BarmeniaGothaer Gewerbliche KFZ-Versicherung: Ein LKW-Fahrer sitzt in einem LKW am Steuer

Ihr Fuhrpark. Unser Schutz.

Gewerbliche KFZ-Versicherung

Unsere gewerbliche KFZ-Versicherung bietet Ihnen maßgeschneiderten Schutz mit attraktiven Prämien für die volle Mobilität Ihres Unternehmens. Profitieren Sie im Schadensfall von einem schnellen, umfangreichen Service inklusive Ersatzwagen und Partner-Werkstätten. Sichern Sie jetzt Ihren Fuhrpark individuell ab.

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Vorteile der gewerblichen KFZ-Versicherung

Maximaler Schutz

Haftpflicht-Deckungssumme bis zu 100 Millionen Euro.

Volle Sicherheit

Vollkaskoversicherung für selbst verschuldete Unfälle.

Fahrer- und Insassenschutz

Insassen-Unfallversicherung im Invaliditäts- und Todesfall.

Unser individuelles Extra für Ihre Bedürfnisse

Personalisieren Sie Ihren BarmeniaGothaer Tarif mit unseren Zusatzmodulen und holen Sie mehr aus Ihrer gewerblichen KFZ-Versicherung heraus.

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

Schützen Sie Ihre Nutzfahrzeuge umfassend: Sichern Sie sich gegen teure und unvorhergesehene Schäden wie Brems-, Betriebs- und Bruchschäden ab. So bleibt Ihr Fuhrpark einsatzbereit und Ihre Kosten bleiben kalkulierbar.

Betriebsschaden

Als Betriebsschaden gilt ein Schaden, der nicht durch einen Unfall, sondern ausschließlich durch die spezielle Verwendung des Fahrzeugs (zum Beispiel Verwindungsschaden beim Baustelleneinsatz), durch Bedienungsfehler, fahrtechnisches Fehlverhalten oder Versagen von Messeinrichtungen, Regeleinrichtungen oder Sicherheitseinrichtungen entstanden ist.

Reiner Bruchschaden

Als reiner Bruchschaden gilt ein Schaden, der nicht durch einen Unfall, sondern ausschließlich durch Überbeanspruchung, Konstruktionsfehler oder Materialfehler entstanden ist und der nicht unter die Garantiepflicht oder Gewährleistungspflicht eines Dritten fällt. Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß gelten nicht als Bruchschäden.

Bremsschaden

Als Bremsschaden gilt ein Schaden, der unmittelbar durch den Bremsvorgang entstanden ist, ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist. Dazu zählen zum Beispiel Schäden am Führerhaus oder an den Bordwänden durch verrutschte Ladung oder schleudernde Anhänger.

Ein Paar sitzt auf einer Couch und schaut auf ein Laptop.

Unsere Kundenportale

Auch als Geschäftskunde oder Geschäftskundin können Sie unsere Kundenportale nutzen. Egal, ob als Webversion oder als App auf dem Smartphone. So haben Sie immer einen digitalen Überblick über Ihre Versicherungen und können unsere digitalen Services nutzen.

Kundenportale

Gewerbliche KFZ-Versicherung Deckungssummen

Bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung liegt die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung pauschal bei 100 Millionen Euro (bei Personenschäden auf zwölf Millionen Euro je Person begrenzt).

Die Mindestdeckungssummen liegen bei:

  • 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden
  • 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden
  • 50.000 Euro bei Vermögensschäden
  • 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden
  • 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden
  • 50.000 Euro bei Vermögensschäden
Ein Fahrer eines Transporters sitzt in seinem Transporter und telefoniert

Schadenbeispiele gewerbliche KFZ-Versicherung

💰 Schaden: 1.500.000 Euro

Auffahrunfall mit einem LKW

Ihr LKW verursacht einen schweren Unfall mit Sach- und Personenschäden bei Dritten. Hochkomplexe Unfälle mit schweren LKW können zu Millionenschäden führen.

💰 Schaden: 20.000 Euro

Totalschaden eines Transporters

Auf einer ländlichen Strecke kollidiert Ihr Lieferwagen mit einem Wildtier (zum Beispiel Reh) und erleidet einen Totalschaden.

💰 Schaden: 5.000 Euro

Vandalismus am Firmenwagen

Unbekannte zerkratzen den Lack oder treten einen Spiegel an Ihrem geparkten Firmenwagen ab. Die Kosten für Lackierung, Dellenreparatur oder Scheibenaustausch variieren je nach Umfang stark.

