BarmeniaGothaer Filmversicherung: Ein Filmset mit Kameras

Versichern Sie Ihre Filmproduktion

Filmversicherung

Unsere Filmversicherung schützt Ihr Firmen- beziehungsweise Privatvermögen bei Produktionsausfällen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für jede Produktion ein individuelles Deckungskonzept.

Angebot anfordern

Vorteile der Filmversicherung

Individuelles Deckungskonzept

Versicherungsschutz nach dem Baukastenprinzip - ganz nach Bedarf.

Umfassende
Grunddeckung

Kostenersatz bei Ausfall, Abbruch und Verschiebung der Aufnahme oder des Drehs.

Beratung mit höchster Expertise

Beratung vor Ort durch unsere Berater*innen mit spezieller Expertise in der Medienversicherung.

Was ist eine Filmversicherung?

Film- und Fotoproduktionen sind immer mit hohem finanziellem, technischem und personellem Aufwand verbunden. Schon kleinere Probleme oder Unterbrechungen können schnell äußerst teuer werden und nicht nur den Produktionsplan stören, sondern auch die Existenz der Produktionsfirma bedrohen.

Die BarmeniaGothaer Filmversicherung deckt mit individuellen Bausteinen nahezu alle Risiken der Film- und Fotoproduktion ab.

Ein kleines Filmset

Unsere Deckungsbausteine im Überblick

Personenausfall­versicherung

Versichert sind die Mehrkosten aus dem notwendigen Abbruch oder der Unterbrechung des Filmvorhabens durch Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person.

Mehrkosten durch Sachausfall

Mehrkosten durch Beschädigungen, Zerstörungen oder Abhandenkommen von zur Filmproduktion verwendeten Sachen sind versichert, wenn die Filmproduktion abgebrochen oder unterbrochen werden muss.

Bild- und Tonträger­versicherung

Schäden an Bild-, Ton- und/oder Datenträger sind während der Herstellung des versicherten Filmprojektes als Originale oder als Vorführkopien versichert.

Filmapparate­versicherung

Sachschäden und Verlust durch Abhandenkommen, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung an und von eigenen und fremden Anlagen und Geräten der Medien und Filmtechnik sowie Zubehör können über die Filmapparateversicherung versichert werden.

Requisiten­versicherung

Versichert sind Schäden durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen eigener oder fremder Sachen, welche zur Filmproduktion oder zur Aufführung von Theater-, Musik- oder Kabarettstücken benötigt werden.

Produktions­kassen­versicherung

Versichert sind benötigte Zahlungsmittel für die Herstellung des Filmes (Bargeld, Schecks usw.), die während der Dreharbeiten mitgeführt oder transportiert werden.

Gruppenunfall­versicherung

Versichert sind Unfälle, die den versicherten Personen während der Filmproduktion zustoßen.

Produktions­haftpflicht

Haftpflichtansprüche Dritter, die aus der Filmproduktion heraus entstehen, sind versichert.

Sie haben noch offene Fragen?

Lassen Sie es sich einfach von unseren Expertinnen und Experten erklären.

Wir sind für Sie da: Eine junge Frau telefoniert

Finden Sie die Versicherung, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt. Haben Sie noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

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Weitere Informationen zur Filmversicherung

Für wen ist die Filmversicherung?

Unsere Filmversicherung ist geeignet für:

  • Film- und Fernsehproduzent*innen
  • Werbeagenturen und Sender

Also für fast alle, die sich in der Medienwelt engagieren.

Was ist bei der Filmversicherung versichert?

In der Filmversicherung sind Vermögensschäden als Folge von Störungen oder Unterbrechungen versichert. Der Schutz gilt für der Film-, Fernseh- oder Fotoproduktion.

Wo gilt die Filmversicherung?

Der Versicherungsschutz der Filmversicherung besteht innerhalb des individuell vereinbarten Bereiches.

Ein Filmset mit einem Schauspieler, einem Kameramann und einem Regisseur
Ein Paar sitzt auf einer Couch und schaut auf ein Laptop.

Unsere Kundenportale

Auch als Geschäftskunde oder Geschäftskundin können Sie unsere Kundenportale nutzen. Egal, ob als Webversion oder als App auf dem Smartphone. So haben Sie immer einen digitalen Überblick über Ihre Versicherungen und können unsere digitalen Services nutzen.

Kundenportale

Schadenbeispiele Filmversicherung

Eine Filmkamera wird von einem Videografen gehalten

💰 Schaden: 12.000 Euro

Filmkameraobjektiv zerbricht

Beim Dreh eines Imagefilms für ein Unternehmen stolpert Kameramann Tom über ein Kabel. Die hochwertige Filmkamera fällt zu Boden und das Objektiv zerbricht. Die Filmversicherung übernimmt die Kosten für die beschädigte Technik.

Ein Filmset mit einer Schauspielerin

💰 Schaden: 25.000 Euro

Drehabbruch durch Krankheit

Während der Dreharbeiten zu einer Krimiserie erkrankt Hauptdarstellerin Lea plötzlich an einer schweren Grippe. Die Produktion muss für mehrere Tage pausieren, Crew und Equipment stehen ungenutzt bereit.

Frau mit Kamera bei Unwetter

💰 Schaden: 40.000 Euro

Unwetter zerstört Drehort

Ein Werbedreh im Freien wird von einem plötzlichen Sturm überrascht. Kulissen, Beleuchtung und Tonanlage werden stark beschädigt, das Set ist unbrauchbar. Die Filmversicherung kommt für die Sachschäden und Produktionsunterbrechung auf.

Häufige Fragen zur Filmversicherung

Was ist bei der Filmversicherung nicht versichert?

Die Filmversicherung erstreckt sich nicht auf:

  • Vertragsstrafen
  • Mittelbare Schäden
  • Krieg
  • Innere Unruhen
  • Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz herbeigeführt worden sind

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme wird aus den veranschlagten und nachgewiesenen Herstellungskosten der jeweiligen Produktion ermittelt.