alle betrieblichen Mitarbeiter*innen, für die Sie eine Gruppenunfallversicherung für Betriebe beantragt und abgeschlossen haben. Die versicherten Personen sind entweder namentlich oder als Versichertengruppe (zum Beispiel alle kaufmännischen Mitarbeiter*innen) im Versicherungsschein aufgeführt.
Mit Namensnennung – ab 21 Personen (Mischform mit und ohne Namensnennung möglich)
Als versichert gelten alle betrieblichen Mitarbeiter*innen, für die Sie eine Gruppenunfallversicherung für Betriebe beantragt und abgeschlossen haben und die namentlich im Versicherungsschein aufgeführt sind. Es müssen mindestens 21 Personen versichert werden.
Ohne Namensnennung – von 2 bis maximal 250 Personen (für GewerbeProtect).
Versichert werden alle Mitarbeiter*innen einer Versichertengruppe. Diese werden im Versicherungsschein nicht namentlich aufgeführt. Es müssen mindestens zwei Personen in einem Vertrag versichert werden.