Gewerbliche KFZ-Versicherung: Was ist versichert und wie?

Gewerbliche Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung der gewerblichen Kraftfahrtversicherung

  • ersetzt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro
  • und im Rahmen dieser Versicherungssumme Personenschäden bis zu zwölf Millionen Euro je geschädigte Person
  • schützt vor unberechtigten Ansprüchen Dritter
  • Beitragsnachlässe sind möglich

Vollkaskoversicherung für Gewerbe

Die Vollkaskoversicherung der gewerblichen Kraftfahrtversicherung hilft

  • bei selbst verschuldeten Unfällen, wenn der oder die Unfallverursacher*in nicht zu ermitteln ist
  • bei Vandalismusschäden
  • und ersetzt im Totalschadensfall für PKWs und Kombis in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzulassung den Neuwert des Fahrzeuges

Die Windschutzscheibe wird im Schadensfall kostenfrei über den Partner Carglass repariert. Dies gilt unabhängig von der vereinbarten Selbstbeteiligung und sogar bei mehreren Schadensfällen im Jahr.

Teilkaskoversicherung für Gewerbe

Die Teilkaskoversicherung der gewerblichen Kraftfahrtversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, für die niemand haftbar gemacht werden kann, wie

  • Diebstahl und unbefugter Gebrauch des Fahrzeuges
  • Elementarschäden
  • Zusammenstöße mit Haarwild, Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden
  • und im Totalschadensfall ersetzt sie für PKWs und Kombis in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzulassung den Neuwert des Fahrzeuges

Die Windschutzscheibe wird im Schadensfall kostenfrei über den Partner Carglass repariert. Dies gilt unabhängig von der vereinbarten Selbstbeteiligung und sogar bei mehreren Schadensfällen im Jahr.

Gewerbliche Insassen-Unfallversicherung

Die Insassen-Unfallversicherung der gewerblichen Kraftfahrtversicherung leistet eine finanzielle Absicherung für den Invaliditätsfall und Todesfall. Sie bietet finanzielle Absicherung, auch wenn:

  • der oder die Fahrer*in für die Unfallfolgen nicht haftet (zum Beispiel bei höherer Gewalt)
  • der oder die Unfallverursacher*in Fahrerflucht begangen hat
  • die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder der Unfallverursacherin nicht zahlt

Sie haben noch offene Fragen?

Lassen Sie es sich einfach von unseren Expertinnen und Experten erklären.

Wir sind für Sie da: Eine junge Frau telefoniert

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Häufige Fragen zur gewerblichen KFZ-Versicherung

Was ist eine KFZ-Versicherung Gewerbe?

Ihre gewerblich oder überwiegend gewerblich genutzten Fahrzeuge (zum Beispiel PKW oder LKW) sind in der täglichen Nutzung zahlreichen Risiken ausgesetzt, die nach einem umfassenden Schutz verlangen. Unsere gewerbliche KFZ-Versicherung bietet Ihnen neben unseren Standardprodukten auch branchenspezifische und risikogerechte Lösungen. Die versicherten Risiken und Deckungssummen sind dabei individuell anpassbar. Zudem bündelt unsere gewerbliche KFZ-Versicherung die wichtigsten Einzelversicherungen in einem praktischen Versicherungspaket.

Für wen ist die gewerbliche KFZ-Versicherung?

Die gewerbliche KFZ-Versicherung ist für Unternehmer und Unternehmerinnen mit gewerblich oder überwiegend gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen geeignet.

Welche Schäden sind bei der gewerblichen KFZ-Versicherung nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz in der gewerblichen KFZ-Versicherung besteht zum Beispiel bei Schäden durch:

  • Vorsätzliche und widerrechtliche Herbeiführung des Versicherungsfalles
  • Beteiligung an Fahrveranstaltungen (Rennen) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten (in der KFZ-Haftpflichtversicherung nur bei Beteiligung an behördlich genehmigten Rennen)
  • Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • Kernenergie

Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es bei der KFZ-Versicherung für Gewerbe?

  • Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
  • Vollkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung
  • Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung
  • Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung
  • Vollkaskoversicherung mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung

und

  • Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
  • Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung
  • Teilkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung

Wo gilt die gewerbliche KFZ-Versicherung?

Sie haben in der KFZ-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrages. Sie können mit uns eine Änderung (Erweiterung oder Einschränkung) des Geltungsbereichs vereinbaren.